Nützliche Nachrichten 1/2001


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Nützliche Nachrichten 1/2001

 Nachrichten II

Nachrichten II

öEuroparatö

verlangt Stärkung des Minderheitenschutzes

Der Europarat will den Minderheitenschutz stärken. Die Versammlung des Europarates hat sich am 24. Januar 2001 in Straßburg den Auftrag erteilt, ein neues Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention zu entwickeln und die Rahmenkonvention zum Schutz nationaler Minderheiten der Auslegungskompetenz des Gerichtshofs für Menschenrechte zu unterstellen.

Der wirksame Schutz der Rechte von Menschen, die nationalen Minderheiten angehören, stellt die einzige Möglichkeit dar, ethnische Spannungen abzubauen und demokratischen Zusammenhalt und Pluralismus zu gewährleisten. Zwar hat der Europarat mit der 1998 in Kraft getretenen Rahmenkonvention zum Schutz nationaler Minderheiten das erste rechtsverbindliche Vertragswerk auf diesem Gebiet geschaffen, ebenso wie mit der Charta der Regional- und Minderheitssprachen, doch ist ihre Umsetzung gerade in Ländern, in denen derartige Spannungen immer wieder ausbrechen, noch äußerst unbefriedigend. Die Rahmenkonvention befasst sich nur in sehr allgemeiner Form mit dem Schutz von Minderheiten und ermöglicht den einzelnen Staaten Ausnahmeregelungen und Vorbehalte.

Andorra, Belgien, Frankreich und die Türkei haben die Konvention weder unterschrieben noch ratifiziert. Während die Schwierigkeit in Andorra darin liegt, dass die meisten der zu einer Minderheit gehörenden Einwohner nicht Bürger des Landes sind, und in Belgien der flämische Landesteil eine Übernahme der Konvention verweigert, vertritt Frankreich unter Leugnung der gesellschaftlichen und ethnischen Realität weiter die Auffassung, die Konvention verletze das verfassungsmäßige Postulat der Gleichheitaller Bürger. Die Türkei leugnet offiziell die Existenz der Kurden.

Die Charta der Minderheitssprachen haben immerhin alle Mitgliedstaaten unterzeichnet, aber bei 13 Ländern steht die Ratifizierung noch aus. Bei ihrem neuen Vorstoß möchte die Versammlung den Minderheitenschutz endgültig auch durch ein Zusatzprotokoll in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankern. Dabei geht sie auf Vorschlag ihres Berichterstatters Rudolf Bindig aus Deutschland erneut von dem Definitionsentwurf des Jahres 1993 aus. Dieser bezeichnet eine nationale Minderheit als Gruppe von Menschen in einem Staat, die auf dessen Hoheitsgebiet ansässig und dessen Staatsbürger sind und langjährige und dauerhafte Bindungen zu diesem Staat unterhalten, die aber besondere ethnische, kulturelle, religiöse oder sprachliche Merkmale aufweisen.

(Neue Zürcher Zeitung (CH), 25.1.01)



EP billigt Beitrittspartnerschaft

Das Europäische Parlament hat sich am 14. Februar 2001 für die "Beitrittspartnerschaft" mit der Türkei und für die Freigabe von EU-Wirtschaftshilfe in Höhe von 177 Millionen Euro ausgesprochen.

Die Kommission schlägt vor, dass die vorgesehenen Mittel unter eine Suspensionsklausel gestellt werden. Diese sieht vor, dass bei mangelnder Umsetzung der Kriterien von Kopenhagen die Hilfen wegfallen können. Dieser Vorbehalt bezieht sich auch auf die Bewertung der sozialen und gesellschaftlichen Entwicklung in der Türkei, insbesondere unter dem Blickwinkel der Demokratie, des Rechtsstaats und der Achtung der Menschenrechte.

Der sozialistische Abgeordnete Hannes Swoboda, Berichterstatter für die Türkei, setzte ein Limit für die Durchsetzung der Forderungen in dem EU-Dokument zur türkischen Beitrittspartnerschaft. Wenn Ankara nicht binnen fünf Jahren die Vorbedingungen für Beitrittsverhandlungen erfülle, dann müsse man sich "andere Formen der Partnerschaft" überlegen. Weiterhin sagte Swoboda in einem Interview gegenüber den Salzburger Nachrichten: "Für eine Mitgliedschaft muss sich die Türkei am stärksten ändern. Wenn wir heute die Frage noch stellen könnten, würde ich sagen: Schauen wir, dass wir eine spezielle Partnerschaft bekommen. Aber die Frage stellt sich nicht, weil die Mitgliedschaft schon versprochen ist. Daher machen wir jetzt die Beitrittspartnerschaft. Deren Zweck ist es, der Türkei die Chance zu geben, sich so zu ändern, dass sie verhandeln kann. Ob sie die Chance annimmt, ist eine andere Frage. Jetzt ist der Ball bei der Türkei."

