NN 3/2000
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Nützliche Nachrichten 3/2000 - Inhalt

 Nachrichten II

Nachrichten II

Verheugen erneut in der Türkei

Nach seiner ersten Reise im März dieses Jahres besuchte der EU-Erweiterungskommissar Günter Verheugen Mitte Juni erneut die Türkei, um eine Zwischenbilanz zu ziehen. "Wir stimmen überein, dass sich die Beziehungen stufenweise verbessern", sagte Verheugen bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem türkischen Außenminister Ismail Cem. Die Gespräche seien sehr offen und konstruktiv verlaufen. "Jetzt ist die Zeit für echte, harte Arbeit gekommen."

Bis zum Jahresende sollen insgesamt drei Grundsatzdokumente über den Stand der Vorbereitungen der Türkei auf Europa fertiggestellt werden. Der EU-Kommissar erinnerte die Türkei daran, dass sie die in den Kopenhagener Kriterien formulierten Vorgaben bei der Demokratisierung, bei der Sicherung des Rechtsstaates sowie bei den Menschenrechten und beim Minderheitenschutz erfüllen muss. In keinem dieser Bereiche hat es in der Türkei bisher durchgreifende Reformen gegeben.

Auf dem Gebiet der Kopenhagener Kriterien für Demokratie und Menschenrechte habe die türkische Regierung "noch keinen einzigen konkreten Schritt unternommen", schimpfte die Zeitung `Hürriyet` am 14. Juni. "Schwere Hausaufgaben von Verheugen" war der Aufmacher von `Hürriyet` am 18. Juni mit einem Bild von Verheugen, Jacke über den Schulter, Hand auf dem Gürtel. In einem roten Balken über die ganze Seite, 8 Spalten breit, war noch zu lesen: "Zulassung der kurdischen Fernsehsender und Erziehung in kurdischer Sprache". Fast alle türkischen Zeitungen haben eines unterstrichen: "EU fordert Reformen in der Kurdenpolitik". Nach den von Verheugen vorgelegten Hausaufgaben sagte Ecevit: "ja, es ist richtig, dass es unter den Vorschlägen von Verheugen Zulassung der kurdischen Fernsehsender und Erziehung in der kurdischen Sprache gibt. Dies aber wird den EU-Prozess nicht verlangsamen". Sein Stellvertreter Mesut Yilmaz sagte, dass die Zeit gekommen sei, die notwendigen Schritte zu unternehmen. Für den ebenfalls an der Regierung beteiligten Devlet Bahceli hingegen sind die Forderungen von Verheugen inakzeptabel.

Ecevit versprach seinem Gast, dass er nach der Sommerpause im Oktober konkrete Schritte unternehmen werde. Verheugen machte in seinen Gesprächen deutlich, dass sich die Türkei europapolitisches Nichtstun wie in den vergangenen Monaten nicht mehr lange leisten könne; in Ankara herrsche "politischer Stillstand". Seit der Anerkennung als EU-Beitrittskandidatin beim Gipfel von Helsinki im Dezember habe es auf dem Gebiet der Menschenrechte keine positiven Entwicklungen gegeben, sagte Verheugen auf der Heimreise. Mit der Zulassung der kurdischen Sprache, der Aufhebung des Ausnahmezustands im Kurdengebiet oder einer Amnestie für alle Häftlinge, die wegen sogenannter Gedankenverbrechen hinter Gittern sitzen, könne Ankara seinen Reformwillen demonstrieren.

(Handelsblatt, 13.6.00; Tagesspiegel, Hamburger Abendblatt, taz, H, ÖP, 14.7.00; Bremer Nachrichten, Freie Presse, Tagesspiegel, Badische Zeitung, H, ÖP,15.7.00; H, ÖP, 16. u. 17.7.00; Tagesspiegel, taz, H, ÖP, 18.7.00; H, ÖP, 19.7.00)



Deutsche und Österreicher gegen Türkei in EU

Einebereits im November 1999 - vor der Anerkennung der Türkei als EU-Bewerberin - erhobene, aber erst im Juni 2000 in Istanbul veröffentlichte Umfrage, bei der die türkische Stiftung für Industrielle Entwicklung jeweils 1.000 Bürger in zehn EU-Ländern sowie in der Türkei befragen ließ, ergab: 44,1 Prozent der befragten Europäer seien für eine EU-Mitgliedschaft der Türkei, 29,6 Prozent dagegen und 26,2 Prozent noch unentschieden. Allerdings seien die Skeptiker ausgerechnet in jenen beiden Ländern besonders zahlreich gewesen, in denen die meisten türkischen Gastarbeiter leben; nur 6,5 Prozent der Österreicher und 9,2 Prozent der Deutschen hätten die EU-Mitgliedschaft der Türkei befürwortet. Dagegen kam von Spaniern,Portugiesen und Briten Unterstützung für die EU-Beitrittswünsche der Türkei. Selbst in Griechenland, dem traditionellen Rivalen der Türkei, sprachen sich mit 22,5 Prozent mehr Bürger für eine EU-Mitgliedschaft Ankaras aus als in der Bundesrepublik. Nach den Gründen für ihre ablehnende Haltung befragt, verwiesen die meisten europäischen Skeptiker auf die Menschenrechtslage in der Türkei (62 Prozent) und auf die mangelnde Stärke der Wirtschaft (45 Prozent). Fast jeder fünfte Skeptiker (19 Prozent) äußerte zudem die Befürchtung, ein Beitritt der moslemischen Türkei könne die "religiöse Einheit" der EU zerstören. In der Umfrage sagten 88 Prozent der befragten Türken, sie seien für eine EU-Mitgliedschaft ihres Landes, 6,8 Prozent waren dagegen.

Beim Europäischen Forum Alpbach sagte der Orient-Experte Udo Steinbach am 22. August: "Wir sind heute weiter auseinander als (beim Assoziierungs-Abkommen von) 1963". Der beim EU-Gipfel von Helsinki im Vorjahr beschlossene Kandidatenstatus sei "weder durch die wirtschaftlichen Daten des Landes noch durch den Umgang der Türkei mit Menschenrechten gerechtfertigt".

(AFP, 7.6.00; Freie Presse, 8.6.00; Dolomiten (I,A), 24.8.00)



EU-Gelder an Lösungder Kurdenfrage gebunden

In einer Entschließung des Europäischen Parlaments (EP) vom 6. September 2000 zum Bericht der Kommission "Durchführung des MEDA-Programms - Jahresbericht 1998" wurden die Mittel an die Türkei an Schritte zur Lösung der Kurdenfrage gebunden. Unter Punkt 11 heißt es: "Hinsichtlich der Programme für die Türkei ist es insbesondere erforderlich, dass durch die türkische Regierung die staatliche, rechtliche, politische, kulturelle und soziale Diskriminierung der kurdischen Bevölkerung beendet wird; die Vergabe der finanziellen Mittel der EU an die Türkei sollte daher an Schritte zur Lösung der Kurdenfrage in der Türkei und an besondere Anstrengungen zur Überwindung der wirtschaftlichen und sozialen Unterentwicklung in den von der kurdischen Bevölkerung bewohnten Regionen geknüpft werden;"

Unter Punkt 14 fordert das Europäische Parlament: "Ein beträchtlicher Teil des Programms MEDA muss auf die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Ländern sowie ethnischen und religiösen Gruppen, die unter historischen Auseinandersetzungen und Feindseligkeiten zu leiden haben, ausgerichtet werden".

Mit dem Bericht der Kommission und mit dieser Entschließung des EP werden aus demfür den Mittelmeerraum bestimmten MEDA-Topf etwa 700 Millionen EURO, die für die Türkei vorgesehen waren, eingefroren und an die Lösung der Kurdenfrage geknüpft.

(Bericht der EU-Kommission v. 19.7.00, EP-Entschließung v. 6.9.00, Hürriyet und ÖP, 6. u. 7.9.00)



Kein US-Handelsbüro in Diyarbakir

Bevor der scheidende US-Botschafter in Ankara, Mark Parris, in die USA zurückkehrte, bereiste er 6 Tage lang den kurdischen Südosten des Landes und traf mit Vertretern von Verbänden und Parteien zusammen. Während der Reise forderte Parris die Aufhebung des Ausnahmezustandes und die Förderung der Rückkehr der aus ihren Dörfern vertriebenen Kurden. Um die wirtschaftliche Entwicklung der Region zu beschleunigen, wollte er in der Kurdenmetropole Diyarbakir ein Büro eröffnen, das örtliche Unternehmer über Möglichkeiten der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit US-Firmen und amerikanische Unternehmen über Investitionschancen informieren soll. Die Kooperationspartner waren keine prokurdischen "Aktivisten", sondern Günsiad, die Vereinigung der südostanatolischen Industriellen und Geschäftsleute, in der sich kurdische Unternehmer zusammengeschlossen haben. Aber aus Furcht, auch EU-Staaten könnten auf die Idee kommen, in Kurdistan Büros eröffnen zu wollen, wurde seitens des türkischen Staates den USA die Eröffnung der Handelsvertretung nicht gestattet.

