Nützliche Nachrichten 2/2001


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Nützliche Nachrichten 2/2001

 TÜSIAD: Perspektiven

TÜSIAD : Demokratisierungsperspektiven und die politischen Kopenhagener EU-Kriterien

Der Bericht mit dem Titel "Demokratisierungsperspektiven und die politischen Kopenhagener EU-Kriterien - Ansichten und Prioritäten", den der Verein türkischer Industrieller und Geschäftsleute (TÜSIAD) in Auftrag gegeben hat, wurde auf einer Pressekonferenz, an der der Vorstandsvorsitzende des TÜSIAD, Tuncay Özilhan, sein Stellvertreter Mustafa Koc sowie der Leiter der Arbeitsgruppe Politische Kriterien des TÜSIAD, Can Paker, teilnahmen, der Öffentlichkeit präsentiert. In dem Bericht wurden die Reformen, die die Türkei in ihrem Nationalen Programm für eine Anpassung an die EU-Normen in Angriff nehmen muss, unter 10 Überschriften zusammengefasst. Der Text ist als eine Kritik an dem Nationalen Programm zu verstehen.

Diese Arbeit des TÜSIAD stellt einen wichtigen und mutigen Vorstoß auf dem Wege in die EU dar. Einige Tage, nachdem diese Arbeit des TÜSIAD in der Tagespresse im Rahmen kleinerer Artikel veröffentlicht worden war, wurde auch in den Privatsendern des Fernsehens, so in der Sendung "Siyaset Meydani" im Sender Star TV und in Kanal D in "Teke Tek" das Thema Kurdisch im Rahmen des Themenvorschlags Dimension der Muttersprache angesprochen und zur Diskussion gestellt. Man darf aber auch die Zeitung Hürriyet nicht außer Acht lassen. In ihrem Artikel "Geschäftsleute machen Druck für Demokratie, sie fordern, dem Kurdischen den Weg zu ebnen" vom 22. Mai 2001 werden einige Teile des TÜSIAD-Berichtes behandelt.

Der Bericht stieß auf allgemeine Unterstützung durch die demokratischen Kräfte in der Türkei und die Europa-orientierten Kreise. Auch die kurdischen Kreise offenbarten, dass sie der Arbeit großen Wert beimessen und diese unterstützten. Die Führung des TÜSIAD und einflussreiche Arbeitgeber der Türkei haben angekündigt, dass sie zu dem Programm, das sie präsentiert hätten, stehen und die Sache weiterverfolgen werden.

Nach dem Bericht des TÜSIAD sind die Reformen, die es einzuleiten gilt, in ihren Grundzügen folgende, die wir gekürzt wiedergeben:



"... bezüglich der Kandidatur der Türkei sind die Kriterien aus dem Beitritts-Partnerschafts-Dokument, deren Regelung in einem nationalen Programm als zwingend notwendig anerkannt wurde, unter Paragraph 4.1 in den Abschnitten "kurzfristige politische Kriterien (2001)" und "mittelfristige politische Kriterien (2004)" festgelegt.

"Kurzfristige politische Kriterien (2001); Meinungsfreiheit; Versammlungs- und Organisationsfreiheit; Bekämpfung der Folterpraktiken; Gewahrsamsprozedur vor Einleitung des gerichtlichen Verfahrens; Regelungen gegen Menschenrechtsverletzungen; Erziehungen in Menschenrechten; Anpassung der Staatssicherheitsgerichte an internationalen Standard; Ausbau der Funktion und Funktionalität des Rechtswesens; de facto Aussetzung der Todesstrafe; muttersprachliches TV- und Radioverbot"

"Mittelfristige politische Kriterien (2004); Anwendung des Gleichheitsprinzips vor dem Gesetz bei der Ausübung der Grundrechte und -freiheiten; Überarbeitung der türkischen Verfassung und der betreffenden Gesetze in Richtung der Verwirklichung von Rechten und Freiheiten; Aufhebung der Todesstrafe; Inkraftsetzung des UN-Zwillingsabkommens (UN-Konvention über bürgerliche und politische Rechte mit seinem fakultativen Zusatzprotokoll und die UN-Konvention über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte); Verbesserung der Gewahrsamsbedingungen in den Gefängnissen; Änderung des verfassungsrechtlichen Status und der Rolle des Nationalen Sicherheitsrates; Aufhebung des Ausnahmezustands im Südosten; Garantien für kulturellen Pluralismus und kulturelle Rechte, einschließlich dem Bildungssektor."