EU-Erweiterungskommissar Günter Verheugen hat die Türkei erneut aufgefordert, demokratische Reformen voranzutreiben und den Schutz der Menschenrechte zu verbessern. Die Lage der Minderheiten in der Türkei sowie die "rechtsstaatliche Qualität" entspreche bei Weitem noch nicht den Anforderungen, die die EU an ihre Aufnahmekandidaten stelle, sagte Verheugen vor dem Europaparlament. Gerade deshalb soll die EU der Türkei im Rahmen der so genannten Beitrittspartnerschaft helfen. Ohne das "Nationale Programm" der Türkei abzuwarten wurde das EU-Dokument zur türkischen Beitrittspartnerschaft am 26.2.01 offiziell vom EU-Ministerrat unterschrieben und besiegelt und ist am 8. März 2001 in Kraft getreten.

(NZZ, FR, Salzburger Nachrichten (A), Potsdamer Neueste Nachrichten, ÖP, H, 15.2.01; ÖP, H, 27.2.01)



NATO - Türkei - ESVP

Alles begann noch vor der Verleihung des EU-Kandidatenstatus an dieTürkei. Die EU-Staats- und Regierungschefs haben im Sommer 1999 beschlossen, eine eigenständige Eingreiftruppe im Rahmen der "Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik" (ESVP) zu schaffen. Sie soll bis 2003 gebildet werden und eineStärke von 60.000 Frau/Mann haben. Die Truppe kann auch außerhalb der NATO eingesetzt werden. Allen EU-Mitgliedern wurde ein Mitspracherecht bei der ESVP eingeräumt. Da aber die Türkei kein Mitglied der EU ist und sich wünscht, wie bei derNATO auch bei der ESVP voll dabei zu sein, wurden gegen das Vorhaben in Ankara heftige und anhaltende Proteste erhoben. Ecevit sagte, dass die Rechte der Türkei mit Füßen getreten würden.

Der türkische Verteidigungsminister Sabahattin Cakmakoglu hat das Vorhaben der EU, eine eigene Krisenreaktionsstreitmacht zu schaffen, heftig kritisiert und einmal mehr den Unmut Ankaras über die neue Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) zum Ausdruck gebracht. Wenn die Freunde der Türkei herauszufinden versuchten, wie weit Ankara zu gehen bereit sei, machten sie einen Fehler, sagte er. Cakmakoglu erklärte öffentlich, dass die Türkei die Pläne einer Sicherheitspolitik der Europäer boykottieren will, so lange Ankara in der neuen Verteidigungsstruktur der EU kein Mitspracherecht habe. Deswegen blockierte die Türkei beim NATO-Außenminister-Treffen im Dezember 2000 ein Rahmenabkommen, das den Organen der ESVP Zugang zu den NATO-Planungsstäben und-Einrichtungen ermöglichen würde. Ohne die Infrastruktur der NATO ist die Schnelle Eingreiftruppe jedoch nicht operationsfähig.

Die Türkei spielt diese Rolle des Verzögerers allerdings auch für ihren wichtigsten Verbündeten innerhalb der NATO, die USA. Die dadurch gewonnene Zeit erlaubt es den USA, zu erkennen, ob die Entwicklung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik langfristig eine Konkurrenz und eine Gefahr für die NATO darstellt. "Wir üben uns in strategischer Geduld", sagte John Heffern, erster Sekretär der USA bei der NATO.

Der NATO-Experte im türkischen Außenministerium Basat Öztürk sagte, dass die Türkei von ihrem Veto erst abrücken werde, wenn sie in der neuen Sicherheitsstruktur desWestens wie ein gleichberechtigter Partner behandelt werde. Fünfzig Jahre lang habe die Türkei eine teure Armee unterhalten, um die Verteidigung Westeuropas zu garantieren. Nun wollten die Europäer dieses Opfer in Vergessenheit geraten lassen? 13 der insgesamt 16 von der NATO als potenzielle Krisenherde definierten Konflikte befinden sich im Kaukasus, auf dem Balkan oder im Nahen Osten. Wegen dieser unmittelbaren Nähe zur Türkei sei der Anspruch seines Landes auf Mitsprache sehr berechtigt. Jede Intervention der EU-Eingreiftruppe in diese Konflikte könnte Folgen für die Türkei haben, etwa eine Emigrationswelle wie 1991 der Exodus der nordirakischen Kurden. Deshalb müsse die Türkei beim Planungs- und Vorbereitungsprozess ein Mitspracherecht haben. Auf die Frage, wie lange die Türkei denn ihr Vetorecht in der NATO gegen die neue Sicherheitsstruktur der EU ausüben wolle, antwortet er knapp: "Solange es nötig ist." Der Hohe Repräsentant für die Außen- und Sicherheitspolitik der EU, Solana, mutmaßte, dass die Türkei die NATO als Hebel einsetze, um durch eine Hintertüre in die EU zu gelangen.

