NN 4/2000
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Nützliche Nachrichten 4/2000 - Inhalt

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Nachrichten II

Deklaration

Die Europäische Union, die Türkei und die Kurden

Im Vorfeld der Bekanntgabe des EU-Dokumentes zur türkischen Beitrittspartnerschaft hat eine Gruppe von in Europa lebenden Kurden die folgende Deklaration verfasst und unter den ebenfalls in Europa lebenden kurdischen Künstlern, Schriftstellern, Wissenschaftlern und Menschenrechtlern Unterschriften gesammelt. Die Deklaration wurde an führende EU-Politiker wie Prodi und Verheugen sowie an alle Außenminister der Mitgliedsstaaten geschickt. Wir geben sie auszugweise wieder:

(...) Wie eh und je ist auch heute die Kurdenfrage das Hauptproblem der Türkei, das auf keine Weise einer Lösung nähergebracht werden konnte. Ob in der Türkei die Demokratie mit all ihren Institutionen Fuß fassen kann, die Menschenrechte in ihrer vollen Bedeutung verwirklicht werden können, die wirtschaftliche Notlage überwunden werden und das Land auf den Weg der Entwicklung und des Fortschritts gelangen kann, hängt von der demokratischen und gerechten Lösung der Kurdenfrage ab und ist eng hiermit verknüpft. (...)

Bei der Verankerung von Demokratie, Meinungsfreiheit, Gleichberechtigung und Menschenrechten in der Türkei kommt der EU, die diese als unverzichtbare Grundsätze betrachtet, eine historische Aufgabe zu. Die Erklärungen der EU-Verantwortlichen und insbesondere des für die EU-Erweiterung zuständigen Kommissars Günter Verheugen, wonach "ein EU-Beitritt der Türkei nicht möglich ist, solange die Kurdenfrage nicht gelöst ist" (Hürriyet, 9.3.00), sind von großer Bedeutung. Außerdem wird unsere Hoffnung hinsichtlich der Demokratisierung der Türkei verstärkt durch den Anfang September 2000 veröffentlichten EU-Bericht unddie Tatsache, dass das Europäische Parlament in seiner Entschließung über die Vergabe von MEDA-Hilfsgeldern die Bedingung aufgestellt hat, "dass durch die türkische Regierung die staatliche, rechtliche, politische, kulturelle und soziale Diskriminierung der kurdischen Bevölkerung beendet wird; die Vergabe der finanziellen Mittel der EU an die Türkei sollte daher an Schritte zur Lösung der Kurdenfrage in der Türkei und an besondere Anstrengungen zur Überwindung der wirtschaftlichen und sozialen Unterentwicklung in den von der kurdischen Bevölkerung bewohnten Regionen geknüpft werden." (...)

In einer Zeit, in der sich für die Türkei die Tore zur EU zu öffnen beginnen und sich die Verhandlungen zwischen den beiden Seiten intensivieren, sehen wir es als unsere Aufgabe an, mit einem bescheidenen Beitrag die geführten Diskussionen um Demokratisierung, Menschenrechte und -freiheiten zu unterstützen.

úAls erstes muss die Existenz des in der Türkei lebenden kurdischen Volkes vom türkischen Staat gesetzlich anerkannt werden, und es müssen Schritte zur Beseitigung der Hindernisse für die Entfaltung der kurdischen Sprache, Kultur, Identität und des kulturellen Erbes eingeleitet werden.

úDerAusnahmezustand sowie das System des Regionalgouverneurments in den kurdischen Gebieten, die von demokratischen Kreisen und JuristInnen als undemokratisch bezeichnet werden, müssen aufgehoben werden. Das Dorfschützersystem, einer der Stützpfeiler des Kriegs in der Region, muss beseitigt und Kriegsorganisationen wie die Spezialeinheiten und die JITEM müssen aufgelöst werden.

úDie Menschen, die wegen des Bürgerkriegs ihre Siedlungsgebiete verlassen mussten oder vertrieben worden sind, müssen entschädigt und die Voraussetzungen für ihre Rückkehr geschaffen werden.

úZur Entspannung der politischen Atmosphäre müssen zunächst alle Intellektuellen, die wegen Art. 8 des Anti-Terror-Gesetzes und Art. 312 des türkischen Strafgesetzbuches inhaftiert sind, sowie die gefangenen DEP-Abgeordneten freigelassen werden.

úUm zu einer zivilisierten und demokratischen Lösung der Kurdenfrage zu gelangen, müssen Bedingungen für eine freie Diskussion geschaffen werden, an der alle gesellschaftlichen Schichten teilnehmen können; alle gesetzlichen Hindernisse, die der Presse-, Meinungs- und Organisationsfreiheit entgegenstehen, müssen aufgehoben werden.

úDas Zusatzprotokoll 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention muss unterzeichnet und somit die Todesstrafe abgeschafft werden; die undemokratischen Staatssicherheitsgerichte müssen aufgelöst werden.

úDurch eine Generalamnestie müssen alle politischen Gefangenen freigelassen werden; für die Eingliederung in das gesellschaftliche Leben müssen besondere Maßnahmen ergriffen werden; ferner müssen die Voraussetzungen für die Rückkehr der ausgebürgerten und der zur Flucht ins Ausland gezwungenen Menschen geschaffen und ihnen all ihre politischen Rechte wieder zuerkannt werden.

úDas Verbot von kurdischen Organisationen und Parteien muss aufgehoben und das Recht kurdischer Parteien, sich frei zu organisieren, anerkannt werden.

úEs müssen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass die kurdische Sprache in allen Bereichen des Lebens einschließlich Bildung, Ausbildung, Presse und Publikationen frei verwendet werden kann. Zur freien Entfaltung der kurdischen Sprache und Kultur müssen kurdischsprachige Rundfunk- und Fernsehsendungen eingeführt und kurdischsprachige Presseerzeugnisse ungehindert zugelassen werden. Den Kurden muss das Recht zuerkannt werden, ihre Gebräuche und Traditionen frei zu leben; die geänderten Orts- und Landschaftsnamen müssen wieder in ihrer ursprünglichen kurdischen Form zugelassen werden; wer es wünscht, muss seinem Kind einen kurdischen Namen geben dürfen.

úWie bereits der heutige Staatspräsident Ahmet Necdet Sezer sowie der Vorsitzende des Kassationshofes Sami Selçuk vorgeschlagen haben, muss anstelle der undemokratischen Verfassung, deren "Legitimation beinahe gegen Null geht" und die "einer Polizeisatzung ähnelt" (S. Selçuk) eine demokratische Verfassung ausgearbeitet werden. Dabei muss die multikulturelle Struktur der Türkei berücksichtigt und die Existenz des kurdischen Volkes und der anderen Volksgruppen sowie der religiösen Minderheiten anerkannt werden; ihre Rechte sind verfassungsmäßig zu garantieren.

úBezogen auf die kurdischen Siedlungsgebiete müssen wirtschaftliche Entwicklungsprojekte und -investitionen eingeführt werden, die Grenzregionen müssen entmint und diese Ländereien an bedürftige Bauern verteilt werden. Kurdische Bauern, dievon der Landwirtschaft und Viehzucht leben, müssen finanziell unterstützt werden; der Grenzhandel darf nicht behindert werden.

úDie kommunalen Verwaltungen müssen gestärkt und die Schulden der Gemeinden, die unmittelbar durch die Kämpfe und den Kriegszustand betroffen waren, erlassen werden; diese Gemeinden müssen bevorzugt aus Sonderfonds und mit anderen vom Haushalt abgezweigten Mitteln unterstützt werden.

úDie heutige undemokratische Struktur des Nationalen Sicherheitsrats muss beseitigt und entsprechend den Beispielen aus demokratischen Ländern verändert bzw. angepasst werden.

Wenn in den oben kurz skizzierten Bereichen demokratische Schritte eingeleitet und die notwendigen gesetzlichen Regelungen durchgeführt werden, wird die Türkei von ihrer Schande befreit und das soziale Leben vielfältiger, dynamischer und reicher werden.

úDie Europäische Union muss die notwendige Sensibilität und Entschlossenheit zeigen, damit die Türkei sich demokratisiert, die Kurden die ihnen zustehenden Rechte erhalten und die Region untrennbar mit der demokratischen Welt vereint wird; und die EU muss in all diesen Bereichen aktiv dabei mithelfen. Im Verlauf der Beitrittskandidatur muss die EU bezüglich dieser Themen mit den Kurden in einem ständigen und regelmäßigen Kontakt stehen, und bei der Lösung der Probleme müssen auch ihre Meinungen und Vorschläge eingeholt werden.