Nun hat die Türkei ein `Nationales Programm` bezüglich der im Beitritts-Partnerschafts-Dokument aufgeführten Themen erarbeitet. Hält man dieses Programm dem EU-Beitritts-Partnerschafts-Dokument entgegen, so fällt auf, dass einige "politische Kriterien" nahezu völlig übersehen wurden und einige Defizite, die die Türkei aus den oben genannten Gründen wirklich verbessern sollte, geradewegs übergangen wurden, ohne dass sie in irgendeiner Form darauf reagiert hätte.

Stellen wir einmal dahin, dass im Nationalen Programm einige dringende Notwendigkeiten außer Acht gelassen wurden, so dürfte es aber auch nicht ausreichend sein, dass eine Reihe von abstrakten Aussagen getätigt wurden. Die Demokratisierung der Türkei und die Umsetzung, die Verwirklichung dieser Änderungen, die auch einen bedeutenden Schritt in Richtung Rechtsstaat darstellen, sollten als zwingend notwendig erachtet werden. Daher ist es in dieser Richtung am wichtigsten, ins nationale Programm nicht nur einige abstrakte Prinzipien aufzunehmen, sondern verfassungsrechtliche, gesetzliche und administrative Regelungen festzulegen, um sicher zu stellen, dass diese Prinzipien konkretisiert werden, und dafür zu sorgen, dass die dahingehenden Veränderungen möglichst bald vom Parlament realisiert und von der Administration in Kraft gesetzt werden.



1. Gesetz über Politische Parteien

Politische Parteien spielen beim Funktionieren einer parlamentarischen Demokratie eine zentrale Rolle. Probleme im Parteiensystem führen zu einem Engpass in den politischen Strukturen, zu einer Schwächung der Demokratie und zu einer Erweiterung der Distanz zwischen Parteien und der Gesellschaft.

Obwohl politische Parteien für das demokratische System von so existenzieller Bedeutung sind, enthalten die Gesetze in unserem Land, die sich auf die Parteien beziehen, einschränkende und undemokratische Vorschriften. Daher müssen die Regelungen bezüglich der Gründung, Aktivitäten und Organisation der politischen Parteien sowie die Einschränkungen der Meinungsfreiheit der Parteien gründlich überarbeitet werden. Es muss verhindert werden, dass die Führerhegemonie die Parteistrukturen und zunehmend auch das Funktionieren des politischen Systems zerstört, und es müssen unbedingt Regelungen getroffen werden, die zu einem Funktionieren der parteiinternen Demokratie führen. (...)



2. Wahlsystem

Unser bestehendes Wahlsystem begünstigt die Instabilität der Regierung, ja, sie fördert sie geradezu. Während der Wirtschaftskrisen, die in den letzten zehn Jahren gehäuft auftraten, spielte auch unser Wahlsystem eine nicht zu unterschätzende Rolle. Unser Wahlsystem ist weder bei der Repräsentation in der Lage, für Gerechtigkeit zu sorgen, noch ist es imstande, einen positiven Beitrag zur Stabilität der Regierung zu leisten, selbst wenn man in Kauf nimmt, bei der Repräsentation auf Gerechtigkeit zu verzichten.

Eine Reform des Wahlsystems muss die Parteien anregen, Bündnisse einzugehen und gemeinsame Regierungsprogramme zu bilden, sie darf sich aber auch nicht mit der ersten Präferenz der Wähler zufrieden geben, sondern muss auch die übrigen Präferenzen berücksichtigen, um zu verhindern, dass es zu Minderheitsregierungen kommt, die von der Mehrheit der Wähler unerwünscht sind. Sie muss gewährleisten, dass jede Partei, die Stimmen oberhalb einer vernünftigen Prozent-Hürde gewinnt oder Abgeordnete in einigen Wahlregionen stellen kann, wenigstens im Parlament vertreten ist, selbst wenn es nicht ganz der Prozentzahl der Wählerstimmen entspricht. Ein Wahlsystem, das dem am nächsten kommt, wäre ein relatives Unterstützungswahlsystem mit zwei Wahlgängen, das sich auf möglichst kleine Wahlkreise beziehen sollte. Schwerpunkt für die relative Unterstützung sollte Thema für den gesellschaftlichen Konsens sein.