(H, 13. u. 14.6.00; ÖP, 6.7.00; Kölner Stadtanzeiger, 10.6.00; FR, 14.6.00)



Deutschland finanziert Abwasserklärwerk für Diyarbakir

Der deutsche Botschafter Rudolf Schmidt hat Ende Juni in Diyarbakir zusammen mit dem HADEP-Bürgermeister Feridun Celik feierlich den Grundstein für ein Abwasserklärwerk gelegt, das über die Kreditanstalt für Wiederaufbau von der Bundesregierung finanziert wird. Das 53 Millionen Mark teure Projekt soll einen Beitrag zum Wiederaufbau der nach 15-jährigem Krieg zerstörten Kurdenregion leisten.

Die Grundsteinlegung entwickelte sich zur Verärgerung der türkischen Seite zugleich zu einer friedenspolitischen Kundgebung. Tausende Zuschauer strömten zu der Feier und machten trotz Anwesenheit des Vizegouverneurs keinen Hehl aus ihren weiteren Forderungen für die Befriedung der Region: "Weg mit der Todesstrafe, Freiheit für die Gefangenen", "Unterricht in der Muttersprache" und "Aufhebung des Ausnahmezustands, Auflösung der Dorfmilizen" verlangten sie in Sprechchören und auf Plakaten. Auch der Ruf nach "Freiheit für Öcalan" ertönte. Der deutsche Botschafter betonte, dass die Zeit für die Normalisierung der Lage gekommen sei.

(AFP, 27.6.00; ÖP, 28. und. 29.6.00; Bremer Nachrichten, 30.6.00)



Wachsende soziale Gegensätze in der Türkei

Die Kluft zwischen Reich und Arm wurde in den letzten 20 Jahren immer tiefer. Nach einem Bericht der Weltbank hat die Türkei im riesigen Raum zwischen Island und China, genannt «Eurasien», die ungerechteste Einkommensverteilung. In einer Liste der Länder mit der grössten Kluft zwischen Arm und Reich rangiert das Land nach Brasilien, Südafrika, Chile und Mexiko weltweit an fünfter Stelle. Auch die von türkischen Institutionen veröffentlichten Zahlen sind ernüchternd: Laut dem Institut für Statistik verdienen in der Türkei die reichsten 20% der Bevölkerung 54,9% des Nationaleinkommens. Die ärmsten 20% erhalten gerade 2,5%. 76,7% aller Ersparnisse sind gemäss Angaben des Vereins türkischer Banken (TBB) im Besitz von 2,9% der Kunden. Istanbul generiert heute 27,5% des Gesamteinkommens der Türkei. 64% davon werden von 20% der Istanbuler akkumuliert.

Der Durchschnittslohn eines Arbeiters beträgt laut der Gewerkschaft Petrol Is 160 Mio. türkische Lira netto. Das entspricht rund 260 US-Dollar. Im Jahr 1996 war der Durchschnittslohn mit umgerechnet 540 $ noch doppelt so hoch. Der Minimallohn, faktisch der Grundlohn für ungelernte Arbeiter, erreicht 80,5 Mio. Lira (131 $). Im Vergleich damitschätzt Petrol Is die Ausgaben für eine vierköpfige Familie allein für Nahrung auf 440 Mio. Lira, also fast auf das Fünffache des Minimallohns.

Gemäss dem Institut für Statistik haben im Jahr 1998 die zehn reichsten Provinzen der Türkei 57,3% des Bruttosozialprodukts erzeugt, während die zehn ärmsten einen Beitrag von lediglich 0,1% lieferten. Dies spiegelt sich im Pro-Kopf-Einkommen: Ein Bewohner der reichen Provinz Kocaeli verdiente mit 7.500 $ rund neunmal so viel wie der Bürger der kurdischen Provinz Agri, der es im Jahr auf ein durchschnittliches Einkommen von 827 $ brachte. Während die zehn reichsten Provinzen im Westen des Landes liegen, befinden sich die ärmsten zehn ausnahmslos in Kurdistan.

Laut Professor Salih Yildirim sind 10,5 Mio. Bürger arbeitslos. Ein Drittel der Bevölkerung lebe hart an der Armutsgrenze, ein weiteres Viertel vegetiere unterhalb der Armutsgrenze.

Mitte September 2000 verglich Osman Ulagay in `Milliyet` das Pro-Kopf-Einkommen der letzten zwei Jahrzehnte. Demnach betrug es im Jahre 1975 in der Türkei 1.898 US-Dollar und lag damit knapp über dem Weltdurchschnitt von 1.880 $. Im Jahre 1980 waren es in der Türkei 1.959, in der Welt aber bereits 2.970 $, und 1998 in der Türkei 3.167 und in der Welt 6.400 $. Mit anderen Worten: das Pro-Kopf-Einkommen in der Türkei war 1998 nur noch halb so hoch wie im weltweiten Vergleich. Der Durchschnitt der OECD-Staaten lag im Jahre 1998 bei 20.360 US-$.

(Neue Zürcher Zeitung, 13.6.00, M; 12.9.00)



Proteste gegen neue Isolationsgefängnisse

Angehörige der 11.000 politischen Gefangenen protestieren seit Mai täglich auf den Straßen gegen Pläne der Regierung, bestimmte Häftlinge von den anderen Gefängnisinsassen zu isolieren und in Hochsicherheitstrakten in Einzelhaft unterzubringen. Mit der Fertigstellung der noch im Bau befindlichen 11 sogenannten "Typ F"-Gefängnisse mit Isolationszellen soll für ca. 4.000 Gefangene Platz geschaffen werden.

Menschenrechtsgruppen sehen eine noch größere Gefahr für Übergriffe durch Wärter und Sicherheitskräfte. "Wenn Folter schon unter den derzeitigen Bedingungen möglich ist, wie wird es dann erst in den neuen Gefängnissen werden", sagte Erkan Yirdem von der Istanbuler Hilfsvereinigung der Häftlings-Familien (TAYAD). Auch Eren Keskin vom Menschenrechtsverein (IHD) in Istanbul glaubt, dass die Gefahr von Folter und Vergewaltigungen größer sein wird, wenn die Gefangenen einzeln oder in kleinen Gruppen untergebracht werden. Der Vorsitzende der Istanbuler Anwaltskammer, Yücel Sayman, befürchtet, "dass sobald die Häftlinge in die Gefängnisse vom Typ F verlegt werden, in Gefängnissen in der ganzen Türkei ein Blutbad passieren wird."

Seit über einem Jahr existierende Pläne für eine Teilamnestie sehen die Freilassung von ca. 60.000 der insgesamt 72.000 Gefängnisinsassen vor, darunter Mörder, Mafiabosse und Drogendealer. 8.000 Gefangene, die z.B. wegen der Unterstützung der "terroristischen und separatistischen Organisationen" seit Jahren inhaftiert sind, könnten ebenfalls durch Haftminderungen freikommen. Der harte Kern der politischen Gefangenen aber soll in den Gefängnissen bleiben.

(jungle world, 19., 26.7.00; FR, 31.7.00; Rheinische Post, 2.8.00; ÖP, 1.,3. u. 5.8.00; taz, 2.9.00; H, 11.9.00; mehr dazu in: "Die Libertad!-Zeitung So oder So", Sonderausgabe August in Türkisch und Deutsch: Fax: 069-79201774, e-mail: redaktion@sooderso.de)



Europäische JuristInnen: "Die Türkei ist noch weit entfernt von der Erfüllung der Mindestnormen"

Anfang April 2000 hielten sich 14 JuristInnen aus Frankreich, Italien und Deutschland in der Türkei und inden kurdischen Gebieten auf. Sie haben die Ergebnisse ihrer Reise zusammengefasst und dokumentiert. In einem Maßnahmenkatalog der EJDM (Europäische Vereinigung von Juristinnen und Juristen für Demokratie und Menschenrechte in der Welt e.V.) werden von der türkischen Regierung u.a. gefordert: Abschaffung der Folter, der Todesstrafe und der politischen Strafjustiz, insbesondere des Art. 312 des türkischen Strafgesetzbuches; Beendigung des Verschwindenlassens von Personen; Aufhebung der parlamentarisch unkontrollierten Sonderstellung des Militärs und Abschaffung des Nationalen Sicherheitsrat als Organ der Exekutive; Garantierung einer unabhängigen Justiz; Gewährleistung normaler Arbeitsbedingungen für NGOs; Gewährleistung von Minderheitenrechten und die Unterzeichnung der entsprechenden Europäischen Konventionen, insbesondere die Aufhebung aller Einschränkungen für die sprachliche, kulturelle und religiöse Ausdrucksformen sowie die Anerkennung der kurdischen Sprache und Kultur; Gewährung einer regionalen politischen Autonomie, wobei eine föderale Struktur der Türkei für die Überwindung gegenwärtiger Demokratiedefizite geeignet sein könnte; Beendigung des Bürgerkrieges im Osten der Türkei sowie aller militärischer Aktionen in den angrenzenden Nachbarländern; Aufhebung des Ausnahmezustand in den kurdischen Provinzen; Aufnahme von Friedensverhandlungen mit der PKK; Freilassung aller politischen Gefangenen, insbesondere der "Meinungstäter" wie Akin Birdal und Leyla Zana, und all derer, die im Zusammenhang mit militärischen Auseinandersetzungen inhaftiert wurden; Abschaffung der 10%-Hürde bei Wahlen.