úAndererseits muss die EU auch konkrete Schritte zur Gleichstellung der in den europäischen Ländern lebenden über eine Million Kurden mit den anderen Migrantengruppen einleiten. In Punkt 25 einer Entschließung vom 12. Juni 1992 forderte das Europäische Parlament die Mitgliedsstaaten auf, "den kurdischen Immigrantinnen und Immigranten in der Gemeinschaft ihre kulturellen Rechte zu gewähren, ihre Sprache zu fördern, Radio- und Fernsehsendungen in kurdischer Sprache zu ermöglichen". Für die Umsetzung solcher Rechte müssen umgehend Bemühungen unternommen werden.

úUm die Entwicklungen während der Dauer der Beitrittskandidatur vor Ort zu verfolgen und zu koordinieren, soll auch in Diyarbakir ein Büro eröffnet werden.

úDie auf Initiative der EU am 27. und 28. November 1998 vom deutschen Bundeskanzler Schröder und dem damaligen italienischen Ministerpräsidenten D`Alema sowie ihren Außenministern Fischer und Dini vorgeschlagene "Europäische Initiative zur Lösung der Kurdenfrage" muss zwei Jahre danach endlich indie Tat umgesetzt werden. Die EU muss die Vorreiterrolle bei der Einberufung der in einer Entschließung des Europäischen Parlaments vom 3. Dezember 1999 erwähnten "Kurdenkonferenz" übernehmen.

Wir bekunden hiermit, dass wir bereit sind, bei der detaillierten Ausgestaltung und auch bei der Umsetzung der oben in groben Zügen dargestellten Forderungen alle uns zufallenden Aufgaben zu übernehmen. Außerdem möchten wir nochmals die lebenswichtige Bedeutung der Beachtung der Grundrechte des kurdischen Volkes beim EU-Prozess betonen.

Auf Einladung von Mehmed Uzun (Schriftsteller), Ahmet Kahraman (Journalist, Schriftsteller), Sivan Perwer (Künstler), Nizamettin Aric (Künstler, Schauspieler), Remzi Kartal (Ehem. DEP-Abgeordnete), Derwes M. Ferho (Schriftsteller), Hüseyin Kartal (Schriftsteller) und Mehmet Sahin (Menschenrechts- und Friedensaktivist) unterstützen etwa weitere 80 kurdische Intellektuelle die obige Deklaration.





Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem regelmäßigen Bericht 1999 der Kommission über die Fortschritte der Türkei auf dem Weg zum Beitritt vom 15.11.00

Das Europäische Parlament, (...)

A. unter Hinweis auf den Beschluss des Europäischen Rates in Helsinki vom 13. Dezember 1999, der Türkei den Status eines Bewerberlandes für den Beitritt zur Europäischen Union zu gewähren und eine Beitrittspartnerschaft sowie einen einheitlichen finanziellen Rahmen einzurichten, um die Kandidatur der Türkei dabei zu unterstützen, in Übereinstimmung mit den Kopenhagener Kriterien voranzuschreiten, (...)

B. in der Erwägung, dass es nach der Zuerkennung des Kandidatenstatus für die Union nunmehr darauf ankommt, in Abstimmung mit der türkischen Regierung eine glaubwürdige, umfassende Strategie zur Vorbereitung des Beitritts zu entwickeln und diese auch zielgerichtet umzusetzen,

C. in der Auffassung, dass die Beitrittsverhandlungen nicht beginnen können, solange die vom Europäischen Rat in Kopenhagen festgelegten Kriterien von der Türkei nicht beachtet werden,

D. unter Hinweis darauf, dass ein Klima des gegenseitigen Vertrauens zwischen der Türkei und der Europäischen Union geschaffen werden sollte, in welchem die Türkei die Union nicht als einen "exklusiven christlichen Klub", sondern als eine Wertegemeinschaft versteht, welche vor allem Toleranz für andere Religionen und Kulturen einschließt, und feststellend, dass der Beitritt zur EuropäischenUnion an keine formalen kulturellen oder religiösen Bedingungen geknüpft ist,

E. in der Erwägung, dass ein klares und detailliertes Programm einen wirksamen Anreiz darstellen wird, die Reformen zugunsten des Schutzes von Menschenrechten und Demokratie zu beschleunigen, und erheblich den Einfluss derjenigen in der Regierung, dem Parlament und den Institutionen der Zivilgesellschaft in der Türkei stärken wird, die bestrebt sind, die umfassende Achtung der Grundrechte in ihrem Land durchzusetzen, (...)

G. mit Genugtuung feststellend, dass die Türkei am 15. August 2000 und am 8. September 2000 vier bedeutende Konventionen der Vereinten Nationen über die politischen, zivilen, sozialen und kulturellen Rechte unterzeichnet hat, die so rasch wie möglich ratifiziert werden müssen, damit die Menschenrechte und der demokratische Pluralismus in diesem Land gewährleistet sind,

H. unter Hinweis darauf, dass trotz der erzielten Fortschritte auf dem Weg zur Demokratisierung die Situation der Menschen- und Minderheitenrechte durch eine möglichst rasche Umsetzung dieser Konventionen weiterhin verbessert werden muss, (...)

J. in der Erwägung, dass die Resolution 1250 des UN-Sicherheitsratsdie türkisch-zypriotischen und die griechisch-zypriotischen Parteien dazu aufforderte, im Herbst 1999 Verhandlungen einzuleiten, und dass trotz der ermutigenden Kontakte, die im Dezember 1999 und im Januar 2000 unter der Schirmherrschaft des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hergestellt worden waren, keinerlei Fortschritt in diesem Sinne festgestellt werden konnte; demgegenüber die seit dem 1. Juli 2000 andauernde Verletzung des militärischen Status quo durch die türkischen Besatzungsstreitkräfte im Dorf Strovilia bedauernd, (...)

P. in Anerkennung der großen geostrategischen Bedeutung der Türkei, in Erwägung ihrer Rolle innerhalb der Atlantischen Allianz und ihres Status als assoziiertes Mitglied der WEU und bei gleichzeitigem Hinweis darauf, dass geopolitische und strategische Argumente in der Beitrittsdiskussion nicht die Oberhand gewinnen dürfen,

Q. unter Begrüßung der Tatsache, dass die Türkei ihre Absicht bekundet hat, ihren Beitrag zum Engagement militärischer Kräfte im Rahmen der gemeinsamen europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu leisten,

R. mit Bedauern über das jüngste Eindringen der türkischen Luftwaffe in irakisches Hoheitsgebiet anlässlich der Bombardierung von Kendakor am 15. August 2000, welche es nachdrücklich verurteilt, (...)

2. ermutigt die türkische Regierung, ihre Demokratisierungsbemühungen insbesondere in den Bereichen der Reform des Strafgesetzbuches, der Unabhängigkeit der Justiz, der Meinungsfreiheit, der Minderheitenrechte und der Gewaltentrennung vor allem in Bezug auf die Auswirkungen der Rolle der Armee im politischen Leben der Türkei zu verstärken;

3. fordert die türkische Regierung und dastürkische Parlament auf, die kürzlich unterzeichneten Konventionen der Vereinten Nationen über die politischen, bürgerlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu ratifizieren;

4. ermutigt diesbezüglich das türkische Parlament und die türkische Regierung, den vom Sekretariat des Hohen Türkischen Koordinierungsrates für Menschenrechte ausgearbeiteten Bericht in das Regierungsprogramm zu integrieren; begrüßt, dass der türkische Ministerrat am 21. September 2000 diesen Bericht als Bezugs- und Arbeitsdokument angenommen hat, und fordert, dass in diesen Bericht der Teil betreffend die kulturellen Rechte wieder aufgenommen werden, unter Hinzufügung konkreter Maßnahmen zugunsten des Schutzes der Minderheitenrechte;

5. rechnet mit einer raschen Abschaffung der Staatssicherheitsgerichte und begrüßt die Verabschiedung des Gesetzes zur Aufschiebung der Verfolgung und Ahndung strafbarer Handlungen im Rahmen von Presse- und Rundfunkveröffentlichungen;

6.fordert zunächst eine Amnestie, um mittelfristig zu einer Reform des Strafgesetzbuches zu gelangen, die es mit dem allgemeinen Grundsatz der Meinungsfreiheit vereinbar macht;