Die Zeit wird zeigen, ob die Aussage Öztürks sich bewahrheitet. Die ersten Zeichen sind schon jetzt zu erkennen: ohne das türkische "Nationale Programm" abzuwarten, wurde das EU-Dokument zur türkischen Beitrittspartnerschaft besiegelt und Gelder freigegeben.

(Die Presse, Wien, 7.2.01; Neue Zürcher Zeitung, 15.2.01, H und ÖP, 27.2.01)



öAnkaras Sicherheitsratö

versucht die Beitritts-Bedingungen der EU zu umgehen

Monatelang war in Ankara hinter den Kulissen um das "Nationale Programm" der Türkei gerungen worden, das zentrale Reformdokument des Landes auf dem Weg zur angestrebten EU-Mitgliedschaft. Jetzt stimmten Regierung, Staatspräsident und Armee im Nationalen Sicherheitsrat dem 500-Seiten-Dokument endlich zu - doch die Hauptaussagen des Programms sind mager. Forderungen der EU zum Kurdenkonflikt wurden vorsichtig umschifft, um die Zustimmung der Militärs und der Rechtsnationalen in der Regierung nicht zu gefährden.

Im "Nationalen Programm" soll die Türkei auflisten, wie und wann sie jene Reformen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft anpacken will, die Brüssel zur Voraussetzung für den Beginn von Beitrittsverhandlungen macht. Nach übereinstimmenden Berichten türkischer Medien über den Inhalt des bisher noch nicht veröffentlichten Programms gibt es darin nichts, was die Reformgegner in der Armee oder der Regierung schrecken müsste. "Keine Zugeständnisse an die EU", schrieb das nationalistische Massenblatt "Hürriyet": Statt der von der EU geforderten Zulassung kurdischer Fernsehprogramme und Sprachkurse ist in dem Programm lediglich davon die Rede, dass der privaten(!) Aneignung und Benutzung von "nicht-türkischen Sprachen" im Alltag nichts entgegenstehe. Beim Thema Todesstrafe, die die EU bis zum Jahr 2004 abgeschafft sehen will, vermied Ankara eine Festlegung auf einen Termin.

Nicht nur die Formelkompromisse im "Nationalen Programm" lassen derzeit Zweifel am Reformwillen der türkischen Führung aufkommen. Das US-Außenministerium stellt in seinem jetzt veröffentlichten Bericht zur Lage der Menschenrechte in der Türkei im Jahr 2000 fest, dass die Regierung zwar die Menschenrechte der Bürger "in einer Reihe von Bereichen" respektiere. Doch: "Es gibt nach wie vor ernste Probleme." Dazu gehören Folter und Misshandlungen sowie die Unterdrückung der Meinungsfreiheit. Auch die Lage im Kurdengebiet gebe Anlass zur Sorge.

Seit dem Jahreswechsel sind diese Sorgen noch gewachsen. Ende Januar verschwanden zwei Lokalpolitiker der Kurdenpartei Hadep im Kurdengebiet spurlos, nachdem sie von einer Kommandantur der Gendarmerie einbestellt worden waren. Auf der Suche nach ihnen wurden gleich mehrere Leichen von Mordopfern "unbekannter Täter" entdeckt. In der Provinz Bingöl, die ebenfalls im Kurdengebiet liegt, wurde in dieser Woche ein weiterer Hadep-Politiker schwer verletzt aufgefunden; der Mann sagte aus, er sei von Soldaten entführt und gefoltert worden.