(EJDM, Generalsekretär: RA Thomas Schmidt, Tel. +49-(0)211-444 011; Fax +49 (0)211-444027)



Der Radikalenerlass oder die Rechtsstaatlichkeit der Türkei

"Wenn er nicht unterzeichnet, wird es zu einer Staatskrise kommen", "So etwas hat es in der ganzen Geschichte der Republik noch nie gegeben", "Vom Nationalen Sicherheitsrat befohlen: `Mach sauber!`" sind einige Überschriften aus türkischen Zeitungen, mit denen man auch mit Hilfe der Medien den neuen Staatspräsidenten regelrecht unter Druck setzen wollte. Die Antwort von Sezer war kurz, aber unmissverständlich: "Ich kann gehen".

Ausgelöst wurde die Diskussion durch einen heftig umstrittenen Radikalenerlass, den Staatspräsident Sezer trotz des im Nationalen Sicherheitsrat von der Armeeführung ausgeübten Drucks nicht unterschrieben hat. Zweimal legte er sein Veto gegen das Dekret ein, das der Regierung ermöglichen sollte, mit einem vereinfachten Verfahren angeblich staatsfeindliche Beamte, die, so der Wortlaut des Dekrets, in "separatistische oder reaktionäre" Aktivitäten involviert sind, lebenslänglich aus dem Staatsdienst zu entlassen. Menschenrechtsorganisationen und Gewerkschaften sind der Meinung, dass es hierbei in erster Linie um kurdische und islamistische Oppositionelle gehen soll. Auf einer Liste des MGK stehen knapp 40.000 Personen, die zu entlassen wären.

Der Präsident lehnte das Dekret aber als verfassungswidrig ab und forderte die Regierung dazu auf, die Entlassung von staatsfeindlichen Beamten nicht mit einemErlass, sondern durch ein vom Parlament bestätigten Gesetz zu regeln. Ministerpräsident Ecevit drohte damit, den Präsidenten zum Rücktritt zu zwingen oder seine Kompetenzen zu reduzieren. Das Dekret habe in Kraft zu treten, denn es sei Teil der Beschlüsse vom 28. Februar 1997. Damals wurden die Islamisten zur wichtigsten Gefahr der Nation erklärt und bald darauf die Regierung von Erbakan von den Militärs zum Rücktritt gezwungen.

Am 30. August, dem `Nationalen Tag des Sieges`wütete der mächtige Generalstabschef, Hüseyin Kivrikoglu, "reaktionäre und separatistische Kräfte" hätten sämtliche Bereiche des Staates infiltriert. Diese aus dem Staatsdienst rechtzeitig zu entfernen, sei eine Pflicht für die Nation und eine Prestigefrage für die Regierung. Genau bei diesem Punkt irrten der General und der unter seiner Kontrolle stehende Ministerpräsident. Prestige verlieren sie selber, denn nach Presseberichten steht etwa 80% der Bevölkerung hinter Sezer,nicht aber hinter der Armee. Dies ist neu und wenn dies weiter anhält, wird sich in der Gesellschaft eine Zivilcourage entwickeln, wie es sie bisher nicht gab.

(H, 9.,11.,14.,22.-24.8.00; ÖP, 12.8.00; Tagesspiegel, Handelsblatt, 22.8.00; Bremer Nachrichten, Badische Zeitung, Der Standard, FR, taz, 23.8.00; H, 1.9.00; Neue Zürcher Zeitung, 2.9.00)



Europäischer Gerichtshof verurteilt die Türkei



Die Türkei ist verurteilt worden wegen Verschleppung und Verschwindenlassens: Die Türkei ist am 13. Juni vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg verurteilt worden, weil ein Kurde seit seiner Festnahme durch Polizisten vor fast sieben Jahren spurlos verschwunden ist. Zugleich wiesen die Richterdie Regierung in Ankara an, dem 72 Jahre alten Vater des Mannes umgerechnet rund 90.000 Mark an Schadensersatz zu zahlen. Der damals 31-jährige war im Sommer 1993 bei einer Razzia gegen mutmaßliche Anhänger der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) in Kurdistan festgenommen worden. Seither ist er vermisst. Der Vater beschuldigt die Sicherheitskräfte, seinen Sohn zu Tode gefoltert zu haben.



Die Türkei ist verurteilt worden wegen Folter: Am 27. Juni verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg die Türkei wegen Folterungen an zwei Opfern. Die Türkei muss den Angehörigen zweier kurdischer Opfer von Folter und Polizeigewalt jeweils umgerechnet 317.000 DM beziehungsweise 222.000 DM Entschädigung zahlen. Die Fälle betrafen einen 58-jährigen und einen 50-jährigen Kurden, die 1992 wegen angeblicher Zugehörigkeit zur PKK von der Polizei festgenommen und gefoltert worden waren. Der ältere erlag seinen Verletzungen, der jüngere wurde lebensgefährlich verletzt.



Die Türkei ist verurteilt worden wegen Verstoß gegen die Pressefreiheit: Die türkische Regierung muss einer türkischen Journalistin wegen Verletzung der Meinungsfreiheit eine Entschädigung von umgerechnet 12.000 DM zahlen. Zu diesem Urteil kam der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 18. Juni in Straßburg. Die 31-jährige Chefredakteurin der Wochenzeitschrift "Wahrheit der Nachrichten und Kommentare" aus Istanbul war 1994 wegen separatistischer Propaganda zu einer sechsmonatigen Haftstrafe und einer Geldstrafe verurteilt worden. Anlass war die Veröffentlichung eines Artikels des türkischen Intellektuellen Erhan Altun. Er hatte die Unterdrückung der Kurden als Völkermord bezeichnet.


Die Türkei gehört zu den 41 Mitgliedsländern des Europarats und zu den Unterzeichnern der Menschenrechtskonvention. Daher sind die Urteile der Straßburger Richter für die Regierung in Ankara bindend. Die Türkei wurde in Straßburg bereits mehrfach wegen Menschenrechtsverletzungen, Folter, Mord, Vertreibung, Verstößen gegen die Pressefreiheit und Zerstörung kurdischer Dörfer verurteilt.

(afp, 13.6.00; taz, 21.6.00; Handelsblatt, 27.6.00; Neue Zürcher Zeitung, 28.6.00;FR, 19.7.00, H, 20.7.00)



ai-Folterbericht Türkei

"Türkei: Folter - ein Hauptproblem des Jahres 1999" ist der Titel eines Berichts von amnesty international, in dem Fälle von durch die Behörden nicht bestätigten Festnahmen, von Folter und Misshandlung sowie durch Folter verursachte Todesfälle im Jahre 1999 dokumentiert werden. Zu den beschriebenen Fällen gehört u.a. der des in Deutschland als politischer Flüchtling anerkannten und im Juli 1999 aus Moldawien in die Türkei entführten PKK-Funktionärs Cevat Soysal, der später Vorwürfe erhob, in den ersten Tagen seiner Haft beim türkischen Geheimdienst MIT schwer gefoltert worden zu sein. Trotz der Forderungen von ai, die Vorwürfe unvoreingenommen zu prüfen, entschied die Staatsanwaltschaft im November 1999, gegen die mutmaßlichen Folterer kein Verfahren zu eröffnen. In einem Empfehlungskatalog fordert ai die Abschaffung der 4-tägigen und bis auf 7 Tage (im Ausnahmezustandsgebiet sogar 10 Tage) verlängerbaren Incommunicadohaft (Haft ohne jeden Kontakt zur Außenwelt), sowie die unverzügliche Hinzuziehung eines Rechtsbeistandes. Ferner wird beklagt, dass bei Foltervorwürfen oft überhaupt keine Ermittlungsverfahren eröffnet werden und angeklagte Sicherheitsbeamte, die an Folter oder dem Verschwindenlassen von Menschen beteiligt gewesen sein sollen, für die Dauer der Ermittlungen nicht vom Dienst suspendiert werden. Zudem sei die Strafverfolgung von Beamten auch nach einer Änderung des entsprechenden Gesetzes im Dezember 1999 nur möglich, wenn ein Vorgesetzter der Verfahrenseröffnung zustimmt. Falls es wirklich zu Prozessen komme, sei die Verurteilungsquote extrem gering: nach offiziellen Angaben habe es zwischen 1995 und 1999 Ermittlungen wegen Folter gegen 577 Beamte gegeben, von denen nur 10 verurteilt wurden (1,7%), bei den wegen Mißhandlungen geführten 2851 Ermittlungsverfahren kam es zu 84 Verurteilungen (2,9%). Außerdem verurteilt ai Vergewaltigung und sexuellen Missbrauch als Folter oder Misshandlung und fordert das Recht auf unabhängige ärztliche Untersuchungen bei Foltervorwürfen, die gewissenhafte Registrierung von Festgenommenen, um dem "Verschwindenlassen" entgegenzuwirken, das Verbot des Verbindens der Augen in Haft, Entschädigungen für Folteropfer und im Falle ihres Todes für die Hinterbliebenen und die Wiederaufnahme von Verfahren, deren Schuldsprüche durch mittels Folter erzwungene Aussagen zustande kamen. Das Justizministerium solle eine jährliche Übersicht über Anzeigen, Strafverfahren, Verurteilungen und Strafmaße im Zusammenhang mit Folter und anderen Menschenrechtsverletzungen zusammenstellen und ein einheitliches Berichtsmuster über gerichtsmedizinische Untersuchungen erlassen.