Wegen der 10-Prozent-Hürde konnten Kandidaten der HADEP nicht ins Parlament einziehen, obwohl sie einen Großteil der Stimmen in ihren Wahlkreisen erlangt haben. Nirgendwo anders auf der Welt kommt ein demokratisches Wahlsystem zu solch einem Ergebnis. Außerdem konnten bei den letzten beiden Wahlen die MHP (1995) und die CHP (1999) trotz über zwei Millionen Wählerstimmen nicht im Parlament vertreten werden. Bei jeder Wahl gehen 13-14 % der Wählerstimmen verloren, worunter die Gerechtigkeit in der Repräsentation leidet. Dieser Anteil kann bei der nächsten Wahl noch höher ausfallen. (...)



3. Parlamentarische Immunität und Ermittlungen

Einer der wichtigsten Faktoren, warum ein politisches Regime als demokratisch charakterisiert werden kann, ist, dass die gewählten Vertreter in der Lage sein müssen "Rechenschaft" abzulegen. Die Fähigkeit, Rechenschaft abzulegen, bildet auch die Grundlage des Vertrauens zwischen Wähler und Gewähltem. Doch die Regelungen der Verfassung in unserem Land zeigen ein Verständnis, wonach die Rechenschaftsfähigkeit der Angehörigen der Legislative und der Exekutive aufgehoben wird, ja, wodurch sie in eine privilegierte Stellung versetzt werden.

Im Gegensatz dazu bieten die Institutionen der parlamentarischen Immunität und der parlamentarischen Ermittlungen in zahlreichen demokratischen europäischen Ländern lang nicht so umfassenden Schutz wie die bei uns. Auch in unserem Land sollte der Umfang der parlamentarischen Immunität so weit eingeschränkt werden, dass sie Strafverfolgung und Rechtsprechung nicht im Wege stehen. Auch die Regelungen für parlamentarische Ermittlungen sollten aus einem ähnlichen Gesichtspunkt neu formuliert werden.



4. Todesstrafe

In dem Nationalen Programm, das die Türkei zur Assoziierung an die EU erarbeitet hat, wird erklärt, dass die Haltung, die Vollstreckung von Todesurteilen auszusetzen, fortgeführt werde und mittelfristig Form und Umfang für die gänzliche Abschaffung dieser Strafe behandelt würden. Diese schwammige Formulierung gibt den Anschein, dass das Parlament auch in Zukunft bei der Abschaffung dieser Strafe gewisse Einschränkungen eingehen könnte.

Dabei ist es allgemeine Praxis in den Ländern Europas geworden, die Todesstrafe abzuschaffen. Dadurch, dass nun auch Russland, Aserbaidschan und Armenien das Zusatzprotokoll Nr. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention unterzeichnet haben, ist die Türkei das einzige von 43 Ländern im Europarat, das das Protokoll nicht unterzeichnet hat. Dieses Protokoll muss unterzeichnet und ratifiziert werden und es darf, wie dort formuliert, in unserer Gesetzgebung keine Todesstrafe mehr erlassen werden, außer in Kriegs- und ähnlichen Situationen.



5. Meinungsfreiheit

In pluralistisch-freiheitlichen Demokratien ist die Freiheit der Meinung und diese zu äußern, eines der Grundprinzipien. Wie wir alle wissen, sind Verstöße gegen die Meinungsfreiheit bzw. die Freiheit, die Meinung zu äußern, der häufigste Gegenstand, mit dem unser Land vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte konfrontiert wird. Mit solch einem Ansehen ist es unmöglich für die Türkei, zu den Ländern zu gehören, die modernen demokratischen Normen entsprechen.