(Bremer Nachrichten, 1.3.01)



Patrouillenboot für die Türkei

Die Bundesregierung hat der Türkei nach Angaben des Bundesverteidigungsministeriums eine Hermes-Bürgschaft in Höhe von etwa 500 Mio. Mark gewährt. Zusätzlich zu dem Patrouillenboot sollen Materialpakete für drei identische Boote zum Bau in der Türkei geliefert werden. Seit den 60er Jahren wurden mehr als 30 Schnellboote, Fregatten und U-Boote made in Germany geliefert. 1997 wurde eine Vereinbarung über die Lieferung von Material zum Bau von U-Booten im Wert von knapp einer Milliarde Mark unterschrieben. 1999 folgte ein Vertrag über den Bau von sechs Minensuchbooten für mehr als 1,4 Milliarden, dazu kam im letzten Sommer die Einigung über die Lieferung von Schnellbooten für rund eine Milliarde Mark.

Die Rüstungsausfuhren Deutschlands verdoppelten sich 1999 auf mehr als 2,8 Milliarden Mark davon wurden Rüstungsgüter im Wert von 645 Millionen Mark an Ankara geliefert. Laut Rüstungsexportbericht der Bundesregierung wurden 1999 weitere Rüstungsexporte an denNato-Partner Türkei im Volumen von 1,909 Milliarden Mark genehmigt.

Unterdessen hat am 15. Februar 2001 das Forum Rüstungsexporte (medico international, amnesty international, AG Rüstungsexport im Netzwerk Friedenskooperative, Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte Kriegsdienstgegnerinnen (DFG-VK), Rüstungsinformationsbüro Baden-Württemberg, Kampagne "Stoppt den Rüstungsexport", Bundeskongress Entwicklungspolitischer Aktionsgruppen, Berliner Informationszentrum für Transatlantische Sicherheit (BITS), Ohne Rüstung Leben und terre des hommes) die Bundesregierung aufgefordert, ihre Genehmigung für den Bau einer Munitionsfabrik in der Türkei zurückzunehmen. Die Fabrik sollte durch ein Konsortium unter Führung einer deutschen Firma errichtet werden. Wegen des öffentlichen Drucks hat die belgische Regierung bereits angekündigt, ihre Entscheidung zu überdenken.

(Tagesschau (ARD) online, 5.1.01; FR, taz, Tagesspiegel, 6.1.01; FR, 15.2.01)



Handelmit Foltergeräten

Am 26. Februar 2001 hat amnesty international (ai) eine Kampagne "Für eine Welt frei von Folter" gegen den weltweiten Handel mit Folterinstrumenten gestartet, der in den letzten Jahren erheblich zugenommen hat. ai kritisiert, dass vielen Regierungen, darunter auch der Bundesregierung, der politische Wille fehle, der Produktion und dem Export von Geräten, die zu Folterzwecken eingesetzt werden können, einen Riegel vorzuschieben. ai registriert in den letzten zwei Jahren in 22 Ländern die Produktion von oder den Handel mit Elektroschockwaffen. Die führende Rolle im weltweiten Handel mit den Elektroschockern spielen 97 US-Produzenten. Aber auch in Deutschland werfen 30 Firmen solche Ausrüstung auf den Markt. Trotz der 1997 auf Forderungen von ai eingeführten Exportkontrollen für Elektroschocker in Deutschland fehlt noch immer jede Transparenz bei den Ausfuhren. Elektroschockgeräte werden nach Informationen der Menschenrechtsorganisation zu Folterungen unter anderem in Ägypten, Saudi-Arabien, Togo und in der Türkei eingesetzt.

Amnesty fordert die Bundesregierung auf, Einsatz, Herstellung, Werbung, Handel und Export von Waffen, Polizeiausrüstung und Einsatzmitteln, die zu grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung oder Folter dienen können, zu verbieten.

Am Ende des Jahres 2000 zog ai eine Bilanz der Menschenrechtspolitik der Bundesregierung. Hoffnungen auf eine konsequent an Menschenrechten orientierte Rüstungsexportpolitik seien trotz der seit Anfang 2000 gültigen Exportrichtlinien "nicht erfüllt worden", prangerte ai-Generalsekretärin Barbara Lochbihler am 28. Dezember 2000 an. Vor allem das Türkei-Geschäft bezeichnete ai als "Schlag ins Gesicht der Opfer von Menschenrechtsverletzungen". Beim rot-grünen Rüstungsexportbericht bemängelt Amnesty, dass er wichtige Bereiche verschweige, so Genehmigungen für Elektroschockwaffen und Güter, die sowohl zivil wie auch militärisch genutzt werden können.

