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![]() NN 1/2000 Inhalt | Nützliche Nachrichten 1/2000 - Inhalt Nachrichten II Testpanzer vor der Erprobung / Türkei verlangt Exportgarantie Der Testpanzer des Typs Leopard-2A5, dessen Lieferung am 20.10.99 vom Bundessicherheitsrat mit 3:2 Stimmen genehmigt worden war, ist am 7. Januar 2000 in der Türkei eingetroffen. Nach Angaben der Herstellerfirma Krauss-Maffei-Wegmann soll er in den nächsten Wochen unter Winterbedingungen erprobt werden. Daneben werden Modelle aus den USA, Frankreich und der Ukraine getestet. Für die zweite Jahreshälfte sind Vertragsverhandlungen über den Kauf bzw. den Lizenzbau von insgesamt 1000 Kampfpanzern im Wert von rund 13 Mrd. DM vorgesehen. Das türkische Staatssekretariat für Rüstungsindustrie hat inzwischen alle Bewerberfirmen aufgefordert, bei ihren Regierungen umgehend eine Exportlizenzgarantie zu erwirken. Dies sei eine unmittelbare Reaktion auf die Vorbehalte der Bundesregierung, im Falle des Zuschlags für den Leopard-2-Panzer diesen auch wirklich zu liefern. Diese Forderung, die auch von Washington abgelehnt wurde, ist jedoch inzwischen abgeschwächt worden. Trotzdem hat Bundeskanzler Schröder seine für Anfang März geplante Reise in die Türkei vermutlich wegen des Panzergeschäfts auf unbestimmte Zeit verschoben. Die Entscheidung des Bundessicherheitsrats hatte Ende 1999 zu einer schweren Koalitionskrise geführt. Im Dezember 1999 wurden auf dem SPD-Bundesparteitag und der Berliner Landesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90/Die Grünen, die Lieferung weiterer Panzer an die Türkei abgelehnt. (Tagesspiegel u. dpa, 8.1.00; Berliner Zeitung, 11.1.00; Mittelbayerische Zeitung, 22.1.00; SZ, 8.2.00; FR, 9. u. 15.2.00) Norwegen hebt Rüstungsexportstopp gegen Türkei auf Die norwegische Regierung hat am 20. Dezember 1999 dem Rüstungsunternehmen Kongsberg die Lieferung von 16 Pinguin-Raketen zur Schiffsbekämpfung an Ankara genehmigt und damit einen im Frühjahr 1995 verhängten Lieferstopp aufgehoben. Sie begründete diesen Schritt damit, dass der Krieg zwischen türkischer Armee und kurdischen PKK-Rebellen inzwischen beendet sei. (Tagesspiegel, 8.1.00) Scharping in Ankara Erstmals seit 1992 besuchte ein deutscher Verteidigungsminister am 20./21.12.99 die Türkei. Bei seinen Gesprächen mit führenden Vertretern aus Politik und Militär bescheinigte er Ankara, in Sachen Demokratisierung Fortschritte erzielt zu haben, doch sei die Türkei "noch kein Land, das europäischen Standards entspricht". Es gebe nach wie vor zu beseitigende Defizite bei den Menschenrechten und der Rechtsstaatlichkeit; so seien bisher weder die Folter noch die Todesstrafe abgeschafft. Deshalb seien trotz des auf dem EU-Gipfel von Helsinki im Dezember 1999 der Türkei verliehenen Kandidatenstatus in absehbarer Zeit auch noch keine formellen Aufnahmeverhandlungen zu erwarten. Im Zusammenhang mit der Kurdenfrage rechtfertigte Scharping den Kampf der türkischen Armee gegen die PKK, verteidigte aber das Recht der kurdischen Bevölkerung, ihre Sprache zu pflegen und appellierte an Ankara, die wirtschaftliche Entwicklung der kurdischen Provinzen voranzutreiben. Bei aller berechtigten Kritik an der Türkei mahnte Scharping die Europäer aber auch zur Geduld.Das Land sei ein "Partner von besonderem strategischen Gewicht". Das Verdienst, dass die Türkei ein laizistisches und kein islamisch-fundamentalistisches Land sei, komme auch der türkischen Armee zu. Die rüstungspolitische Zusammenarbeit mit der Türkei rechtfertigte Scharping auch mit der Gefahr der völligen Abhängigkeit im Rüstungsbereich von den USA. Grundsätzlich sei aber auch