Im Nationalen Programm sieht man vor, einige verfassungsmäßige und gesetzliche Regelungen bezüglich der Meinungsfreiheit und der Freiheit, diese zu äußern, zu ändern, das ist schon einmal eine positive Entwicklung. Allen voran die betreffenden Verfassungsvorschriften, aber auch das Gesetz zur Bekämpfung des Terrors und das Strafgesetzbuch, alle betreffenden gesetzlichen Vorschriften sollten unter Berücksichtigung der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte geändert werden.

Außerdem sollten die Vorschriften in der Gesetzgebung, die die Presse- und Publikationsfreiheit verletzen - was ja in sehr engem Zusammenhang mit der Meinungsfreiheit und der Freiheit, diese zu äußern steht - gründlich überarbeitet werden.



6. Kulturelles Leben und Individuelle Freiheiten

Zwei bedeutende Themen des kulturellen Lebens sind muttersprachliche Erziehung/Bildung und TV- und Radiosendungen. Zu diesen Themen, die im Beitritts-Partnerschafts-Dokument vorkommen und die einen der bedeutendsten Meilensteine auf dem Weg in die EU-Mitgliedschaft bilden, gibt es in unserem Nationalen Programm keine Offenheit.

Die Themen muttersprachliche Erziehung/Bildung und TV- und Radiosendungen sind nicht nur zwei Rechte, die sich gegenseitig ergänzen und zwei grundlegende Faktoren auf der Liste der kulturellen Rechte darstellen, es sind auch Rechte mit unterschiedlichen Eigenschaften und Dimensionen.

Dazu kommt, dass bezüglich der muttersprachlichen Sendungen die einzige Verpflichtung, die dem Staat zukäme, wäre, die rechtlichen Regelungen aufzuheben, die es verhindern, dass die Menschen in der Sprache ihrer Wahl senden. (...)

Was die muttersprachliche Erziehung/Bildung angeht, kommen dem Staat zweierlei Aufgaben zu. Zunächst einmal muss er alle behindernden und einschränkenden rechtlichen Regelungen aufheben. Doch darüber hinaus muss er auch im Rahmen des "Rechts auf Bildung" die muttersprachliche Erziehung entsprechend der Nachfrage unterstützen und selbst positive Leistungen erbringen. Kurzum, er muss einige "positive Pflichten" erfüllen. Diese Verpflichtung muss nicht unbedingt heißen, dass er ein neues Bildungssystem schafft, aber er muss zumindest das Bildungsprogramm ändern, so zum Beispiel, indem er innerhalb des Programms Wahlfächer einführt oder einige Kurse und Programme unter seiner Aufsicht und Kontrolle durchführt. (...)

Die Zuerkennung der kulturellen Rechte im Rahmen der "Kopenhagener Kriterien" ist in der Form, wie sie im Beitritts-Partnerschafts-Dokument aufgeführt ist, nichts, das allein für die Türkei gelten soll. Schließlich gehört das Thema kulturelle Rechte heutzutage ebenso wie in internationalen Abkommen (und zuletzt der EU-Charta für Grundrechte) auch in nationalen Verfassungen und in der Gesetzgebung zum "gemeinsamen Rechtsgut" der europäischen Staaten.

Außerdem wird auf diesem Gebiet neben Ländern wie Spanien und Belgien auch in Ländern wie Frankreich, die den Begriff "Minderheit" und "Minderheitenrechte" ablehnen (und dies auch in den Beschluss des Verfassungsrats haben einfließen lassen) die Möglichkeit eingeräumt, "andere Kulturen" und "andere Sprachen" zu lehren, ohne dass damit das Verständnis einer "Amtssprache" und der "Verwendung der Amtssprache im Bildungssystem" aufgehoben würde.

Darüber hinaus sind nicht allein in den Ländern mit verwurzelten Demokratien, sondern auch in Staaten von Mittel- und Osteuropa wie Bulgarien, Ungarn und Estland dahingehende Regelungen vorhanden. Wenn die Türkei auf diesem Gebiet nicht die notwendigen Änderungen in der Gesetzgebung vornimmt, wird sie in ihrer Demokratieleistung hinter diese Länder zurückfallen.