Zusammen mit der Veröffentlichung des Folterberichts und den daraus resultierenden Empfehlungen forderte ai zum wiederholten Male die türkische Regierung auf, das Recht auf freie Meinungsäußerung sicherzustellen, eine ungehinderte Arbeit von Menschenrechtsorganisationen im Lande zuzulassen sowie die endgültige Abschaffung der Todesstrafe.

(Kontakt: amnesty international - Sektion der Bundesrepublik Deutschland, 53108 Bonn, Tel.: 0228/983730, Fax: 0228/630036)



Türkeikritik auf Expo unerwünscht

Nach Drohungen von amnesty international, sich von der Expo in Hannover ganz zurückzuziehen, wurde eine im Rahmen des Themenparks zum Thema Menschenrechte gezeigteAusstellung der Menschenrechtsorganisation am 14. Juli wieder aufgebaut, nachdem sie tags zuvor auf Veranlassung des stellvertretenden Expo-Generalkommissars Bargmann entfernt worden war. Der Leiter des Themenparks Martin Roth zeigte sich über den Zensurversuch sehr verärgert und führte ihn auf ein Protestschreiben des türkischen Expo-Pavillons an die Leitung der Weltausstellung zurück. Nach Informationen des ai-Expo-Beauftragten, Uwe Kirchner, gab es zwei Beschwerdebriefe von türkischen Regierungsstellen, aber: "Wir können und werden eine von staatlicher Seite geforderte Veränderung der Ausstellung nicht akzeptieren." Entwicklungshilfeministerin Wieczorek-Zeul (SPD), die grüne Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses, Claudia Roth, und der CDU-Politiker Norbert Blüm ("Feigheit darf kein Motto der Expo werden") hatten unverzüglich die Wiederherstellung der Ausstellung verlangt.

Die Ausstellung zeigte Fotos von türkischen Folteropfern am Beispiel von 16 Jugendlichen aus Manisa, die 1995 verhaftet und danach 10 Tage lang bei der Polizei misshandelt und gefoltert wurden. Der Fall hatte seinerzeit auch in der Türkei großes Aufsehen erregt.

Türkische Behörden versuchen immer wieder, auf Veranstaltungen, die sich auf die Türkei beziehen, politisch Einfluss zu nehmen. Konnten derartige Einmischungen unter der Regierung Kohl/Kinkel noch gebremst werden, würde man sich heute öfter ein entschiedeneres Auftreten der rot-grünen Bundesregierung wünschen. So gibt es immer wieder Drohungen seitens türkischer Konsulate gegen Organisationen, die oppositionelle Kräfte, selbst Abgeordnete, aus der Türkei nach Deutschland einladen wollen.

Am Türkei-Expo-Tag am 19. August gab es drei Veranstaltungen, auf denen amnesty international, Friedensgruppen wie DFG-VK, der VVN/BdA und Yek-Kom gegen die Menschenrechtsverletzungen in der Türkei protestierten.

(junge Welt, 14.7.00; FR, taz, Neues Deutschland 15.7.00; dpa, 19.8.00; FR, 21.8.00; junge Welt, 22.8.00)



IHD Diyarbakir wieder geschlossen

Die Zweigstelle des Menschenrechtsvereins IHD in Diyarbakir, die auf Befehl des Gouverneurs am 12. Mai für 3 Monate geschlossen worden war, wurde am 12.August eine halbe Stunde, nachdem sie im Beisein von Polizeibeamten wiedereröffnet worden war, durch eine neue Verbotsverordnung wieder versiegelt. Der IHD Diyarbakir war 1997 geschlossen worden und konnte nur mit erheblichen Schwierigkeiten am 6. Mai seine Arbeit wieder aufnehmen. Das Verbot vom 12. Mai war wegen einer Unterschriftenkampagne gegen die neuen Gefängnisse mit Isolationszellen verfügt worden.

(Yeni Gündem, 14.8.00; Bericht der TIHV (Menschenrechtsstiftung derTürkei), Woche 33)



Kurden sind an Schwarzmeerküste unerwünscht

Durch den 15-jährigen Krieg, die sowieso schwache Wirtschaft in Kurdistan, an erster Stelle Viehzucht und Ackerbau, und durch die Zerstörung der Dörfer und Lebensgrundlagensowie Vertreibung von Millionen Menschen sind KurdInnen noch ärmer geworden, als zuvor. Aus diesem Grunde gehen sie als Saisonarbeiter in fremde Gebiete, z.B. in die Cukurova am Mittelmeer, an die Ägäis- oder die Schwarzmeerküste, um in den Feldern und Gärten zu arbeiten und das Nötigste für den harten Winter einzukaufen.

Der Gouverneur von Ordu, Kemal Yazicioglu, erklärte, dass das Arbeitsverbot für Personen aus dem "Osten und Südosten" auch in diesem Jahr gültig sei. Nachdem es dieses Jahr geheißen hatte, dass Verbot sei aufgehoben worden, waren Tausende Familien mit LKWs gekommen, um wenigstens für einige Wochen Arbeit bei der Haselnussernte zu finden. Sie wurden aber von der Polizei und der Gendarmerie aufgefordert, zurückzukehren. Dies geschah nicht nur in Ordu, sondern auch in Samsun und anderswo.

Was sollen die "Verdammten" der Türkei tun? In den kurdischen Städten, wo sie leben, finden sie keine Arbeit. Zurück in ihre Dörfer dürfen sie nicht gehen und wo sie die Möglichkeit hätten, Arbeit zu finden, werden sie fortgeschickt.

(C, 1.8.00; ÖP, 2., 9. u. 11.8.00; Bericht der TIHV, Woche 31)



Friedensgruppe der PKK verurteilt

Alle 8 Mitglieder der ersten Friedensgruppe der PKK (Ali Sapan, Ismet Baycan, Yasar Temur, Seydi Firat, Gülten Ucar, Sohbet Sen, Yüksel Genç und Mehmet Sirin Tunc), die sich nach dem Aufruf des PKK-Vorsitzenden am 1. Oktober 1999 aus den Bergen freiwillig mit ihren Waffen in die Türkei begeben haben, wurden vom Staatssicherheitsgericht in Van zu Haftstrafen zwischen 12,5 und 18 Jahren verurteilt.

(Milliyet, 9.6.00, Yeni Gündem vom 13., 14.7.00; Bericht der TIHV, Woche 23 u. 29)



Kongress: "Nein zur sexuellen Belästigung und Vergewaltigung in Haft"

Zum ersten Mal in der Geschichte der Türkei fand am 10. und 11. Juni ein Kongress unter dem Motto "Nein zur sexuellen Belästigung und Vergewaltigung in Haft" statt. In einem Bericht heißt es: "Hunderte von Frauen kamen zum Kongress. Einige von ihnen waren selbst Opfer der Unmenschen, einige waren Angehörige der Opfer, Mütter, Töchter, Schwestern. Sie haben die erniedrigendste Barbarei an ihrem Körper erlebt. Einige von ihnen wurden sogar vor denAugen ihrer Männer, Väter, Brüder oder Freunde vergewaltigt. Viele haben den Weg des Selbstmordes gewählt und leben nicht mehr. Sie haben den stillen Tod dem täglichen Sterben vorgezogen. (...) Die Opfer sahen, dass sie nicht alleine sind,dass sie sich wegen der Unmenschlichkeit der Unmenschen nicht schämen und öffentlich kämpfen sollen. In einer verabschiedeten Abschlusserklärung wurden ihre Forderungen aufgelistet."