7. legt die jüngste Entscheidung des Verfassungsgerichts über das Gesetz über einen Strafaufschub für auf dem Presseweg begangene Straftaten als Maßnahme zur Festigung des Rechtsstaates aus und ermutigt die zuständigen Behörden, diese Gelegenheit dazu zu nutzen, ihre diesbezüglichen Reformen weiterzuverfolgen in dem Bewusstsein, dass dieser Prozess logischerweise letzten Endes zu einer grundsätzlichen Infragestellung von Artikel 312 des Strafgesetzbuches führen wird;

8. fordert, dass nach zahlreichen Zusagen die Todesstrafe im Rahmen der Reform des Strafgesetzbuches so rasch wie möglich abgeschafft und bis dahin das derzeit geltende Moratorium beibehalten wird;

9. erinnert daran, wie sehr ihm an der Anerkennung der elementaren Rechte der kulturellen, sprachlichen und religiösen Identitäten, die das türkische Mosaik bilden, gelegen ist;

10. fordert folglich die türkische Regierung und die Große Türkische Nationalversammlung auf, der armenischen Minderheit als einem bedeutenden Teil der türkischen Gesellschaft vor allem durch das öffentliche Eingeständnis des Völkermords vor der Gründung des modernen Staates Türkei, verstärkt Unterstützung zuteil werden zu lassen;

11. nimmt Kenntnis von den Beschlüssen zur Aufhebung des Ausnahmezustandsvom 30. November 1999 in der Provinz Siirt und vom 26. Juni 2000 in der Provinz Van; fordert die türkische Regierung auf, auch den Ausnahmezustand in den anderen Provinzen im Südosten des Landes aufzuheben, sowie eine spezifische Lösung für das kurdische Volk einhergehend mit den dazu erforderlichen politischen, ökonomischen und sozialen Reformen durchzusetzen;

12. fordert die türkische Regierung auf, ihre Politik zur Verbesserung der Lage der Menschenrechte aller ihrer Bürgerinnen und Bürger, einschließlich der Angehörigen von Identitäten, deren Wurzeln tief in die Geschichte dieses Landes hineinreichen, konkret neu auszurichten, die politische, soziale und kulturelle Unterdrückung der Kurden zu beenden unddarauf hinzuwirken, dass für Menschen kurdischer Abstammung eine friedliche Lösung gefunden wird, bei der die territoriale Integrität der Türkei gewahrt bleibt; fordert die türkischen Behörden ebenfalls auf, mit den politischen Vertretern der kurdischen Gemeinschaft, vor allem mit den Bürgermeistern der südöstlichen Region, einen Dialog aufzunehmen;

13. fordert die Freilassung von Leyla Zana, der Preisträgerin des Sacharow-Preises des Europäischen Parlaments, sowie zweier ehemaliger Abgeordneter kurdischer Abstammung, die wegen Meinungsdelikten in Haft sind;

14. nimmt den von der türkischen Regierung im September 2000 angenommenen Aktionsplan mit Genugtuung zur Kenntnis, der auf eine Wiederherstellung des wirtschaftlichen Gleichgewichts abzielt, um regionale Unterschiede durch die Bereitstellung angemessener Mittel zu überwinden und um die Dörfer wieder zu beleben und wieder aufzubauen, damit die Einwohner in ihre Häuser zurückkehren können,sowie zahlreiche weitere Maßnahmen zur Förderung von Investitionen im Südosten des Landes vorsieht;

15. begrüßt den Beschluss des Europäischen Rates von Helsinki, einen einheitlichen finanziellen Rahmen, der mit einer angemessenen Mittelausstattung versehen werden soll, sowie eine Beitrittspartnerschaft einzurichten; ersucht den Rat und die Kommission, diese beiden Beschlüsse so rasch wie möglich mit Inhalt zu füllen und den Umfang der finanziellen Beihilfe der Europäischen Union für die Türkei, die den Bedürfnissen der Vorbeitrittsstrategie gerecht werden sollte, auf der Grundlage früherer Schlussfolgerungen des Europäischen Rates unter besonderer Berücksichtigung der Frage der Menschenrechte sowie der in Ziffer 4 und Ziffer 9 Buchstabe a der Schlussfolgerungen von Helsinki genannten Fragen anzupassen; (...)

18. ersucht die türkische Regierung, gemäß der Resolution 1250 des UN-Sicherheitsrats, an der Schaffung eines den Gesprächen zwischen den griechisch-zypriotischen und türkisch-zypriotischen Gemeinschaften förderlichen Klimas bedingungslos mitzuwirken, um zu einer auf dem Verhandlungswege erzielten, globalen, gerechten und dauerhaften Regelung zu gelangen, die den einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrates und den Empfehlungen der Generalversammlung der Vereinten Nationen entspricht, wie dies vom Europarat bekräftigt wurde; hofft, dass sich dies während der am 10. November 2000 beginnenden fünften Verhandlungsrunde erreichen lässt, und dass diese Verhandlungen zu bilateralen Verhandlungen unter Kontrolle der UNO führen, die es ermöglichen, substanzielle Fortschritte zu erzielen;

19. fordert die türkische Regierung auf, ihre Besatzungstruppen aus Nord-Zypern abzuziehen;

20. ersucht die türkische Regierung, wie von ihr vorgeschlagen, ihre Beziehungen zu allen ihren Nachbarn im Kaukasus im Rahmen eines Stabilitätspakts für die Region zu verbessern;

21. fordert in diesem Zusammenhang die türkische Regierung auf, mit Armenien im Hinblick auf die Wiederaufnahme normaler diplomatischer und Handelsbeziehungen einen Dialog aufzunehmen und die derzeitige Blockadesituation zu überwinden; (...)

24. ersucht die türkische Regierung, den bisherigen und künftigen Beschlüssen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte Folge zu leisten und die Vorschläge des Europarates in Bezug auf die Ausbildung von Richtern und Polizeibeamten zu berücksichtigen;

25. erinnert die Türkei ferner an ihre Verpflichtungen im Europarat und fordert sie auf, die Instrumente dieser Organisation zu übernehmen, um vor allem eine effizientere Weiterverfolgung der politischen Maßnahmen der Beitrittspartnerschaft zu ermöglichen;

26. ist der Auffassung, dass die Türkei gegenwärtig nicht alle politischen Kriterien von Kopenhagen erfüllt, und wiederholt seinen Vorschlag, Diskussionsforen einzurichten, an denen politische Persönlichkeiten aus der Europäischen Union und der Türkei sowie Vertreter der Bürgergesellschaft teilnehmen sollen, um den politischen Dialog zu fördern und die Türkei auf ihrem Weg zum Beitritt zu unterstützen; begrüßt die Initiative des ehemaligen Präsidenten der Türkei, Herrn Demirel, eine Stiftung Europa-Türkei zu gründen, die in diesem Forum ihren Platz einnehmen könnte; (...)

28. fordert den Rat und die Kommission auf, Wege zu finden, um die Effizienz der MEDA-Programme zur Förderung der Demokratie in der Türkei mit Blick auf eine Stärkung der Bürgergesellschaft, Konsolidierung des demokratischen Systems und Unterstützung der freien und unabhängigen Medien zu verbessern;

29. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung der Kommission, dem Rat, den Regierungen und den Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie der türkischen Regierung und dem türkischen Parlament zu übermitteln.



Öcalan-Akte vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Begleitet von Demonstrationen von über 60.000 Kurden und 1.500 Türken hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 21. November in Straßburg über das Todesurteil gegen den Vorsitzenden der PKK Abdullah Öcalan verhandelt.

Mit ihrer Klage gegen diesen Spruch machen Öcalans Anwälte nach einer Mitteilung des Straßburger Gerichts gleich mehrere Verstöße gegen die Menschenrechtskonvention des Europarats geltend. So habe der Prozess in der Türkei nicht den in der Charta verankerten rechtsstaatlichen Standards genügt. Die in Zusammenarbeit mehrerer Staaten im Februar 1999 organisierte Verschleppung Öcalans aus Kenia habe Artikel 5 der Konvention widersprochen, der eine "rechtmäßige Festnahme" verlangt. Verstoßen worden sei auch gegen Artikel 3, der "Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Strafe oder Behandlung" untersagt. Nach Auffassung der Anwälte wurde ihr Mandant zudem wegen seiner Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit benachteiligt.

Im Gegensatz zu den Anwälten Öcalans betonten die Vertreter der Türkei das Recht der Regierung in Ankara, das Urteil vollstrecken zu können. Der Fall Öcalan falle nicht unter die Europäische Menschenrechtskonvention, das Straßburger Gericht sei nicht zuständig. Mit einer Entscheidung des Gerichts wird in den nächsten Wochen gerechnet.

