Nützliche Nachrichten 2/2001


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Nützliche Nachrichten 2/2001

 Das "Nationale Programm" zur EU

Das "Nationale Programm" der Türkei für den Weg zur EU

Nach dem am 8. November 2000 durch die Europäische Union veröffentlichten EU-Dokument zur Beitrittspartnerschaft (vgl. NN 4/ 2000), das der Türkei als Wegweiser auf dem Weg zur EU dienen sollte, lag der Ball offiziell im türkischen Feld. Als eigentliches Datum für die Präsentation des nationalen Programms, das die Türkei auf der Grundlage der Beitrittspartnerschaft zu erstellen hatte und das ihre Verpflichtungen in der Phase bis zur EU-Vollmitgliedschaft beinhalten sollte, war Dezember 2000 vorgesehen. Doch als sei es nicht Ankara, das sich beeilen müsste, wurde das Nationale Programm, das die Genehmigung des Nationalen Sicherheitsrates erhielt, dann bei den Koalitionspartnern Ecevit, Bahceli und Yilmaz landete und schließlich von der Regierung angenommen wurde, der Öffentlichkeit am 19. März 2001 präsentiert.

Aus dem etwa 500 Seiten starkem Dokument dokumentieren wir im Folgenden zentrale Aussagen, die sich mit der Menschenrechts-, die Demokratisierungs- und die Kurdenproblematik befassen.



Politische Kriterien

"Die türkische Regierung wird ihre Arbeit an politischen, administrativen und juristischen Reformen im Jahre 2001 beschleunigen und ihre diesbezüglichen Vorschläge in kürzestmöglicher Zeit dem Parlament vorlegen. Dabei ist unser Ziel, auf der Grundlage der internationalen Verpflichtungen der Türkei und der EU-Standards freiheitliche, partizipatorische, garantierte Bestimmungen der Verfassung und anderer Gesetze, weiterzuentwickeln, Aufgaben und Kompetenzen zwischen Staatsorganen zu regeln und auszugleichen und dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit den Vorrang zu geben. Im Reformprozess auf dem Gebiet der Demokratisierung und der Menschenrechte wird die erneute Überprüfung der Verfassung Priorität haben. Verfassungsänderungen werden auch den Rahmen gesetzlicher Regelungen bestimmen.

Die Regierung der Türkischen Republik wird die Entwicklungen auf den Gebieten der Menschenrechte, der Demokratisierung und der Rechtsstaatlichkeit ständig beobachten und verfolgen, die Arbeiten zur Harmonisierung an die EU-Standards regelmäßig auswerten und alle notwendigen Maßnahmen zur Beschleunigung dieser Arbeiten treffen. (...)



Gedanken- und Meinungsfreiheit

Die Türkische Regierung erachtet die Förderung der Meinungsfreiheit im Lichte der EU-Standards und der Vorgehensweisen der EU-Mitgliedsstaaten für wichtig und vorrangig. Es ist vorgesehen, diesbezügliche Bestimmungen in Verfassung und anderen geltenden Gesetzen entsprechend der im Rahmen des Artikels 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention zum Schutz der territorialen Integrität und der nationalen Sicherheit vorgesehenen Maßstäbe sowie auf der Grundlage laizistischer und demokratischer Kriterien der Republik zum Schutze der Einheit des Staates sowie der nationalen Einheit einer erneuten Überprüfung zu unterziehen.

Um in diesem Sinne verfassungsmäßige und gesetzliche Garantien zum weiteren Ausbau der Meinungsfreiheit zu stärken, ist kurzfristig geplant, Grundrechte und -freiheiten betreffende Teile der Verfassung, allen voran die Bestimmungen über die Freiheit der Meinungsäußerung und -veröffentlichung sowie die Freiheiten von Wissenschaft, Kunst und Presse, einer erneuten Überprüfung zu unterziehen, Artikel 312 des Türkischen Strafgesetzbuches, ohne die durch ihn geschützten Werte zu beschädigen, zu überprüfen, das RTÜK-Gesetz (Aufsichtsgremium der Rundfunk- und Fernsehanstalten) zu überprüfen und in Zusammenhang mit dem Umfang der Pressevergehen und den vorgesehenen Strafen das Pressegesetz zu überprüfen. (...)



Freiheit der Vereinsgründung, Recht auf friedliche Versammlung und Zivilgesellschaft

Die Türkische Regierung hält die Förderung der Zivilgesellschaft für wichtig. Die Stärkung der Zivilgesellschaft wird einen Beitrag zur Entwicklung der türkischen Demokratie leisten. Mit dem weiteren Ausbau der Freiheit der Vereinsgründung und des Rechts auf friedliche Versammlung wird es Individuen ermöglicht, aktive Beiträge zur Lösung gesellschaftlicher Probleme zu leisten.

In diesem Rahmen ist kurzfristig vorgesehen, einen Rat für Wirtschaft und Soziales zu gründen, dem Gesetzesentwurf zur Grundlage und Methodik von Arbeit Gesetzeskraft zu verleihen, zivilgesellschaftliche Organisationen (NGOs) sowie den als Erweiterung der wirtschaftlichen und sozialen Demokratie anzusehenden institutionellen Aufbau unter verfassungsmäßige Garantie zu stellen und dem Gesetzesentwurf zur Arbeitsplatzsicherung Gesetzeskraft zu verleihen. (...)



Bekämpfung der Folter

Die Türkische Regierung ist in punkto Bekämpfung der Folter entschlossen. Deshalb wurden gesetzliche und administrative Maßnahmen verstärkt, die von der Erziehung über die Aufklärung von Folterfällen bis hin zur Bestrafung der Verantwortlichen reichen. (...)