Dass man die Opfer auch nach den erlittenen Qualen noch weiter unter Druck setzt, zeigt dieser Fall: Am 24. Juni 2000 wurde die Wohnung von Kaze Özlü, die am 19. November 1999 in Adana von Polizisten vergewaltigt worden war, von der Polizei überfallen und sie wurde unter Todesdrohungen aufgefordert, ihre Strafanzeige zurückzunehmen. Dazu sagte Kaze Özlü: "Es waren die gleichen Polizisten, die mich vergewaltigt hatten. Sie legten mir ein Schreiben vor, in dem stand, dass es mir leid tue und die ganze Geschichte von der PKK erfundenwurde, um den Staat anzuschwärzen. Da ich das Papier nicht unterschrieb, schlugen sie mich. Dann hielten sie mir eine Waffe an den Hals und bedrohten mich mit dem Tode. Sie fragten auch nach meiner Tochter und meinem Sohn. Dann durchsuchten sie das Haus und nahmen 5 Goldstücke mit." Die Ermittlungen wegen der Vergewaltigung wurden eingestellt. Die Täter sind weiterhin in Amt.

(Yeni Gündem, 10.6. u. 27.6.00; ÖP, 11.,12. u. 15.6.00; Bericht der TIHV, Woche 23, 24, 26)



45Ermittlungsverfahren und Anklage gegen IHD-Rechtsanwältin

Eren Keskin, Rechtsanwältin und Vorsitzende des Menschenrechtsvereins in Istanbul hat aufgrund eigener Erfahrungen vor 3 Jahren das Projekt "Rechtshilfe für sexuell gefolterte Frauen" mitbegründet. Seitdem wurde sie immer wieder aufgrund von Meinungsäußerungen zur Lage der Menschenrechte in der Türkei angeklagt. Am 5. Oktober wird ihr jetzt wieder der Prozess gemacht wegen `Beleidigung und Verunglimpfung der türkischen Streitkräfte`. In einem Interview hatte sie gesagt, dass die Militärs die eigentlich bestimmende Kraft in der Türkei seien und diese eine grundlegende Öffnung und Demokratisierung des Systems zu verhindern suchten. Die Strafandrohung hierfür beträgt 1 bis 6 Jahre. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, würde ihre frühere Bewährungsbestrafung widerrufen.

Eine JuristInnen-Delegation soll zu dem Prozess entsandt werden. Kontakt: IHD-Istanbul 0049-212-251 35 26 oder 244 44 23 oder in Deutschland e-mail:
yekkom@01019freenet.de



Ex-Premier Erbakan muss ins Gefängnis

Der frühere türkische Ministerpräsident Necmettin Erbakan ist auf unbestimmte Zeit von jeder politischen Tätigkeit ausgeschlossen worden. Zugleich bestätigte das Berufungsgericht am 5. Juli in Ankara die einjährige Haftstrafe gegen den langjährigen Vorsitzenden der islamistischen Wohlfahrtspartei. Am 13. September wurde die Haftstrafe gegen den 74-jährigen Erbakan um vier Monate verschoben.

(FR, Neue Zürcher Zeitung, H, ÖP, 6.7.00; Neue Zürcher Zeitung, ÖP, H, 14.09.2000)



Kurdische Musik in Kurdistan verboten

Der Supergouverneur für die kurdischen Gebiete hat 242 kurdische Musikkassetten verboten. Dies passiert im Jahre 2000 in einem Land, das Beitrittskandidat für die EU und Mitgliedsland der "Wertegemeinschaften" des Europarates, der OSZE und NATO ist - in der Türkei. (AFP; 21.8.00; Freie Presse, 22.8.00)



Die Türkei mordet und die Staatengemeinschaft duldet es

Am 15.8.00 hat die türkische Luftwaffe Angriffe auf irakisches Staatsgebiet geflogen und den Tod von über 40 kurdischen Zivilisten und mehr als 70 Verletzte in Irakisch-Kurdistan verursacht. Weder bei den sogenannten"Schutzmächten", den Alliierten, noch bei den UN, der EU oder einem europäischen Staat regte sich Protest. Die kurdischen Opfer waren Proteste offenbar nicht wert. Erst drei Wochen später reagierte das Europäische Parlament in einer Entschließung vom 6. September und verurteilte die Ermordung kurdischer Zivilisten.

Mit einem Schreiben am 17. August an UN-Generalsekretär Kofi Annan protestierte das "Kurdische Frauenbüro für Frieden" in Düsseldorf gegen die Attacken und forderte von den UN, "die sich dem Schutz kurdischer Zivilisten in Nordirak verpflichtet haben, dieses Massaker in Form einer Fact-Finding Mission aufzuklären, die Türkei entsprechend zur Rechenschaft zu ziehen und sie aufzufordern, ihre militärischen Operationen endlich einzustellen".

Das Präsidium des "Nationalkongresses Kurdistan" verurteilte ebenfalls das Vorgehen der Türkei: "Die türkische Regierung hat in der Vergangenheit Massaker an Zivilisten ähnlich dem jetzigen begangen;das hat sie nun in brutalster Weise wiederholt. Dies ist (...) ein Zeichen für die Art der Annäherung der türkischen Regierung an den Frieden und an die Kurden - in einer Zeit, in der diese ihre Hand zum Frieden ausgestreckt haben."

Ein Sprecher des Außenministeriums in Bagdad sagte, der Irak behalte sich das Recht vor, "mit angemessenen Mitteln auf die Aggression der türkischen Streitkräfte zu reagieren".

(ÖP, 17.-19.8.00; web.de, 18. u. 21.8.00; Kölner Stadtanzeiger, 18.8.00; jungle world, 18. u. 23.8.00; FR, 19.8.00; Neue Zürcher Zeitung, 24.8.00; Erklärung von YEK-KOM, 17.8.00)



Israelischer Premier in Ankara

Der israelische Ministerpräsident Barak stattete der Türkei Ende August einen Blitzbesuch ab. Behandelt wurden dabei vor allem der Streit mit den Palästinensern um Jerusalem und der Ausbau der ohnehin schon intensiven Zusammenarbeit auf militärischem Gebiet. Barak erklärte, dass Israels Verteidigungsindustrie sich mehr Aufträge aus der Türkei wünsche. Israelische Firmen haben bereits die Anpassung von türkischen Kampfflugzeugen des Typs F-4 Phantom übernommen und möchten den Auftrag zur Produktion von 145 Kampfhubschraubern in Höhe von 4 Milliarden Dollar erhaltenen. Des weiteren sind seitens der Türkei die Anschaffung eines Spionagesatelliten und eines fliegenden Frühwarnsystems geplant.

Verhandelt wurde auch über Wasser, das `Blaue Gold`. Am Fluss Manavgat, der ins Mittelmeer fließt, hat die türkische Regierung eine Anlage bauen lassen, mit der Wasser auf Tankschiffe gepumpt werden kann. Israel will erst einmal jährlich 50 Millionen Kubikmeter Wasser importieren. Der Rohstoff Wasser würde mit diesem Geschäft zum erstenmal zwischenstaatlich kommerziell gehandelt. Neben der engen militärischen Kooperation wird der Wasserdeal die beiden Länder noch enger zusammenführen. Entsprechend kritisch sehen die arabischen Länder den Handel.

(Süddeutsche Zeitung, 20.6.00; Neue Zürcher Zeitung, 24.6.00; taz, 22.6.00; Reuters, 28.8.00; taz, 29.8.00; H, ÖP, 29. u. 30.8.00; Neue Zürcher Zeitung, 30.8 00; Bremer Nachrichten, 31.8.00)



Türkei hat die sechstgrößte Armee der Welt

Unter Berufung auf einen Report der US-Regierung berichteten die "Turkish Daily News", dass die Türkei mit 820.000 Soldaten unter den weltweit größten Streitkräften hinter China, den USA, Russland, Indien und Nord-Korea den 6. Platz einnimmt. Außerdem habe Ankara 1997 Ankara rund 7,8 Mrd. US-Dollar für Militär ausgegeben.

(Berliner Zeitung, 24.8.00)



Frühwarnsystem an den Grenzen zu Syrien, Irak und Iran

Die Türkei erklärt sich bereit, die USA bei der Errichtung ihres umstrittenen Raketen-Abwehrsystem (NMD) zu unterstützen. Das amerikanische Frühwarn-System soll entlang der türkischen Grenze zu Syrien, dem Irak und dem Iran installiert werden. Der geplante US-Raketenschutzschild kann nur dann funktionieren, wenn solche Radaranlagen rechtzeitig den Start "feindlicher" Langstreckenwaffen melden. "Wir haben eine grundsätzlich positive Einstellung zu dem Projekt, sagte Außenminister Cem am 25. Mai der "Berliner Zeitung". Mit dieser Äußerung stellte er sich gegen die meisten europäischen Nato-Länder, die große Bedenken gegen das Anti-Raketen-Projekt haben. Sie befürchten, dass der Bau des Raketen-Abwehrsystems einen neuen Rüstungswettlauf in Gang bringen könnte.