(ÖP, H, AP, 19.-22.11.00; FR, taz, SZ, Neue Zürcher Zeitung, taz, Berliner Zeitung, 21. u. 22.11.00)



Innerkurdische Kämpfe im Nord-Irak

Anfang Dezember kam es erneut zu innerkurdischen Kämpfen in Nord-Irak zwischen der PUK und der PKK. Vor zwei Monaten konnten solche Kämpfe noch mit einem Waffenstillstand beendet werden. Das Bestreben der kurdischen Institutionen und Kräfte im Nord-Irak, einen dauerhaften Frieden zu erlangen, muss somit vorerst als gescheitert angesehen werden. Gegenüber dem Kurdischen Nationalkongress zog die PUK ihre Zusage, eine Friedensdelegation zu entsenden, zurück.

(KIZ: PM vom 4.12.00)



Menschenrechtsausschuss in der Türkei / Claudia Roth bei Leyla Zana

Im Rahmen eines einwöchigen Aufenthalts von Mitgliedern des Menschenrechtsausschusses des Deutschen Bundestags in der Türkei erhielt die Vorsitzende Claudia Roth erstmals seit 5 Jahren die Erlaubnis zum Besuch der seit 1994 inhaftierten kurdischen ehemaligen DEP-Abgeordneten Leyla Zana. Roth forderte die türkische Regierung auf, als Zeichen ihres Friedenswillens und ihrer Bereitschaft zur Aussöhnung mit den Kurden die Symbolfigur des Kampfes um die Rechte des kurdischen Volkes freizulassen.

Während des gesamten Aufenthalts war die Delegation auf Schritt und Tritt von Sicherheitskräften beschattet und gefilmt sowie jedes Gespräch protokolliert worden, sodass sich die Parlamentarier schließlich über eine regelrechte "Verfolgung" beschwerten, die das Ziel gehabt hätte, die Gesprächspartner der Deutschen, darunter Menschenrechtler, Umweltschützer, Bürgermeister aus den kurdischen Gebieten und auch ganz normale Bürger, einzuschüchtern. Auf einer abschließenden Pressekonferenz bewertete die Delegation die Lage der Menschenrechte in der Türkei als nach wie vor unbefriedigend und forderte die Garantie der Meinungs- und Pressefreiheit, ein Ende der Folter bei den Strafverfolgungsbehörden, die Abschaffung der Todesstrafe, die kurzfristige Aufhebung des Ausnahmezustands auch in den letzten 4 kurdischen Provinzen und Besserstellung der Minderheiten, insbesondereder Kurden, sowie den Stop des Ilisu-Staudammprojektes.

Bei türkischen Medien und Offiziellen stieß die Delegation von Anfang an auf wenig Wohlwollen. Forderten diverse Zeitungen ganz offen den Rausschmiss der "VerleumderInnen", bezeichnete Außenminister Cem die Äußerungen Roths, die sich wie eine "Kolonial-Gouverneurin" aufgeführt habe, ganz undiplomatisch als "Quatsch", und Landwirtschaftsminister Gökalp kreierte für die Ausschussvorsitzende das Prädikat "Demokratieapostel".

(FR, 23.11.00; Tagesspiegel, 25. u. 28.11.00; taz, 28.11.00)





Leopard 2 über Spanien ? / Keine Trendwende bei Rüstungsexporten

Wie bereits in der letzten Ausgabe der NN berichtet, droht die Lieferung von Leopard-2-Panzern an die Türkei nun auf dem Umweg über Spanien doch noch zustandezukommen. Um einen Verkauf des staatlichen spanischen Rüstungskonzern Santa Barbara, der Leopard-Panzer in Lizenz herstellt, an die Herstellerfirma des US-amerikanischen Konkurrenzmodells Abrams, General Dynamics, zu verhindern, sollen sowohl Verteidigungsminister Scharping als auch Bundeskanzler Schröder in Madrid vorstellig geworden sein. Die spanische Zeitung "El Correo" berichtete, dass Schröder bereits im September angedeutet haben soll, dass der Leopard 2 für die Türkei in Spanien gebaut werden könnte, wodurch beide Länder aus dem 14-Mrd.-Deal ihren finanziellen Vorteil ziehen könnten. Die diesbezüglichen Gespräche zwischen dem Kanzler und seinem spanischen Amtskollegen Aznar sollen Mitte Dezember in Berlin fortgesetzt werden.

Unterdessen hat die Bundesregierung türkische Berichte über eine Lieferstopp bei Ersatzteilen für die ca. 400 Leopard 1-Panzer der türkischen Armee dementiert. Einem vor einigen Monate gestellten entsprechenden Antrag sei kürzlich zugestimmt worden. Unter Berufung auf Regierungskreise hatte Hürriyet berichtet, dass das Berliner Verhalten Konsequenzen für die bilateralen Beziehungen haben werde, ein eindeutiger Hinweis auf eventuelle Beeinträchtigungen des immer noch offenen Leopard-2-Deals.

Südkorea hat den Abschluss eines U-Boot-Großauftrags mit der Kieler Werft HDW angeblich an die Bedingung geknüpft, dass im eigenen Land in Lizenz gebaute Panzer-Antriebsturbinen des deutschen Herstellers MTU in für die Türkei bestimmte Panzerhaubitzen eingebaut werden dürfen.

Laut dem erstmals vorgelegten Rüstungsexportbericht 1999 der Bundesregierung wurde im letzten Jahr der Export von Rüstungsgütern im Wert von 5,9 Mrd. Mark genehmigt. Hauptabnehmer war der Bündnispartner Türkei, für den überwiegend Kriegsschiffe und weitere marinetechnische Ausrüstung im Wert von 1,9 Mrd. Mark bewilligt wurden.

Auch bei den tatsächlich erfolgten Exporten im Wert von 2,8 Mrd. Mark (mehr als doppelt so viel wie 1998) liegt die Türkei nach Angaben des Statistischen Bundesamts als Empfängerland mit 24% hinter Israel auf Platz 2. Ferner geht aus einem für den Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestags bestimmten Papier hervor, dass sowohl zivil als auch militärisch nutzbare sogenannte "Dual-use-Güter" 1999 auch in Länder geliefert wurden, in denen nach Einschätzung der Bundesregierung keine demokratischen Verhältnisse herrschen, so auch in den Iran für 103 Mio. Mark und in den Irak für 248 Mio. Mark.

(FR, taz, 21.9.00, Tagesspiegel, 12.10.00; FR, 30.10.00; FR, taz, 2.11.00; Handelsblatt, 9.11.00; Mannheimer Morgen, 8.12.00)



Azadi: "Nach 7 Jahren: PKK-Verbot endlich aufheben!"

"Obwohl die PKK im Rahmen eines umfangreichen Friedensprojektes ihren bewaffneten Kampf auf türkischem Territorium beendet hat und sie seither den Schwerpunkt ihrer Arbeit auf den politischen Kampf konzentriert, verweigert die rot/grüne Bundesregierung eine Aufhebung des am 26. November 1993 von der Kohl-Regierung erlassenen PKK-Verbots. Sie verhindert auf diese Weise, dass die kurdische Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland ein normales politisches Leben führen kann - ohne Furcht vor Repression und Strafverfolgung. (...)

Für den Zeitraum vom Oktober 1999 bis Oktober 2000 registrierten wir 11 Verhaftungen, 71 Festnahmen und 175 Razzien in Vereinen und Privatwohnungen. Es wurden Haftstrafen verhängt in einem Gesamtumfang von 59 Jahren und 9 Monaten sowie Bewährungsstrafen von insgesamt 10 Jahren und 4 Monaten.

Außerdem befinden sich derzeit immer noch 45 kurdische politische Gefangene in den Gefängnissen der Bundesrepublik in Untersuchungs- oder Strafhaft. Auch hier dürfte die Zahl (ohne Berücksichtigung der vielen Abschiebehäftlinge) höher liegen. Die Kurd(inn)en wurden verurteilt bzw. sind angeklagt wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer "terroristischen" oder "kriminellen" Vereinigung ( 129 a /129 Strafgesetzbuch). (...)

Obwohl die Bundesanwaltschaft (BAW) Anfang 1998 den Vorwurf der PKK als "terroristische" Vereinigung fallen gelassen hat, erklärte der bayerische Innenminister Günther Beckstein (CSU) nur wenige Monate später, dass eine Aufhebung des Verbots einem "Nachgeben gegenüber ausländischen Extremisten" gleichkäme. Für ihn sei die Organisation "nach wie vor eine terroristische Vereinigung". Bis heute dominiert diese Haltung das Denken der politisch Verantwortlichen in der BRD. Ihnen fehlt der politische Wille, das Verhältnis zur kurdischen Bevölkerung in der BRD auf eine neue, an der Realität gemessene Grundlage zu stellen.