er für eine restriktive Rüstungsexportpolitik. Scharpings türkischer Amtskollege Cakmakoglu kritisierte die heftige deutsche Diskussion wegen der geplanten Panzerlieferungen. Man habe die Koppelung von Rüstungsgeschäften an die Entwicklung der Menschenrechte nie verstanden, weil die türkische Armee bereits 400 Leopard-1-Panzer besäße und eine mögliche Bestellung von 1000 Leopard-2-Panzern lediglich der Modernisierung des Bestands dienten. Offiziell bestätigt wurde das türkische Interesse an einer Lieferung von 145 Tiger-Kampfhubschraubern des deutsch-französischen Konsortiums Eurocopter im Wert von etwa 8 Mrd. DM. Wohl vor allem an mögliche Kritiker im eigenen Lande gerichtet verwies Scharping in diesem Zusammenhang darauf, dass Frankreich 70 % an der Gesellschaft halte und die Bundesregierung in diesem Fall nach einem deutsch-französischen Abkommen von 1972 bei Ausfuhren von Rüstungsgütern lediglich konsultiert zu werden bräuchte, einen Export also letztlich nicht verhindern könnte. Über einen von Frankreich gelieferten Testhubschrauber verfügt die Türkei bereits. Schließlich versuchte Scharping gegenüber dem türkischen Generalstabschef Kivrikoglu türkische Befürchtungen zu zerstreuen, dass durch die beim EU-Gipfel von Helsinki auf den Weg gebrachte "Initiative für eine Europäische Verteidigungsidentität", in der die türkischen Militärs den Kern einer zukünftigen EU-Armee sehen, künftig in Fragen der europäischen Sicherheitspolitik die Türkei an wichtigen Entscheidungsprozessen nicht mehr beteiligt sein würde. Falls die EU eines Tages über eigene Militäreinsätze entscheide, so Scharping, würden auch Nicht-EU-Mitglieder in der Nato wie die Türkei gefragt. (FR, Berliner Zeitung, Welt, FAZ, 21.12.99; Welt, FAZ, taz, Berliner Zeitung, 22.12.99; Focus, 27.12.99) Neue Rüstungsexportrichtlinien verabschiedet Da der bereits im Sommer 1999 überarbeitete Entwurf für eine Neufassung der "Politischen Grundsätze für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern" vor allem deswegen auf große Ablehnung gestoßen war, weil die in der Koalitionsvereinbarung vom 20.10.98 beschlossene Menschenrechtsklausel bei künftigen Rüstungsexportentscheidungen lediglich in der Präambel erwähnt wurde, und weil die Zustimmung des Bundessicherheitsrats vom 20.10.99 zur Lieferung eines Leopard-2-Testpanzers die Bundesregierung in eine schwere Krise gestürzt hatte, wurde Ende Oktober 1999 ein Gremium mit der abermaligen Überarbeitung des Textes beauftragt. Ihm gehörten dieStaatssekretäre aus den Ministerien für Äußeres, Verteidigung, Entwicklung und Wirtschaft, der außenpolitische Kanzlerberater Michael Steiner sowie die beiden menschenrechtspolitischen Experten der Bundestagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, Gernot Erler und Claudia Roth, an. Am 19. Januar 2000 wurden die neuen "Rüstungsexportrichtlinien" von der Bundesregierung verabschiedet. Danach würden künftig Rüstungsexporte grundsätzlich nicht genehmigt, "wenn hinreichender Verdacht besteht, dass diese zur internen Repression im Sinne des EU-Verhaltenskodex für Waffenausfuhren oder zu sonstigen fortdauernden und systematischen Menschenrechtsverletzungen missbraucht werden". Waffenexporte in alle NATO- und EU-Staaten sowie nach Japan, Australien, Neuseeland und in die Schweiz sollen in der Regel genehmigt werden, in alle anderen Staaten in der Regel nicht. Allerdings sollen auch für die erste Gruppe (und somit auch für die Türkei) Menschenrechtskriterien und die Anerkennung des "EU-Verhaltenskodex für Waffenausfuhren" vom Juni 1998 sowie die Sicherung des Endverbleibs von Rüstungslieferungen entscheidend für die Zustimmung