(taz, FR, 29.12.00; FR, junge welt, 26.2.01)



öKleine Anfrage der CDU-Fraktionö

Ilisu-Staudamm

"Ein Bericht, der von verschiedenen europäischen Exportkreditversicherungen zum Ilisu-Staudamm-Projektin der Türkei in Auftrag gegeben und von einer ehemaligen Weltbankexpertin erstellt worden ist, kommt zum Ergebnis, dass nach wie vor schwerste Mängel bei der Umsiedlungsplanung für den Ilisu Staudamm bestehen und internationale Standards nicht gewährleistet seien. Beispielsweise liege die Zahl der von der Umsiedlung Betroffenen weitaus höher als bislang angegeben und die Bevölkerung in der Region werde über die Umsiedlungsmaßnahmen weder ausreichend informiert noch an derenPlanung beteiligt. Ersatzland stehe kaum zur Verfügung. Die umliegenden Städte seien jetzt schon nicht mehr in der Lage, die bisher erfolgte Zuwanderung zu bewältigen. Die von der Regierung versprochene Bereitstellung eines ausreichenden Umsiedlungsbudgets sei völlig ungewiss. Zudem stellt der Bericht fest, dass die von früheren Staudammprojekten betroffene türkische Bevölkerung großenteils bislang weder angemessen umgesiedelt noch entschädigt worden sei.

Ähnlich kritisch fielen die Bewertungen dieses Staudammprojekts durch eine Gruppe von Nichtregierungsorganisationen aus Großbritannien, den USA, Italien und Deutschland sowie durch eine Delegation des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestages aus, die im vergangenen Herbst die Region des geplanten Staudamms im Südosten der Türkei in Augenschein nahmen. (...) "

(Deutscher Bundestag Drucksache 14/5115, 14. Wahlperiode 16.1.01)



"Zu Unrecht abgeschoben"

Die Flüchtlingsorganisationen Pro Asyl und Niedersächsischer Flüchtlingsrat haben in einer gemeinsamen Erklärung vom 2. Februar 2001 den Fall eines zu Unrecht abgeschobenen Kurden behandelt: "Oguz Cifci ist einer jener Kurden, die aus Deutschland zu Unrecht abgeschoben wurden: Am 23. März 1999 wurde er nach seiner Abschiebung in Istanbul zur Anti-Terror-Abteilung gebracht, gefoltert und nur unter der Bedingung entlassen, als Spitzel für den türkischen Staat zu arbeiten. Nach seiner Freilassung wurde er im türkischen Anti-Folter-Zentrum behandelt. Vier Monate später gelang ihm die Flucht. Er stellte am 10. August 1999 einen weiteren Asylantrag in Deutschland und wurde am 10. Dezember 1999 als politisch Verfolgter anerkannt" ("Kleines Asyl" gem.  51 Abs. 1 Ausländergesetz). Für die Fehlentscheidung der deutschen Behörden wurde Oguz Cifci nicht entschädigt. Mehr noch: Er muss wegen illegaler Einreise eine Geldstrafe in Höhe von 3.000 DM zahlen!"

(Pro Asyl e.V., Niedersächsischer Flüchtlingsrat e. V., PE vom 2.2.01)

Des weiteren berichtet die tageszeitung (taz) am 22.12.2000, dass zwei junge Kurdinnen, die zunächst in die Türkei abgeschoben und dort misshandelt worden waren, wieder inDeutschland seien. Nach der Abschiebung aus Deutschland wurden sie vom Staatssicherheitsgericht Diyarbakir Ende Mai 2000 festgenommen und von einer Anti-Terror-Einheit drei Tage und zwei Nächte lang unter Schlägen und sexuellen Demütigungen verhört. Danach wurden sie zunächst entlassen. Sie wurden später wieder festgenommen und verhört, konnten danach aber untertauchen. Das Verwaltungsgericht Hannover erkannte die beiden Geschwister im September 2000 in Abwesenheit als asylberechtigte Flüchtlinge an. Sie wurden von einem Vertreter des niedersächsischen Flüchtlingsrats mit Unterstützung deutscher Behörden am 20.12.2000 nach Deutschland geholt.

Mit einer am 4. Januar 2001 veröffentlichten Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass die Abschiebehaft für ausgewiesene Ausländer in der Regel drei Monate nicht überschreiten darf. Damit gab eine Kammer des Zweiten Senats in Karlsruhe der Verfassungsbeschwerde eines Kurden einstimmig statt. (Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 2 BvR 347/00,
http://www.bundesverfassungsgericht.de)

(taz, 22.12.00; Pro Asyl e.V., Niedersächsischer Flüchtlingsrat e. V., PE vom 2.2.01; Bundesverfassungsgericht - Pressestelle , PM Nr.2/2001 vom 4. Januar 2001; AP, 4.1.01; Pro Asyl, PE vom 5.1.01; FR, jw, 5.1.01)