Von der EU wünscht die türkische Regierung, in die Entscheidungsprozesse in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik einbezogen zu werden. Sie will dieselben Rechte, die sie bisher als assoziiertes Mitglied der Westeuropäischen Union (WEU) hatte, künftig auch innerhalb der EU ausüben.

(Berliner Zeitung, 26.5.00; Die Welt, 27.5.00)



Türkei unter den größten Waffenkäufern

Das Stockholmer Friedensforschungsinstitut Sipri schätzt die Welt-Militärausgaben in seinem am 14. Juni veröffentlichten Jahresbericht auf 780 Mrd. Dollar. Dies bedeutet eine Zunahme gegenüber dem Vorjahr um 2,1 Prozent. Größte Militärmacht sind mit 36% der weltweiten Rüstungsgelder die USA. Die USA setzen auf den Waffenmärkten so viel um wie alle anderen Exporteure gemeinsam. Größte Waffenkunden derletzten Jahre waren Taiwan, Saudi-Arabien und die Türkei.

(FR, Neue Zürcher Zeitung, Die Presse (Wien), 15.6.00)



Keine Leopard-2-Panzer für die Türkei

Am 9.9.2000 erklärte der Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Peter Struck in einem Interview mit der `Welt`, dass zwischen dem Kanzler, dem Verteidigungsminister und ihm Einigkeit bestehe, "dass die Bundesregierung dieses Projekt nicht genehmigen wird". Unabhängig von der Beschlusslage der SPD seien bei der Menschenrechtslage zwar Bemühungen der türkischen Regierung erkennbar, aber keine Erfolge abzusehen. "Von daher halte ich die Panzer nicht für genehmigungsfähig. Außerdem liegt noch keine offizielle Anfrage vor."

Nach Auffassung des Leiters des Berliner Informationszentrums für Transatlantische Sicherheit, Otfried Nassauer, haben auf türkischer Seite Finanzierungsprobleme aber längst Zweifel am Sinn des Panzerkaufs geweckt. So werde von der Bundesregierung jetzt ein mutmaßlich ohnehin geplatzter Handel als scheinbarer Teilerfolg der Kritiker von Rüstungsexporten bei den Grünen und in der SPD verkauft, um dafür bei dem tatsächlich realisierten Rüstungsprojekt, der Munitionsfabrik, auf geringere Gegenwehr zu stoßen. Meldungen des `Spiegel` über eine diesbezügliche Absprache zwischen führenden Politikern von SPD und Grünen wurden zwar dementiert, aber es ist doch auffällig, dass die Grünen kurz darauf signalisierten, nicht zu versuchen, die Lieferung der Munitionsfabrik noch zu verhindern. Die Wehrexpertin der Grünen, Angelika Beer, lehnte eine Verbindung zwischen den beiden Rüstungsprojekten aber weiterhin ab.

In der Tat hat das türkische Militär inzwischen den ursprünglichen Zeitplan für die Anschaffung der 1.000 Panzer gestreckt und plant derzeit nur noch den Bau von 250 Exemplaren bis zum Jahre 2008. Auch die momentan mit Israel geführten Verhandlungen über eine Modernisierung von 170 bereits vorhandenen Panzern sind ein Indizfür eine veränderte Strategie. Bewahrheiten sich Meldungen der türkischen Tageszeitung `Milliyet` vom Juni, dass die USA der Türkei darüber hinaus die kostenlose Lieferung von 100 Abrams-Panzern angeboten haben, könnte sich die gesamte Ausschreibung zumindest für die erste Marge als erledigt erweisen.

Auch aus Kreisen der SPD und Grünen verlautet inzwischen, dass sich die Türkei nur noch aus taktischen Gründen die Option auf den Leopard-2A5 offenhält, sich aber insgeheim schon auf den US-amerikanischen Abrams-Panzer festgelegt habe. Ganz vom Tisch wäre das Problem für die Bundesregierung damit aber nicht, da der US-amerikanische Abrams-Panzer mittlerweile zu etwa 25% aus Komponenten deutscher Zulieferer besteht, darunter einem von MTU hergestellten Dieselmotor und einer 120-mm-Kanone von Rheinmetall. Auch das französische Konkurrenzmodell Leclerc hat einen Motor aus deutscher Produktion. Zudem berichtete bereits im Juni die `Berliner Morgenpost`, dass die Herstellerfirma des Abrams-Panzers, General Dynamics, das spanische Staatsunternehmen Santa Barbara Blindados (SBB) kaufen werde, das derzeit 219 Leopard-Panzer für die spanische Armee in Lizenz baut, wodurch das gesamte technische Knowhow in amerikanische Hände zu fallen drohe.

(Stuttgarter Zeitung, 26.6.00; FAZ, 5.7.00; Bremer Nachrichten, 9.8.00; Berliner Zeitung, 24.8.00; Die Woche, 1.9.00; taz, 11.9.00; Berliner Zeitung, SZ, 12.9.00; Bremer Nachrichten, 13.9.00)



Leopard-2-Panzer für Griechenland?

Auch das griechische Verteidigungsministerium prüft nun den Kauf von 250 Leopard-2-Panzern von Krauss-Maffei-Wegmann. Nach Zeitungsberichten könnte sich das Auftragsvolumen sogar auf 450 Exemplare erhöhen. Das Bundeswirtschaftsministerium bestätigte, dass bereits im April zugesagt wurde, das Geschäft mit einer Hermes-Bürgschaft über knapp 4 Milliarden Mark abzusichern. Kritiker des geplanten Rüstungsgeschäft mit Athen sehen die Gefahr, dass, wie es die `SZ` formulierte, "die Griechen-Panzer als Planierraupen auf dem Weg zum noch größeren Deal - bis zu 1.000 Leopard 2 - mit der Türkei" wirken.

Der verteidigungspolitische Sprecher der CDU, Paul Breuer, forderte die Gleichstellung Griechenlands und der Türkei und rief die Bundesregierung auf, sich nun auch einem Export von Leopard-2-Panzern an Ankara nicht mehr zu widersetzen. (Berliner Zeitung, FR, 23.8.00; Rheinische Post, Berliner Zeitung, SZ, 24.8.00; Spiegel, 28.8.00; Welt, 29.8.00)



Berlin genehmigt Lieferung einer Munitionsfabrik

Nach dem positiven Entscheid des Bundessicherheitsrates und der am 20.07.2000 erteilten Exportgenehmigung durch des Bundesausfuhramt wurde am 23.08.2000zwischen dem türkischen Verteidigungsministerium und einem westeuropäischen Konsortium, dem Unternehmen aus Frankreich, Belgien, Italien sowie die deutsche Fritz Werner Industrieausrüstungen GmbH angehören, ein Vertrag über die Lieferung einer Anlage zur Herstellung von Gewehrmunition unterzeichnet. Hintergrund ist die Anfang der 90er Jahre begonnene Umstellung der NATO-Gewehre von 7,62 mm auf die einheitliche Kalibergröße 5,56 mm. Das Unternehmen Fritz Werner ist eine Tochterfirma der zum MAN-Konzern gehörenden Ferrostahl AG. Das Auftragsvolumen beträgt 90 Mio. Mark, wovon etwa ein Drittel auf die Fritz Werner GmbH entfallen sollen. Mit dem Bau soll im nächsten Jahr begonnen werden. Im Zusammenhang mit der Umrüstung der türkischen Armee stand bereits eine noch von der letzten Bundesregierung erteilte Genehmigung für den Bau von Heckler&Koch-Gewehren in der Türkei.

Etliche grüne Funktionsträger, darunter Vorstandsmitglieder der Landesverbände Hessen und NRW, übten heftige Kritik an der Exportgenehmigung. Die verteidigungspolitische Sprecherin der Grünen Angelika Beer bezeichnete den Beschluss als "vollkommen unakzeptabel", die Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses Claudia Roth als einen "klaren Verstoß gegen die Rüstungsexportrichtlinien und politisch falsch" und SPD-MdB Rudolf Bindig "aus menschenrechtlicher Situation ... als zu früh". Die saarländische SPD-Fraktion forderte die Rücknahme des Beschlusses, ebenfalls Menschenrechtsorganisationen wie amnesty international oder medico international, die unverzüglich gegen die Entscheidung protestiert hatten. Das "Darmstädter Signal", ein Zusammenschluss kritischer Offiziere und Unteroffiziere der Bundeswehr forderte von der Bundesregierung, keine Waffen in Länder zu liefern, "die sich in Krisenregionen befinden oder den Mindestanforderungen demokratischer Alltagspraxis nicht entsprechen". Viele Kommentatoren kritisierten die Widersprüchlichkeit deutscher Rüstungsexportpolitik, die einerseits aus menschenrechtspolitischen Erwägungen heraus eine Lieferung von Panzern an die Türkei ablehnt, andererseits die Lieferung einer Munitionsanlage genehmigt, obwohl doch gerade Patronen besonders gut geeignet sind, auch bei innenpolitischen Auseinandersetzungen, also auch im Kurdenkonflikt, eingesetzt zu werden und warfen der Bundesregierung Unglaubwürdigkeit (FR, 25.8.00), ja gar Skrupellosigkeit (SZ, 26.8.00) vor.