Zur Verstärkung der Bekämpfung von Folter und schlechter Behandlung ist eine Reihe von Gesetzesänderungen und Änderungen im geltenden Recht geplant. Auf diesem Kurs ist kurzfristig vorgesehen, Gesetz und Satzung über Pflichten und Zuständigkeiten der Polizei, Gesetz und Statuten über Organisation, Aufgaben und Kompetenzen der Gendarmerie sowie Gesetz und Satzung der Küstenschutzkommandantur einer erneuten Überprüfung zu unterziehen und mit der Modernisierung des gerichtsmedizinischen Instituts zu beginnen. (...)



Verstärkung der Verbesserungsmöglichkeiten der Menschenrechtsverletzungen

Die Türkische Regierung sieht im Hinblick auf dieses Ziel mittelfristig vor, das neue Gesetz zur Strafprozessordnung und den Gesetzesentwurf zur Entschädigung von aus dem Terror und der Terrorbekämpfung entstandenen Verlusten und Nachteilen zu Gesetzeskraft zu verhelfen. (...)



Funktionalität und Produktivität der Justiz, einschließlich der Staatssicherheitsgerichte

In diesem von der Türkischen Regierung als besonders wichtig erachteten Bereich ist kurzfristig vorgesehen, verfassungsmäßige Bestimmungen bezüglich der Staatssicherheitsgerichte sowie das Gesetz über die Staatssicherheitsgerichte einer erneuten Überprüfung zu unterziehen, die Verteidigung, ein Grundelement der Gerichtsbarkeit, durch Registrierung als verfassungsmäßige Bestimmung zu stärken und das Gesetz über die Tätigkeit von Rechtsanwälten zu erlassen, die Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit einschränkende Bestimmungen einer erneuten Überprüfung zu unterziehen, den Hohen Gerichtshof (den Hohen Rat der Staatsanwälte) neu zu bilden, die zur Modernisierung der Gerichtsmedizin notwendigen gesetzlichen Regelungen einzuleiten, die Tätigkeiten im Rahmen der Kampagne "10 Jahre in der Menschenrechtserziehung" zu intensivieren und die Ausbildungsmöglichkeiten unserer Richter und Staatsanwälte in EU-Mitgliedsstaaten zu erhöhen und für Richter sowie Staatsanwälte periodische, berufsinterne Fortbildungsprogramme über die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte einzurichten. (...)



Abschaffung der Todesstrafe

Gemäß der Verfassung der Türkischen Republik unterliegt die Entscheidung über die Vollstreckung von rechtsmäßigen Todesurteilen ausschließlich der Zuständigkeit des Parlaments. Die Regierung respektiert die Vorgehensweise des Parlaments, das sich seit 1984 die Unantastbarkeit des Rechts auf Leben zu eigen gemacht hat.

Die Frage der Abschaffung der Todesstrafe aus dem türkischen Strafrecht wird, bezüglich der Form und des Umfangs, mittelfristig vom Parlament behandelt werden.



Kulturelles Leben und individuelle Freiheiten

Die Amtssprache sowie die Erziehungs- und Ausbildungssprache der Türkischen Republik ist Türkisch. Dies stellt jedoch kein Hindernis dar, dass Staatsbürger in ihrem Alltag frei sind, andere Sprachen, Dialekte und Mundarten zu sprechen. Diese Freizügigkeit darf nicht zu separatistischen Zwecken missbraucht werden. (...)

Die Regierung hat sich eine umfassende Strategie zur Verringerung von regionalem Ungleichgewicht und zur Förderung der sozialen und kulturellen Möglichkeiten aller Staatsbürger zu eigen gemacht. In diesem Rahmen wurde durch die Türkische Regierung, im Zuge der Tatsache, dass der seit 1984 andauernde separatistische Terror unter Kontrolle gestellt wurde, eine Reihe von Maßnahmen zum wirtschaftlichen und sozialen Aufschwung ergriffen. Es ist vorgesehen, diese Strategie mittelfristig in vollem Umfang zur Anwendung zu bringen. (...)



Die Anpassung der Verfassung und anderer Gesetze an EU-Standards

Die Türkische Regierung sieht kurzfristig vor, die Verfassung im Lichte der Europäischen Menschenrechtskonvention einer erneuten Überprüfung zu unterziehen.

Die Unterzeichnung der Internationalen UN-Konvention über bürgerliche und politische Rechte mit seinem fakultativen Zusatzprotokoll sowie der Internationalen UN-Konvention über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte sind Ausdruck des politischen Willens und der Absicht der Türkei bezüglich dieses Punktes. Die zum Auftakt der Ratifizierungsprozedur vorzubereitenden Gesetzesentwürfe werden, mit möglichen Vorbehalten, dem Parlament vorgelegt werden. (...)



Nationaler Sicherheitsrat

Der Nationale Sicherheitsrat als verfassungsmäßige Institution ist ein in Bereichen nationaler Sicherheit beratendes Gremium. Betreffende Artikel der Verfassung und der Gesetze werden mittelfristig einer erneuten Überprüfung unterzogen, um Struktur, Funktion und Aufgabe des Sicherheitsrates klarer zu definieren.



Ausnahmezustand

Die Aufhebung der von ursprünglich zehn auf nunmehr vier Provinzen reduzierten Ausnahmezustandsregelung ist Teil der zur wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklung der Region geplanten Strategie. Im Lichte der Entwicklung und der Auswertung der Sicherheit in diesen Bereichen ist geplant, die Ausnahmezustandsregelung ganz aufzuheben." (Belgenet-Internet Sitesi)

(Übersetzung: Hülya Engin)



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