öKurden stranden vor Nizzaö

Flüchtlingsdrama in Frankreich

Ein Schiff mit mehr als 900 kurdischen Flüchtlingen ist am 17. Februar 2001 vor der südfranzösischen Küste nahe Nizza auf Grund gelaufen. Die kurdischen Flüchtlinge, hauptsächlich aus Irakisch-Kurdistan, wurden in der zum Übergangslager umfunktionierten Armee-Kaserne von Fréjus untergebracht. Grüne und kommunistische Regierungsmitglieder, aber auch konservative Oppositionspolitiker protestierten gegen die Internierung und nannten das Lager eine "Schande für die Republik". Am 20. Februar reiste Danielle Mitterrand, Präsidentin des Hilfskomitees France-Libertés und Witwe des früheren Präsidenten Mitterrand, demonstrativ zur Bekundung ihrer Solidarität mit den hinter Drahtzäunen festgehaltenen Flüchtlingen ins Lager nach Fréjus. Schließlich wies Premierminister Jospin das Innenministerium an, den Flüchtlingen Passierscheine auszustellen und ihnen damit ohne weitere Prüfung den Status von Asylbewerbern zu gewähren. Bislang waren Schiffe mit Hunderten Flüchtlingen an Bord vor allem vor der italienischen Küste ein gewohntes Bild. Ein letzter Schiff kam am 27. Februar mit 300 Kurden an Bord in Italien an.

(ÖP, Die Welt, 18.2.01; H, FR, ÖP, 19.2.01; FR, Neue Zürcher Zeitung, 20.2.01; Frankfurter Neue Presse, 21.2.01; FR, Neue Zürcher Zeitung, taz, Berliner Zeitung, 22.2.01; ÖP, 28.2.01)



öAufrufö

zu einer europäischen Kurden-Konferenz

Der Sprecher der in Frankreich regierenden Sozialistischen Partei, Vincent Peillon, sagte, dass die Kurdenfrage eine politische Frage sei. Deshalb müsse, wie bei Palästina, Jugoslawien und ähnlichen Problemen eine sensible Haltung gezeigt und eine politische Lösung gesucht werden. "Wenn 30 Millionen Menschen alle Grundbedürfnisse vorenthalten werden, muss man sich nicht wundern, dass sie sich auf den Weg nach Europa begeben." Peillon rief zu einer europäischen Kurden-Konferenz auf.

Des weiteren hat die Sozialistischen Partei Frankreichs (PS) Initiativen zur Lösung der Kurdenfrage gefordert: "Die Sozialistische Partei (PS) ist zutiefst betroffen von derNot und den dramatischen Umständen der Reise der gestrandeten Kurden. Sie hat mit Zufriedenheit den freundlichen Empfang durch die französischen Behörden und die Solidarität von Varois aufgenommen. Es unterstreicht das Engagement der Regierung, dass sie ihre Situation von Fall zu Fall und unter Berücksichtigung humanitärer Gesichtspunkte untersucht. Die PS möchte, dass das Verfahren zur Gewährung von Asyl in Übereinstimmung mit der Genfer Konvention von 1951 bei der Untersuchung ihrer Anträge genau beachtet wird und sich die Aufnahmeeinrichtungen in einem ordentlichen Zustand befinden. (...)

Die PS war eine der ersten in Europa, welche die Leiden und Wirrungen des kurdischen Volkes zur Kenntnis genommen hat, eines Volkes, dass über das Gebiet mehrerer Staaten zerstreut lebt, regiert von repressiven Regimes, von denen ihnen nicht einmal elementare, insbesondere kulturelle Rechte zugestanden werden. Sie hat immer die legitimen Rechte des kurdischen Volkes gestützt und Beziehungen zu den Führern der meisten seiner politischen Kräfte geknüpft. Sie hat die Absicht, ihre Solidarität mit den Kurden auch weiterhin zu zeigen. Sie erinnert daran, dass ohne eine befriedigende Lösung der kurdischen Frage im Rahmen der existierenden Staaten weitere Dramen der gleichen Art unausweichlich sind.

Die PS appelliert an die Europäische Union und andere internationale Organisationen, deutliche politische Initiativen zu ergreifen, um dazu beizutragen, dass eine politischen Lösung der kurdischen Frage gefunden wird. Die Sozialistische Partei fordert insbesondere ein dringendes Treffen der Arbeitsgruppe der Sozialistischen Internationale zur kurdischen Frage, um diese Situation zu erörtern"
.