Das Recht auf Sendungen in der Muttersprache wiederum steht in engem Zusammenhang mit der Meinungsfreiheit und der Freiheit, diese zu äußern. Daher müssen das Sprachenverbot in der Verfassung und die Beschränkungen in der Gesetzgebung aufgehoben werden.



7. Versammlungsrecht und Zivilgesellschaft

Die im Abschnitt `Kurzfristige politische Kriterien` im Beitritts-Partnerschafts-Dokument aufgeführten "Vereinsgründungs- und Versammlungs-/Demonstrationsrechte" müssen durch die Verfassung und die Gesetze gestärkt werden. Das Gesetz über Versammlungen und Demonstrationen sowie das Vereinsgesetz müssen in dem Verständnis, die Entwicklung der Zivilgesellschaft zu fördern, in Angriff genommen und von undemokratischen Vorschriften geläutert werden.



8. Folter und Misshandlung

Diese Themen aus dem Beitritts-Partnerschafts-Dokument sind wirklich Dinge, die sowohl für das Verständnis der Wahrung der Menschenrechte in der Türkei, als auch für die Etablierung rechtsstaatlicher Prinzipien ebenso wichtig wie derzeit noch defizitär sind.

Um in der Türkei diese Vorwürfe und die Sache an sich zu verhindern, müssen in den betreffenden Gesetzen, allen voran im Strafgesetzbuch, Änderungen vorgenommen werden. Es ist auch erforderlich, Änderungen in der Gesetzgebung vorzunehmen, um die Ermittlungsverfahren gegen Staatsbeamte, denen Folter und Misshandlung vorgeworfen werden, Prozesse und die Aburteilung von Folterern zu erleichtern.



9. Nationaler Sicherheitsrat

Die EU stellt die verfassungsmäßige Dimension des Nationalen Sicherheitsrates in der Türkei sowie auch seine de facto Rolle im politischen System in Frage. Der Status des Nationalen Sicherheitsrates als Verfassungsorgan und Themen wie, ob eine solche Institution in der Verfassung vorkommen sollte und ob es sie in anderen Ländern überhaupt gibt, wurden viel diskutiert. Was zu tun ist, ist, den Nationalen Sicherheitsrat dahingehend anzupassen, das er den Standards der EU und den politischen Kriterien aus dem Betritts-Partnerschafts-Dokument gerecht wird.

Um dies zu erreichen, muss zunächst einmal unbedingt sicher gestellt werden, dass die "Zahl der zivilen Mitglieder des Rates erhöht" wird. Auf diese Weise müssen dann zumindest der Anschein und die Vorwürfe beseitigt werden, der Rat würde die Institutionen und die politischen Kader bevormunden.

In diesem Rahmen kann man auch erwägen, dass allein der Generalstabschef in der Eigenschaft als Kommandeur der Streitkräfte und in Vertretung aller Streitkräfte dem Rat beiwohnt und in Fragen der Nationalen Sicherheit und Verteidigung seine Ansichten und sein Wissen kund tut. Ansonsten kann man, sofern die Tagesordnung es vorsieht, auch die betreffenden Minister, andere Kommandeure der Streitkräfte und zuständige Personen zu den Ratssitzungen einladen.



10. Rechtsstaatlichkeit

Eines der Erfordernisse eines modernen Staates dieser Welt ist auch, die Prinzipien der "Rechtsstaatlichkeit" ohne Abstriche anzuwenden. Um von einem Rechtsstaat sprechen zu können, ist es zwingend notwendig, eine wirksame, effektive, unabhängige und unparteiische Rechtsprechung als Kontrollorgan zu haben, durch die die Rechtmäßigkeit aller Vorgänge und Handlungen des Staates geprüft werden kann. Daher muss unsere Gesetzgebung sowohl betreffend die Verfassung, als auch die übrigen Gesetze dahingehend geändert werden, dass das Kontrollorgan der Rechtsprechung gestärkt und die Unabhängigkeit der Gerichte vollkommen gewährleistet wird." (Dieses stark zusammengefasste Optionenpaket wurde von der Website Belgenet übernommen)

(Übersetzung: Petra Wurzel)



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