Wir fordern die Aufhebung des PKK-Verbots, die Einstellung aller politischen Verfahren aufgrund des Verbotes, die Freilassung aller politischen kurdischen Gefangenen und ein Ende der unmenschlichen Abschiebepolitik."

(PM v. 23.11.00, von Azadi - Rechtshilfeverein für Kurdinnen und Kurden in Deutschland e.V.)



Abschiebungen von 2 Sprechern des Wanderkirchenasyls

Wer glaubte, eine gewisse Popularität hätte sie vor der Abschiebung bewahrt, sah sich getäuscht. Im Oktober wurde der kurdische Sprecher der Wuppertaler Flüchtlingsgruppe im Wanderkirchenasyl Mehmet Kilic und eine Woche darauf auch der Sprecher des Aachener Wanderkirchenasyls und Träger des Aachener Friedenspreises Hüseyin Calhan in die Türkei abgeschoben, für dessen Verbleib in Deutschland sich unter anderem der Aachener Stadtrat, der Aachener Bischof Mussinghoff und auch Literaturnobelpreisträger Günter Grass eingesetzt hatten. Calhan war Ende September bei einer öffentlichen Veranstaltung in Aachen festgenommen worden und saß seitdem in Abschiebehaft in der JVA Büren. Während NRW-Innenminister Behrens sich darauf berief, dass ihm die negativen Entscheidungen des Bundesamts für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge und der Gerichte keinen Ermessensspielraum gelassen hätten, warfen ihm Vertreter seiner grünen Koalitionspartner "Versagen in der Asylpolitik" vor. Der migrationspolitische Sprecher der grünen Landtagsfraktion Jamal Karsli ist davon überzeugt: "Wenn der Wille da gewesen wäre, hätte ein Weg gefunden werden können" und nannte die Abschiebung Calhans "beschämend für einen sozialdemokratischen Innenminister". Fraktionskollege Reiner Priggen, der den Abgeschobenen auf dem Weg in die Türkei begleitet hatte und in regelmäßigem Kontakt zu ihm steht, bemüht sich um Unterstützung für den Menschenrechtsverein IHD, zu dem sowohl Calhan als auch Kilic direkt nach ihrer Ankunft Kontakt aufgenommen hatten.

(taz, 31.10.-2.11.00; NRZ, 01.11.00; Aachener Zeitung, 15.11.00)



Hinweise zur Herkunft und Kulturgeschichte der Kurden

Die Kurden lebten seit der Antike vorwiegend als Viehzüchter und Bauern in einem relativ geschlossenen Siedlungsraum, der sich etwa 2.000 km von Nordwesten nach Südosten von der heutigen Türkei und Syrien bis in den Irak und den Iran erstreckte. Das Siedlungsgebiet hatte etwa eine Größe von 500.000 Quadratkilometern. Es hatte keinen unmittelbaren Zugang zum Schwarzen, zum Kaspischen, zum Mittelmeer und zum Persischen Golf. Die Kurden besiedelten große Gebiete innerhalb der heutigen Türkei, und zwar weit über tausend Jahre bevor die Vorfahren der heutigen Türken in dieses Gebiet eindrangen.

Wenn im Folgenden von Kurdistan gesprochen wird, so ist nicht ein Nationalstaat im heutigen Sinne gemeint, sondern eine historische Region und ein geographischer Siedlungsraum.

Im alten Kurdistan, einem Zentrum Vorderasiens, kreuzten sich die Karawanenwege, die Persien und Mesopotamien mit den Ländern des Ostens und des Westens verbanden. So standen die Kurden nicht nur mit den unmittelbaren Nachbarn in enger Verbindung, sondern auch mit weit entfernten Völkern. In zahlreichen Quellen (griechischen, römischen, armenischen, syrischen, byzantinischen, arabischen, persischen, türkischen und grusinischen) finden sich Hinweise auf Geschichte und Religion, Brauchtum und Rechtssystem der Kurden und ihrer Vorfahren. Erwähntwird der Name "Kardaka" (Kardu), der für die Kurden steht, bereits vor etwa 4.000 Jahren auf einer sumerischen Steintafel. Auf Inschriften der 18. Dynastie der ägyptischen Pharaonen (16.-14. Jahrhundert v. Chr.) ist von Palästen zu lesen, die sich die Kurden in `uralten Zeiten` gebaut hätten. In den arabischen Quellen werden die Kurden erst im 7. Jahrhundert erwähnt, wo das Land der Kurden unter arabischer Herrschaft mit ihren heutigen Siedlungsgebieten identisch ist.

Im 7.Jahrhundert n. Chr. findet sich ein erstes Schriftstück in kurdischer Sprache. Dieser kurze Text in Versform schildert die Greuel während der arabischen Invasion: Zerstörung des Feuertempels, Verfolgung der Mazdeismus-Gläubigen (Anhänger derLehre von Zarathustra), einer Religion, zu der sich die Kurden seit der Zeit der Meder bekannten. Unter der arabischen Herrschaft treten die Kurden im Laufe des 7. bis 9. Jahrhunderts zum (sunnitischen) Islam über. Abgesehen von den Aleviten hängen in der Gegenwart deshalb die meisten Kurden der gleichen Religion an, wie die türkische Bevölkerung. Ein kurdischer Musiker aus Mosul, Ibrahim Mawsili (743-806) führt die Musik, die bis dahin im Islam verboten war, am Hof Harun-al-Raschids ein.

Die Existenz im Schnittfeld der Kulturen zwischen Europa, Asien und Afrika bedeutete für die Kurden auch ein Leben in dauerhaftem Unfrieden und politischer Zersplitterung. Schon im ersten Jahrtausend vor unserer Zeitrechnung wurde Kurdistan Teil des assyrischen und dann des altpersischen Staates. Im Laufe der Jahrhunderte gerieten die kurdischen Stämme, und später die kurdischen feudalen Fürstentümer, in die Abhängigkeit von iranischen Schahs, byzantinischen Herrschern und osmanischen Sultanen. Aber immer wieder konnte auch die Fremdherrschaft in einzelnen Regionen abgeschüttelt werden, in denen sich dann Dynastien kurdischer Stammesfürsten ablösten. Solche unabhängigen Fürstentümer bestanden fürlängere Zeit u.a. in Diyarbakir, Mardin, Aran, Ani, Dinawie, Schachosur und Luristan.

Im 13. und 14. Jahrhundert verlagerte sich durch die Invasion der Tartar-Mongolen und Turkmenen das Siedlungsgebiet der Kurden um 100 bis 300 km weiter nach Westen. Nach der Schlacht von Chaldiran im Jahre 1514, als der osmanische Sultan Selim I. den Sieg über die Heere des persischen Schahs Ismail Sefewid davontrug, wurde Kurdistan zwischen den beiden mächtigen Staaten des Ostens, dem Osmanischen Reich und dem Iran der Sefewiden aufgeteilt. Kurdistan wurde oft zum Schauplatz der Kriege zwischen beiden Reichen. Die Mehrzahl der kurdischen Fürstentümer und Feudalherren begaben sich unter den Schutz des Osmanischen Reiches. Allerdings wurde der östliche Teil Kurdistans über sieben Jahrhunderte (vom Ende des 12. bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts) von dem kurdischen Fürstentum Ardelan beherrscht.

Innerhalb der letzten 150 Jahre verzeichnet die kurdische Chronik über vierzig Volksaufstände. Sie richteten sich gegen die fremdländischen Eroberer, aber auch gegen die örtlichen Potentaten. Dabei gingen einige Aufstände in nationale Befreiungsbewegungen über, die sich der Vereinigung der Kurden in einem Nationalstaat verschrieben hatten. Die kurdische Bevölkerung lebt allerdings bis zur Gegenwart zu einem erheblichen Teil in gesellschaftlichen Strukturen, in denen Clan-Bindungen eine erhebliche Bedeutung haben. Nationale Orientierungen wurden hierdurch immer wieder durch besondere Interessen der Clans gebrochen. Dies hat wesentlich dazu beigetragen, dass die Kurden sich nicht frühzeitiger mit Intensität für die Bildung eines Nationalstaates eingesetzt haben, was sie vor einer Aufspaltung auf mehrere Länder hätte retten können, und dass sie von den Staaten der Region immer wieder gegeneinander ausgespielt werden konnten.