(PE von PS, 20.2.01 zur Verfügung gestellt von der Internationalen Initiative "Freiheit für Öcalan - Frieden in Kurdistan"; (ÖP, 28.2.01)



öKonferenz in Italienö

Beitrittskandidatur der Türkei, Menschenrechte und kurdische Frage

Am 16.2.2001 fand im italienischen Parlament eine internationale Tagung mit prominenten Persönlichkeiten aus Politik und Kultur statt. In einer Abschlusserlärung heißt es:

"Innerstaatliche Konflikte bilden ein großes Hindernis für Integration, Entspannung und Demokratie. Eine der wichtigsten Aufgaben der internationalen Staatengemeinschaft ist, zur Verbreitung von Demokratie und Wahrung der Menschenrechte beizutragen. Aus diesem Grund muss die Forderung nach Achtung der Menschenrechte, Aufhebung der Todesstrafe und Anerkennung der kulturellen Rechte von Minderheiten ein zentraler Bestandteil der Integrationspolitik der Europäischen Union gegenüber der Türkei sein. Wir sind der Überzeugung, dass das kurdische Volk und seine Vertreter eine treibende Kraft für der Integration der Türkei in die EU darstellt, die sich für ein friedliches Zusammenleben der Volksgruppen in der Türkei einsetzt. Aus diesem Grund müssen das kurdische Volk und seine Vertreter offiziell anerkannt werden. (...) In diesem Zusammenhang haben wir die Hoffnung, dass eine internationale und nationale offizielle Anerkennung seiner Existenz einen Status schafft, durch den sich das in der Türkei lebendekurdische Volk repräsentiert sieht. Wir fordern:

a. die offizielle Anerkennung des kurdischen Volkes und seiner Vertreter durch die Türkei

b. den Dialog mit der kurdischen Bevölkerung, da nur so eine Verfassungsreform und die Schaffung eines demokratischen Systems gewährleistet ist

c. die Anerkennung der politischen und kulturellen Einheit des kurdischen Volkes durch die Türkei

d. die Respektierung der Menschenrechte in der Türkei

e. politische Initiativen der europäischen Regierungen und der EU zur Lösung des türkisch-kurdischen Konfliktes

f. die Einrichtung einer Kommission zum Schutz der Menschen- und Minderheitenrechte bei den Vereinten Nationen, die den in der Türkei einzuleitenden Friedensprozess überwacht.

(16. Februar 2001, im italienischen Parlament. Übersetzung und Quelle: Koordinationsbüro der Internationalen Initiative "Freiheit für Abdullah Öcalan - Frieden in Kurdistan")



öKurdische Vornamenö

jetzt leichter einzutragen

Als Dialog-Kreis haben wir im vergangenen Herbst ein Büchlein unter dem Titel "Eine Auswahl kurdischer Vornamen" herausgebracht, das von der UNESCO als ein Beitrag zum internationalen Jahr für eine "Kultur des Friedens" anerkannt wurde. Exemplare des Vornamenbuches haben wir an die Innenminister der Länder geschickt, mit der Bitte sie den Standesämtern zu empfehlen. Inzwischen haben wir erste Rückmeldungen erhalten. Kurdische Familien haben sich für diese Hilfe bei uns sehr bedankt. Von vielen Standesämtern quer durch das Land haben wir inzwischen Bestellungen bekommen. Einige Ministerien (z.B. Nordrhein Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern) haben ihre Bezirksregierungen in Hinblick auf die zuständigen Standesämter auf diese "Orientierungshilfe" für ihre Arbeit brieflich hingewiesen.

Mit der Veröffentlichung hat der Dialog-Kreis einen kleinen Beitrag zur friedlichen Lösung des türkisch-kurdischen Konflikts leisten können, der ja nicht zuletzt um die Anerkennung der kulturellen Identität der kurdischen Bevölkerung geführt wird und sich bis nach Deutschland auswirkt.

Dem gegenüber ist die Erklärung der Staatssekretärin im Bundesinnenministerium unfassbar, kurdische Eltern sollen auch in Zukunft keinen Rechtsanspruch haben, ihren Kindern kurdische Namen zu geben. Faktisch unterwirft sich die Bundesregierung damit der Menschenrechtsfeindlichkeit Ankaras und setzt inDeutschland die türkische Unterdrückung der kurdischen Kultur und Sprache fort.