Nach einem Bericht der `Rheinpfalz` sind Außenminister Fischer und Entwicklungshilfeministerin Wieczorek-Zeul, wie schon bei der Testpanzer-Entscheidung vom Oktober 1999, im Bundessicherheitsrates überstimmt worden.

Das Wirtschaftsministerium sah keinen Verstoß gegen die neuen Richtlinien und verwies auf mehrere Voranfragen der Firma aus dem Jahre 1997, die von der damaligen Bundesregierung alle positiv beschieden worden seien, weshalb eine "rechtliche Verpflichtung" bestanden hätte, den Export zu genehmigen. Anderenfalls wäre man regresspflichtig geworden. Dieser Einschätzung schloss sich auch die Grünen-Fraktionsführung an. Demgegenüber erfuhr die "Welt" aus Regierungskreisen, dass Vorentscheidungen des Bundessicherheitsrats "unter dem Vorbehalt gleichbleibender politischer Bedingungen", und zwar sowohl im Empfängerland als auch in Deutschland, erfolgen. Und mit dem Erlass der neuen Rüstungsexportbestimmungen habe sich die Situation in Deutschland entscheidend verändert, so dass eine endgültige Genehmigung für die Munitionsanlage keinesfalls zwingend notwendig gewesen wäre. Selbst der damalige Wirtschaftsminister Günter Rexrodt betont, dass ein positiver Bescheid "ein politisches Signal, aber nicht rechtsverbindlich" für eine andere Bundesregierung mit anderen politischen Kriterien für Waffenexporte sei und kommt zu dem Fazit: "Sich hinter der alten Bundesregierung zu verschanzen ist eine Unglaubwürdigkeit ersten Ranges." Auch das Bundesausfuhramt betonte, dass positive Bescheide auf Voranfragen "nicht als rechtsverbindliche Verwaltungsakte" gelten und unter dem Vorbehalt einer unveränderten Rechtslage stehen. Ob die neugefassten Rüstungsexportrichtlinien eine solche neue Rechtslage begründeten oder nicht, sei eine "politische Entscheidung".

Bundeskanzler Schröder bezeichnete die Zustimmung zum Export der Munitionsfabrik in einem ZDF-Interview als "eine wohl abgewogene, bündnispolitisch abgesicherte und auch, was die Richtlinien der Bundesregierung angeht, im Einklang damit befindliche Entscheidung". Auch weitere SPD-Politiker verteidigten den Beschluss. Der verteidigungspolitische Sprecher Manfred Opel warnte vor einer Infragestellung der Fähigkeit Deutschlands zur NATO-Rüstungskooperation. Verteidigungsminister Rudolf Scharping erklärte in einem Spiegel-Interview, dass die Türkei "Nato-Partner und schon wegen ihrer geografischen Lage von enormer strategischer Bedeutung (sei)."

Ein Sprecher der NATO dementierte die Existenz eines Erlasses, der die Mitgliedstaaten zur Umrüstung verpflichte. Es gebe den Wunsch nach einer gewissen Standardisierung der Munitionsarten, aber keinen Zwang, eine Munitionsfabrik zu bauen.

(Tagesspiegel, 24.8.00; FAZ, FR, 25.8.00; FR, FAZ, Berliner Zeitung, taz, SZ, 26.8.00; "berlin direkt", 27.8.00; FAZ, Handelsblatt, 28.8.00; Welt, 29.8.00; FR, 30.8.00; SZ, 31.8.00; Die Woche, 1.9.00; Spiegel, 4.9.00)



Europäisches Rüstungsexportabkommen vereinbart

Am 27. Juli 2000 unterzeichneten die Verteidigungsminister von Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Spanien und Schweden nach zweijährigen Verhandlungen ein Rahmenabkommen über eine engere Zusammenarbeit der Regierungen bei Rüstungsexporten und vereinfachte Genehmigungsverfahren. Exporte in Drittländer bleiben weiterhin den EU-Bestimmungen und Ausfuhrregeln der jeweiligen Staaten unterworfen. Die Lieferung von Kampfhubschraubern des deutsch-französischen Konsortiums Eurocopter an die Türkei soll im Frühjahr an den deutschen Rüstungsexportrichtlinien gescheitert sein. (vgl. NN 2/2000)

Bei Forschung und Entwicklung soll die Kooperation europäischer Rüstungsunternehmen verbessert und die Weitergabe geheimer Dokumente zwischen Regierungen und Firmen vereinfacht werden. Die Unterzeichnung des Vertrags ist für 2001 geplant. (Reuters, dpa, 27.07.00)



US-Wissenschaftler kritisieren Verkauf von US-Hubschraubern an die Türkei

Am 4.8.00 verurteilte der `Verein amerikanischer Wissenschaftler` die Entscheidung der Türkei, 145 US King Cobra von der Firma Bell Helicopter Textron zu bestellen - ein Geschäft von etwa 3,5Mrd. US-$. Die Entscheidung über eine Exportlizenz wollte das US-Aussenministerium an bestimmte Verbesserungen der Menschenrechts- und Demokratiepraxis der Türkei knüpfen. Die Wissenschaftler: "Diese Bedingungen sind nicht erfüllt worden. (...) Das Außenministerium hat ausreichende Gründe das Geschäft abzulehnen." Außerdem seien in der Vergangenheit aus den USA gelieferte Flugzeuge gezielt gegen Zivilisten eingesetzt worden. Die Türkei ließe eine Überwachung der von den USA gelieferten Waffen nicht zu.

Die Türkei hatte sich Ende Juli für die Kampfhubschrauber des US-Anbieters entschieden, will aber weiterhin auch mit dem israelisch-russischen Mitbewerber Verhandlungen führen, um sich für den Fall der Ablehnungdes Geschäfts durch den US-Senat eine Alternative offenzuhalten. Das deutsche Konkurrenzmodell "Tiger" war bereits im März aus dem Wettbewerb ausgeschieden. (s. NN 2/2000)

(FAZ, 24.7.00; Federation of American Scientists 4.8.00 zit. nach IMK-Wocheninfo-Dienst Nr. 74/5)



Türkischer Botschafter: Westen ist mitverantwortlich

Der scheidende türkische Botschafter, Tugay Ulucevik, empfahl angesichts des Streits um deutsche Rüstungsexporte nach Ankara zu bedenken, dass sich dieTürkei nach dem 2. Weltkrieg mit dem Westen gegen die Sowjetunion verbrüdert habe und während des Kalten Kriegs alles getan habe, "zur Sicherheit der Bundesrepublik beizutragen". Indirekt gab er der Nato eine Mitschuld an den im Westen oftkritisierten Menschenrechtsdefiziten in seinem Land: "Die Türkei war in einer Wächterposition", und daraus hätten sich "Schwierigkeiten für die Demokratisierung ergeben". (taz, 8.9.00)



Neuer AA-Lagebericht zur Türkei

Nach Angaben von Pro Asyl und vom Niedersächsischen Flüchtlingsrat hat das Auswärtige Amt (AA) in seinem neuesten Lagebericht zur Türkei vom 22. Juni 2000 seine bisherige Einschätzung der Rückkehrgefährdung von Flüchtlingen in einigen wichtigen Punkten revidiert. So wird im Gegensatz zum letzten Lagebericht vom September 1999 inzwischen eingeräumt, dass exilpolitische Aktivitäten, die nach türkischem Recht strafbar sind, bei jedem in die Türkei abgeschobenen Asylbewerber zu staatlichen Repressionen führen können, und nicht nur bei "Drahtziehern" solcher Auslandsaktivitäten. Nach einem Bericht der `Frankfurter Rundschau` wird auch nicht ausgeschlossen, dass Teilnehmer am "Wanderkirchenasyl" in NRW bei Abschiebung gefährdet sein können. Kritisiert würden ferner die Missachtung geltenden Rechts durch Armee- und Polizeikräfte, gehäufte Repressalien gegen kurdische Politiker der HADEP und wiederholte Anklagen gegen Journalisten.

Lageberichte des AA werden von Behörden und Gerichten regelmäßig bei Entscheidungen über Asylanträge und Ausweisungen herangezogen. Seit Ende 1999 lässt sich das AA bei der Erstellung von Menschenrechtsorganisationen beraten. So dürften an der Neufassung des Berichts auch Pro Asyl und der Niedersächsische Flüchtlingsrat ihren Anteil haben, die mittlerweile 32 Fälle von aus Deutschland abgeschobenen und danach Verhaftung und Folter unterworfenen kurdischen Flüchtlingen dokumentiert haben. Bei der Überprüfung von inzwischen 23 dieser Fälle durch deutsche Behörden und Gerichte seien 12 Betroffene nachträglich als politische Flüchtlinge anerkannt, anderen Abschiebungshindernisse zuerkannt oder die Wiedereinreise in die Bundesrepublik erlaubt worden.