Beim Zerfall des Osmanischen Reichs nach dem Ersten Weltkrieg und der Gründung neuer Staaten in dieser Region, wurde Kurdistan dem Iran, dem Irak, Syrien und der Türkei zugeschlagen. In allen diesen Ländern stellen die Kurden regionale Mehrheiten dar, die als nationale Minderheiten in unterschiedlichem Maße der staatlichen Repression - bis hin zum Genozid - ausgesetzt waren. Der Vertrag von SŠvres 1920 versprach dem "osmanischen Kurdistan" die Unabhängigkeit, die aber nie eingelöst wurde. In der späteren Konferenz von Lausanne 1922/3 wurde diese Zusage wieder rückgängig gemacht und die nord-kurdischen Gebiete der Türkei zugeschlagen. Eine Kette kurdischer Aufstände mit blutigen Konfrontationen bis zur Gegenwart war die Folge.

In jedem der Staaten, Türkei, Iran, Irak und Syrien, wurde die kurdische Sprache, Kultur, Geschichte, kurz gesagt, alles was mit den Kurden zu tun hat, verboten. In der nach Westen orientierten Türkei wurden selbst die Wörter "Kurde" und "Kurdistan" durch neue Begriffe, wie z.B. "Bergtürken", "Ost- bzw. Südostanatolien", ersetzt. Die geschichtlichen, traditionellen Namen, Namen der Ortschaften, der Berge, Flüsse, sogar der Hügel wurden geändert und türkisiert, Feste, wie das Newroz, verboten und das Tragen der kurdischen Trachten untersagt. Damit sollte eine Zwangsassimilierung vorangetrieben und die Zerstörung der kurdischen kulturellen Identität erreicht werden. Das ist bislang jedoch weitgehend misslungen.

Die Sprache der Kurden gehört zu den indogermanischen Sprachen und ist mit dem Persischen nah verwandt. Die kurdische und persische Sprache bilden gemeinsam mit Ossetisch (Kaukasus), Baluchi und Pashtu (Afghanistan und Pakistan) den nordwestlichen Zweig der iranischen Sprachfamilie. Die kurdische Sprache besteht hauptsächlich aus den Dialekten Kurmanci (Kurmandschi), Sorani und Zazaki (Dimilki).

Kurmanci wird in allen Teilen Kurdistans häufig gesprochen. Die überwiegende Mehrheit der in der Türkei lebenden Kurden sprechen Kurmanci. Die Zahl der Kurmanci sprechenden Menschen wird auf über 60% geschätzt. Sorani wird von Kurden im Iran und Irak gesprochen. Der Anteil der Sorani sprechenden Kurden beträgt insgesamt etwa 30%. Zazaki (10%) wird fast ausschließlich in den Provinzen Dersim, Erzincan, Bingöl, Elazig, Amed (Diyarbakir), Mus und Riha (Urfa) gesprochen.

Von den über 30 Mio. Kurden leben über 16 Mio. innerhalb der Grenzen der Türkei, über 7 Mio. in Iran, 4,5 Mio. in Irak, 1,5 Mio. in Syrien, über 1 Mio. in Europa, davon 700.000 in der Bundesrepublik, und etwa 600.000 in den GUS-Staaten und im Libanon.

Kurden benutzen heute das lateinische, arabisch-persische und das kyrillische Alphabet. Wenn Kurden sich einigen könnten, ein gemeinsames Alphabet überalle Grenzen hinweg anzuwenden, würde sich die Kommunikation zwischen ihnen noch wesentlich leichter und stärker entwickeln. Fast alle Kurden, die sich mit Politik, Literatur, Kultur und Geschichte sowie Wissenschaft beschäftigen, sprechenmindestens Türkisch, Persisch oder Arabisch. Dies ist eine Bereicherung für ihre Arbeit.

Kurden sind bei der mündlichen Überlieferung von Epen, Märchen, Fabeln, Volkslyrik, Rätseln, Witzen und Satiren unschlagbar. Schriftliche literarische Werke gibt es seit dem 10. Jahrhundert. Bekannte kurdische Dichter sind: Eli Heriri (1425-1490?), Melayé Ceziri (1570-1640), Feqiyé Teyra (1590-1660), Ehmedé Xani (1651-1707). Das berühmteste Werk von Xani, das Epos `Mem £ Zin` war über alle Grenzen hinweg populär. In Kurmanci, Sorani und Zazaki wurde `Mem £ Zin` (1695) seit über 300 Jahren vor allem mündlich von Generation zu Generation übertragen. Hier eine Kostprobe:

Hätten wir einen Herrn,
wohlwollend und feinsinnig
Wissenschaft, Talent, Vollendung und Verstand
Poem, Ghasel, Buch und Diwan
Fänden seine Würdigung
Wäre diese Währung gültig vor ihm
Spannte ich Banner der gereimten Worte
Über das Dach der ganzen Welt
Brächte Melayé Ciziris Geist zurück
Belebte mit ihm auch Eliyé Heriri wieder
Bereitete Feqiyé Teyran eine solche Freude
Dass er ewig hingerissen wäre

(aus: "Einführung in die kurdische Literatur" von Mehmed Uzun)

Obwohl Kurdisch seit Generation verboten ist, wurden Tausende von Büchern und Werken sowie Wörterbücher in Nordkurdistan herausgegeben. Auch im Ausland wurde publiziert. Alleine in Schweden wurden in den letzten 50 Jahren 123 Zeitungen, Zeitschriften und Bulletins herausgebracht. (Özgür Politika, 28.7.00) Im Sommer 2000 wurde in Istanbul ein Kurdisch-Türkisches Wörterbuch mit 40.000 Wörtern vom Kurdischen Institut veröffentlicht. (Hürriyet, 19.6.00 und Azadiya Welat Nr. 228, 10.6.00)

Gerade der Versuch Ankaras, die kurdische kulturelle Identität auszulöschen, hat diese zu einem zentralen Thema der Auseinandersetzung werden lassen. Dort, wo Kurden im Exil leben, bemühen sie sich, die kurdische Kultur in allen Ausdrucksformen zu erhalten und zu erweitern. Aber auch in der Türkei, in der die Kinder nach wie vor nicht in ihrer Muttersprache unterrichtet werden dürfen, bemühen sich kurdische Menschen mit Hilfe von kurdischem Fernsehen (MEDYA-TV) und Radiosendungen, die heute nicht mehr einfach durch Landesgrenzen zu stoppen sind, ihre Sprache schreiben zu lernen, und ihre Kultur und Dichtung weiter zu geben. Beihilfe zu einer friedlichen Entwicklung zwischen Türken und Kurden bedeutet so heute, sie dabei von allen Seiten zu unterstützen.

Abschließend ist daran zu erinnern: das kurdische Volk ist mit seinen über 30 Millionen Menschen das dritt- oder viertgrößte Volk dieser Region neben Türken, Arabern und Persern. Die historische Entwicklung hat es ihm versagt, einen eigenen Nationalstaat zu bilden. Dies jedoch kann in einer Zeit der Überwindung nationalstaatlicher Grenzen durch Integrationsprozesse nicht bedeuten, das kurdische Volk habe kein Recht auf die Erhaltung und weitere Entfaltung seiner jahrtausende alten und ehrwürdigen Kultur und Identität. Wer von Menschenrechten spricht, darf deshalb nicht zur Unterdrückung der kurdischen Kultur schweigen.

Zusammengestellt von: Prof. Dr. Andreas Buro, Ralf Kaufeldt und Mehmet Sahin.

Diese kurze Darstellung stützt sich vornehmlich auf:

- Celilé, Celil: Kurdische Märchen, Frankfurt/Main und Leipzig 1993;

- Chaliand,Gérard (Hg.): Kurdistan und die Kurden, Bd. 1, Göttingen 1984

- Vanly, Ismet Cherif: Kurdistan und die Kurden, Bd. 2, Göttingen 1986

- Sahin, Mehmet: Daten und Fakten zu Kurden und Kurdistan. Eine Chronologie, unveröffentlichtes Manuskript, Köln 2000



Kurve Wustrow: Das erste Training in Izmir beendet

"Seit einem Jahr leben und arbeiten wir in Izmir und unterstützen den Verein der KriegsgegnerInnen (ISKD). Wir ziehen ein erstes Resümee und stellen es Euch vor", schreiben Ann-Kristin Kröger und Jörg Rohwedder in ihrem 8. Rundbrief aus Izmir.