sein. Von Deutschland belieferte Staaten, die ohne Einverständnis der Bundesregierung Waffen an Drittländer weitergeben, werden zunächst keine weiteren Rüstungsgüter mehr erhalten. Bei der Prüfung der Menschenrechtssituation sollen künftig nicht mehr nur die Lageberichte des Auswärtigen Amtes, sondern auch Erkenntnisse der UNO, der OSZE, der EU, des Europarats und von internationalen Menschenrechtsorganisationen berücksichtigt werden. Nach Einschätzung von Kanzlerberater Steiner ist nach den neuen Richtlinien "gegenwärtig" die Lieferung weiterer Leopard-2-Panzer an die Türkei nicht denkbar. Da aber die Situation der Menschenrechte immer im Hinblick auf das konkret zu genehmigende Produkt in die Entscheidung einbezogen würde, stünde einer Lieferung zum Beispiel von Kriegsschiffen nichts entgegen, weil diese sich nicht zur Unterdrückung der Kurden einsetzen ließen. Bei internationalen Rüstungskooperationen sollen die Kooperationspartner ausdrücklich auf die rüstungspolitischen Ziele Deutschlands hingewiesen werden. Beim Export von aus Rüstungskooperationen mit deutscher Beteiligung hergestellten Waffen in ein anderes Land will sich die Bundesregierung ein Mitspracherecht auch für den Fall sichern, dass Deutschland nur Minderheitsanteile an der betreffenden Firma hält, damit keiner der beteiligten Partner ein Rüstungsgeschäft durchsetzen kann, das den Grundsätzen der deutschen Ausfuhrbestimmungen widerspricht. Bei Anfragen von Nicht-NATO-Staaten wird auch "berücksichtigt, obdie nachhaltige Entwicklung des Empfängerlandes durch unverhältnismäßige Rüstungsausgaben ernsthaft beeinträchtigt wird". Schließlich wird dem Bundestag jährlich ein Rüstungsexportbericht vorgelegt werden. Eine von Bündnis 90/Die Grünen gewünschte unmittelbare parlamentarische Kontrolle der Entscheidungen des Bundessicherheitsrats wird es hingegen ebensowenig geben wie den Zwang zur Einstimmigkeit bei Abstimmungen. Steiner stellte klar, dass "Rüstungskooperationen der deutschen Industrie nicht beeinträchtigt werden" und in abgeschlossene Verträge nicht eingegriffen wird. Es wird also nicht möglich sein, das sich anbahnende Geschäft für das deutsch-französische Unternehmen Eurocopter über die Lieferung von 145 Tiger-Kampfhubschraubern, die sehr wohl gegen Kurden im Einsatz kommen könnten, an die Türkei noch zu verhindern. Zur Beruhigung der deutschen Rüstungsindustrie machte Steiner zudem deutlich, dass es trotz des künftigen zentralen Kriteriumsder Menschenrechte einen Ermessensspielraum gebe, der letztendlich dem Bundeskanzler zufallen wird. Dennoch wertete der Bundesverband der Deutschen Industrie BDI die Verschärfung der Rüstungsexportrichtlinien als "gefährlichen nationalen Alleingang". Und auch die Opposition warnte vor einer Isolation Deutschlands: "Bei aller Beurteilung der Menschenrechte gerade in der europäischen Politik geht es auch um andere wichtige europäische Werte wie Stabilität und Bündnisfähigkeit", so der verteidigungspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Paul Breuer. Dagegen zeigten sich Mitglieder der Regierungskoalition wie die beiden Grünen-MdB Claudia Roth und Angelika Beer mit dem Erreichten zufrieden. Skeptischere Stimmen warnten aber auch schon vor zu viel Euphorie: erst die Praxis im Bundessicherheitsrat werde zeigen, was die neuen Richtlinien wert sind. (FR, Welt, taz, 21.12.99; SZ, taz, FR, FAZ, Welt, Berliner Zeitung, 23.12.99; SZ, 18.1.00; FR, FAZ, taz,20.1.00) Die rosaroten Aussichten Ecevits Der türkische Ministerpräsident Bülent Ecevit glaubt, dass sein Land wirtschaftlich schon in zwei bis drei Jahren für den Beitritt zur Europäischen Union fit sein wird. Ecevit