Trotz dieses Teilerfolgs kritisiert Pro Asyl: Nach wie vor erkenne das AA eine Gruppenverfolgung von Kurden nicht an, wenngleich es inzwischen einräume, dass von einer Strafverfolgung wegen Verdachts der PKK-Unterstützung "häufig Kurden ... betroffen sind". Seine Einschätzung, nicht das geltende Recht sei verantwortlich für die Menschenrechtsdefizite, sondern dessen Umsetzung, sei vollkommen unzutreffend, da z.B. die Incommunicadohaft ohne Zugang zu einem Rechtsbeistand nach wie vor geltendes Recht sei, "was von Menschenrechtsorganisationen als strukturelle Voraussetzung für die Anwendung von Folter in Polizeihaft bezeichnet wird". Pro Asyl-Sprecher Heiko Kauffmann: "Notwendig wäre eine generelle Aussetzung von Abschiebungen mit dem Ziel einer erneuten Überprüfung ablehnender Entscheidungen."

(PE v. Pro Asyl und Niedersächs. Flüchtlingsrat v. 27.7.00; FR, 29.7.00)



Kritik am AA-Lagebericht zum Irak

Die `Frankfurter Rundschau` berichtete Anfang August über einen bisher nicht öffentlich gemachten Irak-Lagebericht des Auswärtigen Amtes vom Oktober 1999. Hierin gehe das AA davon aus, dass "der weitgehend kurdisch besiedelte Nordirak bedingt Ausweichmöglichkeiten für Kurden (bietet, wo) Flüchtlinge und Einheimische weitgehend Schutz vor dem Zugriff der Bagdader Sicherheitsdienste genießen". Nach Ansicht von Pro Asyl sei der Bericht Ausdruck der "deutschen und europäischen Flüchtlingsabwehrpolitik" und stehe für "eine ernüchternde Kontinuität der Tradition der Irak-Lageberichte der Ära Kinkel". Tatsächlich gebe es auch im Norden Iraks staatliche Repressionen und gezielte Menschenrechtsverletzungen, und nicht nur Bagdad, sondern auch den machthabenden kurdischen Parteien im Nordirak würden Folter und Hinrichtungen angelastet.

Das nächste "Dialogtreffen" des AA mit Menschenrechtsgruppen sei für Anfang September geplant. Das Ministerium gehe davon aus, noch im Herbst 2000 einen neuen Länderbericht vorzulegen. (FR, 5.8.00)



Doch keine Hermes-Bürgschaft für Ilisu-Staudamm?

Die Chancen, dass die Bundesregierung die Finanzierung des Ilisu-Staudamm durch Bewilligung einer von der Firma Sulzer Hydro für die Lieferung von Turbinen beantragten Export-Bürgschaft von 150 Mio. Mark nicht unterstützen wird, sind gestiegen. Dem über 1,5 Mrd. Dollar teuren Herzstück des gigantischen Staudammprojekts in den kurdischen Gebieten der Türkei würden die einzige vollständig aus demMittelalter erhaltene Stadt Mesopotamiens, Hasankeyf, und viele weitere bedeutende archäologische Schätze geopfert. Kritiker des Projekts, das mehrere zehntausend Bewohner der Region zur Umsiedlung zwingen würde, warnen seit Jahren vor densozialen, ökologischen und politischen Folgen. (vgl. NN 1/2000) Die Weltbank hatte deswegen die Mitfinanzierung schon vor Jahren verweigert.

Eine endgültige Entscheidung solle aber ohnehin erst fallen, wenn Bürgschaftsgenehmigungen aus anderen der 9 Staaten vorlägen, aus denen sich Unternehmen an dem Projekt beteiligen wollen. Angeblich tendiert die Bundesregierung bisher zu einer Bewilligung, wenn Hasankeyf gerettet wird und die Bewohner sozialverträglich umgesiedelt werden.

Die Umwelt- und Entwicklungsorganisation WEED, die im April gemeinsam mit medico international, dem Naturschutzbund NABU, der Ärzteorganisation IPPNW und dem Verband der StudentInnen aus Kurdistan YXK eine Kampagne gegen den Ilisu-Staudamm gestartet hat, informierte Mitte Juli in einer Presseerklärung, der entwicklungspolitische Ausschuss des britischen Unterhauses sei in einem Bericht zu dem Schluss gekommen, "dass bei der Planung des Ilisu-Damms von Anfang an internationale Standards verletzt wurden und diese nach wie vor nicht erfüllt seien. Eine Bürgschaftsübernahme wird daher eindeutig abgelehnt." Heike Drillisch von WEED dazu: "Durch den britischen Parlamentsbericht kommt auch die Bundesregierung in Erklärungsnotstand. Die einzig mögliche Konsequenz ist die sofortige Ablehnung des Hermes-Antrags."

Ein von der Schweizer Exportkreditversicherung in Auftrag gegebener Bericht kritisierte Anfang September eine internationalen Standards nichtentsprechende Umsiedlungsplanung für die bis zu 34.000 Betroffenen. (Badische Zeitung, 6.6.00; junge Welt, 14.6.00; FR, 10.7.00; PE von WEED v. 17.7.00; FR, 28.7.00; taz, FR, 8.9.00)



Aufruf: Frieden und Einigung zwischen Kurden und Türken

Ulla Jarusch hat gemeinsam mit Nobel-Preisträger Günter Grass einen "Aufruf der Schriftstellerinnen und Schriftsteller und Künstlerinnen und Künstler" entworfen. Ulla Jarusch will Ende Oktober in der Süddeutschen Zeitung mit den gesammelten Unterschriften eine Anzeige veröffentlichen und bittet auch deshalb um finanzielle Unterstützung.

Kontakt: Ulla Jarusch, Tel: 089/ 123 31 43, Spenden an: medico international, Sparkasse Frankfurt, Konto: 1800, BLZ: 500 50 201, Stichwort "Frieden + Demokratie".



Mesopotamisches Kulturzentrum bittet um Unterstützung

Wenn irgend wann mal die Geschichte der kurdischen Kulturschaffenden in den dunkelsten Jahren in der Türkei geschrieben wird, wird mit Sicherheit "Navenda Canda Mezopotamya - Mesopotamisches Kulturzentrum" als einer der ersten genannt werden. Sammlung, Pflege und Verbreitung der kurdischen Kulturgüter, Musikgruppen und Sänger, Theater- und Filmgruppen sind seine Stärken. Die Filme "Ax"und "Reise zur Sonne" sind nur zwei Beispiele.

Solche Produkte lenken auch den Blick der türkischen Behörden auf das Kulturzentrum und es wird tagtäglich von staatlichen Stellen schikaniert. In einer Presseerklärung heißt es: "Am 27.7.2000wurden auf Beschluss des Staatssicherheitsgerichtes Adana zeitgleich in beiden Istanbuler Zweigstellen sowie in unseren Einrichtungen in Izmir und Mersin überfallartige Durchsuchungen durchgeführt. Nach der drei Stunden andauernden außerrechtlichen Durchsuchung in Istanbul wurden insgesamt 32 Personen in Polizeigewahrsam genommen. (...) In unserer Zweigstelle in Izmir wurden nach ebenfalls dreistündigen Durchsuchungen zwei Personen festgenommen. Nach dem Überfall am 9.7.2000auf unsere Zweigstelle in Mersin, bei dem alle sich dort befindenden Personen festgenommen wurden (...), wurde das Gebäude vollständig versiegelt. (...)

Für ein konkretes Projekt braucht das Kulturzentrum finanzielle Unterstützung: "Fotograf", das ca. 45minütige neueste Werk der Filmgruppe. Ali (Nazmi Kirik, bekannt aus "Reise zur Sonne") und Faruk (Feyaz Duman) lernen sich auf einer Busreise von Istanbul nach Kurdistan kennen. Doch ihre Wege trennen sich bald, denn währendFaruk seinen Militärdienst ableistet, schließt sich Ali der kurdischen Guerilla an ... "Die Dreharbeiten, sowohl in Istanbul wie auch im kurdischen Elazig, Amed und Van sind fast abgeschlossen, der Verwirklichung des Filmprojekts steht vorallem ein materielles Problem gegenüber: Es fehlt Geld." Spenden bitte auf das Konto Nr. 1011 1459085 von Özkan Kücük bei Beyoglu Is Bankasi".

Kontakt: Mesopotamisches Kulturzentrum, Tel: 00 90 212 251 85 06-07 Fax: 00 90 212 251 86 06.



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