(MdB-Pressedienst der PDS vom 1.3.01)



öPartnerschaftö

Aschaffenburg-Bingöl

Die Förderung einer Städtepartnerschaft zwischen Aschaffenburg und dem kurdischen Bingöl ist das Ziel eines Vereins, der am 27. Januar 2001 gegründet wurde. Der Hintergrund: Eine große Zahl der in Aschaffenburg lebenden Kurden stammt aus Bingöl. Die Hauptziele des Vereins sind: Unterstützung des Demokratisierungsprozesses in der Türkei, kultureller Austausch und die Bekämpfung von Fluchtursachen sowie praktische Solidarität. Dabei geht es in erster Linie um die Unterstützung in medizinischen Projekten, aber auch um Umweltschutz. Bingöls Stadtverwaltung kann Unterstützung gut gebrauchen, da die Infrastruktur der Stadt in den letzten Jahren aufgrund der starken Zuwanderung nicht genügend mit gewachsen ist.

(Main Echo, ÖP, 30.01.2001)



öFotoausstellungö

"Kurdistan im Schatten der Geschichte"

Susan Meiselas, "Magnum"-Fotografin, kam nach dem zweiten Golfkrieg erstmals nach Kurdistan. Bald wurde sie zur engagierten Sammlerin und forschte sieben Jahre lang nach Bildern einer verborgenen Geschichte. Aus verschiedenen, meist privaten Quellen entstand ohne Kommentar und Bewertung ein Kaleidoskop kurdischer Vergangenheit.

In Deutschland ist ihr Projekt, das den Zeitraum von 1880 bis heute umfasst, jetzt erstmals im Hamburger Völkerkundemuseum zu sehen: "Kurdistan- Im Schatten der Geschichte".

"Wir haben ein Minenfeld betreten", sagte der Museumschef Wulf Köpke und leistet seit Wochen Überzeugungsarbeit. Die türkische Gemeinde in Hamburg ist aufgeschreckt, der Konsul schickte eine Protestnote, ohne ein Bild gesehen zu haben. "Allein das Wort Kurdistan wird von türkischer Seite als Aufruf zur Zerschlagung des Staates verstanden". Dabei geht es nur am Rande um den türkisch-kurdischen Konflikt. Das Volk ohne Lobby lebt auf Öl. "Wirbieten keine Lösungen an. Wir wollen nur das Bewusstsein für den Konflikt schärfen," sagt der Direktor. "Wir wollen den Kurden eine Stimme geben."

Völkerkundemuseum, Rothenbaumchaussee 64, bis 30. September, Di. - So. 10-18 Uhr, Do. bis21 Uhr. Weitere Informationen unter
www.voelkerkundemuseum.com; www.akakurdistan.com

(Hamburger Morgenpost, 17.2.01; taz Hamburg 22.2.01)



öVorlesungsreihe der Universität Kielö

Die Kurden: Geschichte - Sprache - Kultur

25.4.2001, Dr. Lale Yalcin-Heckmann (Halle): Die öffentliche Kurdendiskussion in der heutigen Türkei; 2.5.2001, Prof. Dr. Norman Paech (Hamburg): Minderheitenrechte und Selbstbestimmung der Kurden in der Türkei; 9.5.2001, Prof. Dr. Philip G. Kreyenbroek (Göttingen): Mißverständnisse über die kurdische Kultur; 16.5.2001, Prof. Dr. Michael Chyet (Paris): Mutual Influence between the Neo-Aramaic and the Kurdish Communities; 23.5.2001, Daniel Müller, M.A. (Bochum): Die Geschichte der Kurdenim Russischen Reich und der Sowjetunion; 30.5.2001, Dr. Khalil Rashow (Göttingen): An Introduction into Yezidi History; 6.6.2001, PD Dr. Anja Pistor-Hatam (Kiel): "Als der Scheich kam". Die kurdische Invasion aus Ostanatolien in der iranischen Provinz Azerbaidschan (Herbst 1880) - eine Neubewertung; 13.6.2001, Dr. Geoffrey Haig (Kiel): Zum Verbot der kurdischen Sprache in der Türkei; 20.6.2001, Prof. Dr. Josef Wiesehöfer (Kiel): Bergvölker im antiken Nahen Osten: Fremdwahrnehmung und Eigeninteresse; 27.6.2001, Dr. Ludwig Paul (Göttingen): Zazaki - Dialekt, Sprache, Nation?; 4.7.2001, Dr. Christiane Bulut (Mainz): Kurdistan im 17. Jahrhundert aus osmanischer Sicht; 11.7.2001, Dr. Stephan Conermann (Kiel): Die Kurden aus mamlukischer Sicht; 18.7.2001, Prof. Dr. Martin Strohmeier (Nikosia, Zypern): Kurdischer Nationalismus zu Beginn des 20. Jahrhunderts.

Die Vorträge finden in Kiel in der Leibnizstr. 10, III. Stock, jeden Mittwoch von 12.15-13.30 Uhr statt.





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