"Mit unserer Arbeit hier wollen wir die Idee und Methode gewaltfreier Konfliktaustragung bekannt machen. Dazu haben wir eine berufsbegleitende Trainingsreihe angeboten, in der sich politisch Aktive zu TrainerInnen oder MultiplaktorInnen fortbilden konnten. Insgesamt 14 Personen aus dem ISKD, der Rechtsanwaltskammer und von Gewerkschaften haben an der Fortbildung teilgenommen und gehen jetzt ihre ersten Schritte in die Praxis.

Ein zweites Training für TrainerInnen soll in Kürze beginnen und wir hoffen, dass die TrainerInnengruppe dadurchnoch Verstärkung erhält.

Da wir das Projekt um ein Jahr verlängert haben, sind wir auch weiterhin auf Eure Spenden angewiesen. Wir freuen uns sehr über diejenigen, die sich entscheiden, ihre Patenschaft zu verlängern oder zu spenden und über alle, die sich neu für eine Unterstüzung entscheiden".

Spendenkonto: Nr. 55 66 33-309, Postbank Hannover, BLZ 250 100 30, Stichwort Türkei. Kontakt: Tel: 0090-232-362 75 90, e-mail:
kurve-wustrow@oln.comlink.apc.org

Das neue Heft des "KDV im Krieg - Kirik Tüfek" kann bestellt werden beim Connection e.V., Fax: 069-823 755 35, e-mail:
office@connection-ev.de



Kurdische Studien an der Universität zu Köln

Zur Vorbereitung eines Zentrums für Kurdische Studien an der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln wurde zum 1. Juni 2000 das auf ein Jahr angelegte Pilotprojekt "Wissenschaftlicher Austausch im Hinblick auf vordringliche Forschungsdesiderata im Bereich der Kurdischen Studien" eingerichtet, das im Wesentlichen durch das Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen finanziert wird. Verantwortlich für die Maßnahmen in diesem Projekt sind NAVEND-Zentrum für Kurdische Studien e.V. unddie Forschungsstelle für Interkulturelle Studien (FiSt) an der Universität zu Köln.

Einzelmaßnahmen seit 1. Juni 2000 sind: "Research-in-Progress-Workshop on Kurdish Gender Studies" vom 23.-25. September 2000, "Kurdische NachwuchswissenschaftlerInnen im Dialog" am 27. Oktober 2000 und "KurdInnen in der Migrationsforschung: Sichtbare und unsichtbare Anteile" vom 6.-7. Dezember 2000. Im März 2001 findet statt: "Diskussion vordringlicher Forschungsdesiderata und Verstetigung des internationalen wissenschaftlichen Austausches im Bereich kurdische Studien".

Näheres bei: Universität zu Köln, Forschungsstelle für Interkulturelle Studien, Kurdische Studien, Tel: 0221-470 46 46, Fax: 0221-470 47 17, e-mail:
Siamend.Hajo@Uni.Koeln.de



Seminar & Fachtagung: Flüchtlingsfrauen und Gewalt

Eine länderübergreifende interdisziplinäre Qualifizierung für Frauen, Beispiel Türkei-Deutschland

Das Angebot richtet sich an haupt- oder ehrenamtlich tätige Frauen in der Flüchtlingsbetreuung, an Sozialarbeiterinnen, Rechtsanwältinnen, Juristinnen im Asylverfahren, Therapeutinnen, Ärztinnen und andere, die mit traumatisierten Frauen arbeiten. Ziel ist es, die Ressourcen der Frauen aus verschiedenen Fachgebieten, sei es auf sozialer, politischer, rechtlicher oder therapeutischer Ebene, und aus beiden Ländern zu bündeln, sich zu vernetzen und damit Handlungsspielräume zu erweitern.

Im dreitägigen Seminar liegt der Schwerpunkt auf der Reflexion der eigenen Arbeit. In der Fachtagung findet ein Austausch mit Expertinnen der verschiedenen Arbeitsbereiche aus der Türkei/Kurdistan und aus Deutschland statt.

Seminar: 9.-11. Mai 2001, Fachtagung: 12. Mai 2001, 10.00 bis 18.00 h. Veranstaltungsort: Gästehaus im Grend, Westfalenstr. 311, 45276 Essen/Steele. Veranstalterinnen: Fraueninitiative "Freiheit für Leyla Zana", Dortmund, FrauenRechtsBüro gegen sexueller Folter, Berlin und Umbruch-Bildungswerk für gewaltfreie Veränderung.

Näheres beim Bildungswerk Umbruch: Tel: 0231-863 34 76, Fax: 81 80 31, e-mail:
Umbruch-dortmund@gmx.de



`Persembe` stößt auf positive Resonanz

Seitdem Anfang September erstmals und danach an jedem Donnerstag die deutsch-türkische taz-Beilage `Persembe` erschien (s. NN 03/2000), stießen die MacherInnen zwar auf überwiegend positive Resonanz, doch blieben die finanziellen Erträge bisher weit hinter den für ein mittelfristiges Überleben notwendigen Erwartungen zurück. Die Einnahmen aus Abos, Kioskverkauf und Werbeanzeigen müssen kurzfristig deutlich gesteigert werden und es werden dringend Abonnenten und Sponsoren für mindestens 3-monatige Probeabos … 30,00 DM gesucht. Auch Spenden werden dankbar angenommen. (Interkulturelle Medien GmbH, 10969 Berlin, Kto.-Nr. 63 000 3831 bei: Berliner Sparkasse (BLZ: 100 500 00); Email:
Redaktion@PersembeGazetesi.de, Tel.: 030 / 252 91 230, Fax: 030 / 252 91 231)





Freispruch für Nadire Mater

Am 29.9.00 sprach ein Istanbuler Gericht die Journalistin und Autorin von dem Vorwurf frei, in ihrer Dokumentation "Mehmets Buch" die Streitkräfte verunglimpft zu haben. Auch ihr Verleger wurde freigesprochen. Frau Mater sprach von einem guten Tag für die Pressefreiheit in der Türkei. Sie rief die türkische Regierung dazu auf, die die Meinungsfreiheit einschränkenden Gesetze im Lande aufzuheben. (AP und reporters sans frontiers, 29.9.00)







Neuerscheinungen

Eine Auswahl kurdischer Vornamen - Desteyek ji Navn KurdŒ

Ein Beitrag zum UNESCO-Jahr ,Kultur des Friedens`

Der Dialog-Kreis, der sich für eine friedliche politische Lösung des türkisch-kurdischen Konflikts einsetzt, hat eine umfangreiche Zusammenstellung vonkurdischen Vornamen herausgegeben. Der Autor Mehmet Sahin begründet die Arbeit: "Nur weil Kurden keinen eigenen Staat haben und aus den Staaten Türkei, Iran, Irak oder Syrien kommen, werden ihre einfachsten Wünsche wie die der freien Namengebung für ihre Kinder oftmals nicht berücksichtigt. Deshalb ist es öfter leichter einen türkischen, arabischen oder persischen Namen zu erhalten, als einen kurdischen. Die in Deutschland geborenen kurdischen Kinder können dann zwar Ali oder Ayse, nicht aber Delav oder R
nas heißen."

Diese kleine Schrift ist insofern etwas besonderes, da es Kurden in ihren Herkunftsstaaten oft verwehrt ist, ihren Kindern die über Jahrhunderte traditionellen Namen des kurdischen Volkes zu geben. Die türkische Regierung möchte alles Kurdische im Staate auslöschen. Zeitweilig gingen führende türkische Politiker so weit zu behaupten, es gäbe allenfalls nur ,Bergtürken` in ihrem Lande, obwohl es in der Türkei über 15 Millionen Kurden gibt.

Das Problem hat jedoch auch eine deutsche Dimension. Die in Deutschland lebenden Kurden aus der Türkei werden als türkische Staatsbürger in Deutschland wahrgenommen, also nicht als Kurden. Die hiesigen zulässigen Namen für Kinder werden von der türkischen Botschaft in Deutschland vorgegeben, die selbstverständlich keine kurdischen Namen nennt, sondern nur türkische. Deutsche Behörden haben sich deshalb lange Zeit und zum Teil bis zur Gegenwart schwer getan, die von den Eltern vorgeschlagenen kurdischen Namen für ihre Kinder zu akzeptieren. Reicht also die türkische Zwangsassimilierung bis nach Deutschland?

Der Dialog-Kreis hat mit den Innenministerien der Bundesländer über die Sachlage korrespondiert und ist dabei auf eine erfreuliche Aufgeschlossenheit gestoßen. Das jetzt erschienene Büchlein kann dazu beitragen, um die kurdische Identität im Annäherungsprozess zwischen EU und Türkei zur Geltung kommen zu lassen.

Die UNESCO hat wohl deshalb diese Publikation als einen deutschen Beitrag zum Internationalen Jahr für eine ,Kultur des Friedens` anerkannt.

Mehmet Sahin: Eine Auswahl kurdischer Vornamen / Desteyek ji Nav
n KurdŒ, Hg.: Dialog-Kreis ,Krieg in der Türkei - Die Zeitist reif für eine politische Lösung`, mit einem Vorwort von Andreas Buro, dem Koordinator des Dialog-Kreises, und einem ausführlichen Glossar und Anhang u.a. mit Hinweisen zur Herkunft und Kulturgeschichte der Kurden, Köln 2000, 181 S., 10,00 DM, ISBN: 3-933884-03-9.



Die Unendlichkeit des Horizonts

Ein Roman aus den kurdischen Bergen, von Ilhan Kizilhan

Dies ist ein Roman über einen jugendlichen Yeziden in einem yezidisch-kurdischen Dorf in den fünfziger Jahren in der Türkei, ein Leben voller kultureller, mystischer und religiöser Widersprüche inmitten einer islamischen Welt. Es ist der erste deutschsprachige Roman über die Gruppe der Yeziden, die seit den siebziger Jahren die Türkei verlassen; die meisten(ca. 30.000) leben heute als Migranten in Deutschland.

Angela Hackbarth Verlag, ISBN 3-929741-23-7, PF 1221, D-78104 St. Georgen/Schww.



Staat und Gesellschaft in der Türkei und im Osmanischen Reich

Von Gazi Caglar

Aus dem Inhalt: Die türkische Zivilgesellschaftsdebatte; Rezeption Antonio Gramscis in der Türkei; Zivilgesellschafts- und Hegemoniebegriff bei Gramsci; Geschichte als Prozeß der Fremd- und Eigenwahrnehmung; Ökonomische Struktur des Osmanischen Reiches und der Türkei; Zivilgesellschaft, Staat und Bürokratie; Perspektiven der Demokratisierung; Notwendigkeit einer intellektuellen und moralischen Reform

Peter Lang GmbH, ISBN 3-631-37050-4, Fax: 069-78 07 05 50, e-mail: zentrale.frankfurt@peterlang.com



Kleine Zürcher Verfassungsgeschichte 1218-2000

Staatsarchiv des Kantons Zürich

Im Zusammenhang mit der gegenwärtigen Verfassungsdiskussion in der Türkei wird häufig Bezug genommen auf föderalistische Konzepte in anderen Staaten wie z.B. der Schweiz. Dieses Buch zeichnet in leicht verständlichen, illustrierten Kurzartikeln wichtige Etappen der Zürcher Verfassungsgeschichte nach: Wie sieht der "Richterbrief" von 1304 aus, das älteste erhaltene "Verfassungsdokument" der Stadt und Republik Zürich, und wie das "Original" der Verfassung von 1869?

Chronos-Verlag, ISBN 3-905314-03-7, Tel: 0041-1-265 43 43, Fax: 265 43 44



"Es ist die Angelegenheit der ganzen Gesellschaft"

ISKU, Informationsstelle Kurdistan e.V., Heft Nr. 5

"Man muss kein Wahrsager sein, um sich vorzustellen, was politischen Gefangenen passieren wird, die selbst in den Gemeinschaftszellen Massakern ausgesetzt waren, wenn sie morgen in den Isolationszellen sein werden..."

ISKU, ISBN 3-00-006700-0, Hobrechtstr. 14, 12047 Berlin



Öcalan, Abdullah: Verteidigungsschriften. Zur Lösung der kurdischen Frage

Das Buch ist im Kurdistan-Informations-Zentrum erschienen. Im Untertitel heißt es: "Visionen einer demokratischen Republik". Mit einem Vorwort von Norman Paech. Abgedruckt sind die Verteidigungsrede im Prozess auf Imrali, das dortige Schlussplädoyer und die Verteidigungsschrift an das Berufungsgericht. Bezug KIZ, Kaiser-Friedrich-Str. 63, 10627 Berlin.



Copenhagen Political Criteria and Turkey (Legislative screening)

Dieses von der Menschenrechtsvereinigung IHD in Ankara herausgegebene Büchlein analysiert die gegenwärtige Situation in der Türkei und macht Vorschläge für die Verwirklichung der Kopenhagener Kriterien in Hinblick auf Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschen- und Minderheitenrechte. Eine Reihe von Anhängen vervollständigt die informative Arbeit. (Internet:
http://www.ihd.org.tr/ana.html)



Das Militär und Menschenrechtsverletzungen in der Türkei

Ein Panorama aus dem Jahr 1998 über die türkischen Streitkräfte und ihre Methoden. Die im vergangenen Jahr erstellte Untersuchung ist jetzt in Übersetzung erschienen. Sie behandelt Menschenrechtsverletzungen durch die Armee, innerhalb der Streitkräfte und die bewirkten Kriegssyndrome. Die Broschüre richtet sich besonders an Beratungsstellen der Flüchtlingsarbeit und ist nützlich für türkische Männer, die sich hier im Asylverfahren befinden. (Bestellung: DFG-VK Berlin, Görlitzer Str. 63, 10997 Berlin)



Kurdologie erschienen

Von Karin Kren ist erschienen: Kurdologie, Kurdistan und Kurden in der deutschsprachigen Literatur. Kommentierte Bibliographie, Münster 2000,346 S., 24,80 DM (Bestellung über ,Berliner Gesellschaft zur Förderung der Kurdologie`, Emser Str. 26, 12051 Berlin)



Kurdische Frauen und das Bild der kurdischen Frau

Dieser Band behandelt das bisher vernachlässigte Thema der Geschlechterverhältnisse in der kurdischen Gesellschaft. Das Sammelwerk (Münster 2000, 200 S., 24,80 DM) ist ebenfalls über die Berliner Gesellschaft (s.o.) zu beziehen.



"Kurdisch-Sein, mit deutschem Pass!"

Eine Studie von Dr. Susanne Schmidt, herausgegeben von NAVEND, Bornheimer Str. 20-22 in 53111 Bonn. Inhalt: Formale Integration, kulturelle Identität und lebensweltliche Bezüge von Jugendlichen kurdischer Herkunft in Nordrhein-Westfalen. Bonn 2000, 155 S., 28,00 DM, ISBN 3-933279-09-7



The Kurdish Conflict in Turkey

Gülistan Gürbey und Ferhad Ibrahim haben dieses Buch in englischer Sprache mit dem Untertitel "Hindernisse und Chancen für Frieden und Demokratie" herausgegeben. Themen: Warum der bewaffnete Kampf?; die Kurdenfrage und das internationale Recht; Friedenslösung durch Autonomie; akademische und journalistische Wahrnehmung des kurdischen Problems in der arabischen Welt; die türkisch-syrischen Beziehungen und die kurdische Frage sowie das Wasserproblem; Linguistische Minderheitenrechte, die Kurden und die Globalisierung; Kurdische Migranten in Istanbul. (Lit/St. Martin`s Press, Münster/New York 2000)



Eine Kampagnenzeitung zur Rettung von Hasankeyf

hat medico international herausgebracht. Das 8-seitige Blatt ist über Obermainanlage 7, 60314 Frankfurt, Tel. 069-94438-0 zu beziehen.



Publikationen zum Dialog und Frieden

1. Wirtschaft contra Militär in der Türkei, Aus dem TÜSIAD-Bericht: "Perspektiven der Demokratisierung in der Türkei", 84 Seiten; 8,00 DM, Oktober 1997, ISBN 3-929522-46-2

2. Eine europäische Friedensinitiative zur Kurdenfrage ist notwendig, Standpunkte-Berichte-Dokumente, 200 Seiten; 12,00 DM, Oktober 1999, ISBN 3-933884-01-2

3. Türkei: Krieg oder Frieden?, Die türkisch-kurdische Gesellschaft meldet sich zu Wort, 250 Seiten; 15,00 DM, Januar 1999, ISBN 3-933884-00-4

4. Türkei-Kurdistan, Eine Reise durch die jüngste Vergangenheit, Ein Dossier über das Jahr 2000 minus 1, von Mehmet Sahin, 207 Seiten, 12,00 DM, November 1999, ISBN 3-933884-02-0

5. Totgesagte leben länger: Die Friedensbewegung, von Andreas Buro, 207 Seiten, 24,80 DM, September 1997, ISBN 3-929522-42-X

Diese Publikationen zum Dialog und Friedensind über den Dialog-Kreis (Postfach 900265, 51112 Köln, Tel: 02203/12676, Fax 02203/12677) zu beziehen.



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