sagte, noch rascher werde es mit den demokratischen sowie den Reformen zum Schutz der Menschenrechte gehen. Ecevit schloss aber aus, dass der Einfluss des Nationalen Sicherheitsrates auf die Politik eingedämmt werde. Der Rat wird von den Streitkräften beherrscht, die sich als Hüter der Verfassung verstehen. Die jüngsten Strukturreformen der Regierung Ecevit sind in der internationalen Finanzwelt und bei den Investoren auf Zustimmung gestoßen. Der Weltwährungsfonds gewährte der Türkei Kredite in Höhe von 1,5 Mrd. Dollar und richtete ein Büro in Ankara ein. (Berliner Zeitung, 14.12.99, H, 4.2.00) EU über die Hausaufgaben der Türkei EU-Erweiterungskommissar Günter Verheugen hat mit dem türkischen Außenminister Ismail Cem einen Fahrplan zur Heranführung Ankaras an die EU verabredet. Bis zum Herbst soll ebenso wie für die zwölf anderen Kandidaten der Inhalt einer Beitrittspartnerschaft festgelegt werden. Diese umschreibt die Prioritäten auf dem Weg in die EU. Verabredet wurde bereits die Teilnahme der Türkei an technischen Ausschüssen und Programmen der EU. Unverzüglich sei auch mit dem Abgleich des türkischen Rechts mit dem gesetzlichen Besitzstand der EU (screening) im Rahmen des Assoziierungsausschusses EU-Türkei zu beginnen. Außerdem will Verheugen die türkischen Anteil am EU-Mittelmeerprogramm Meda und die derzeit noch im Europäischen Parlament behandelten Finanzverordnungen von insgesamt 777 Mio. EURO freigeben. Positiv bewertet wurden die Verbesserung der Beziehungen zwischen der Türkei und Griechenland. Allzu große Erwartungen hatte Kommissar Verheugen allerdings zuvor gedämpft. Man werde "nicht die schwierigsten Fragen zuerst" verhandeln. Gemeint ist damit vor allem die Frage nach der Rolle des türkischen Militärs im Falle eines EU-Beitritts der Türkei. Außenminister Cem sieht derzeit jedenfalls keinen Anlass, in dieser Richtung die türkische Verfassung zu modifizieren. "Die Rolle des Militärs wird überbewertet und überschätzt", sagte er in Brüssel. Außerdem habe es keinerlei Einmischung des Militärs in die Arbeit der Regierung gegeben. Günter Verheugen sagte in einem Abendblatt-Interview über die Bedingungen eines Beitritts der Türkei in die EU zusammenfassend: Die Verleihung des Status eines Beitrittskandidaten bedeutet für die Türkei nicht, dass eine Vollmitgliedschaft zwingend am Ende der Entwicklung stehen wird. Ansicht der EU sei es, in der Türkei einen tiefgreifenden Wandel in Gang zu setzen, so dass dort derselbe Standard an Demokratie, Rechtsstaatlichkeit sowie Achtung der Menschenrechte und von Minderheiten wie in der EU herrscht. (Hamburger Abendblatt, 15.1.00; FR, Handelsblatt und Welt, 2.2.00) EU-Vorsitz Portugal: Grundkriterien gelten für alle Nachdem die Türkei in die Kandidatenliste der EU aufgenommen wurde, wurden die Beziehungen zwischen der EU und der Türkei mit Beginn des neuen Jahres 2000 intensiviert. Der erste Gast kam aus dem Land, das derzeit den Vorsitz in der EU hat: Staatsminister da Costa aus Portugal. Neben den Gesprächen mit Ministerpräsident Ecevit, Außenminister Cem und dem für Menschenrechtsfragen zuständigen Staatsminister Irtemcelik traf sich da Costa auch mit Menschenrechtlern, u.a. mit Akin Birdal. Laut Hürriyet erklärte der portugiesische Staatsminister, dass die EU die Probleme der Türkei nicht nach Kurden- oder Minderheitenproblem definiere. "Die Kopenhagener Kriterien gelten ohne Unterschied zwischen Türken, Kurden oder Portugiesen für alle. Wenn die Kopenhagener Kriterien angewendet werden, werden alle in der Türkei gleich", so da Costa. Die EU begrüße den Beschluss der türkischen Regierung zur Aussetzung der Vollstreckung der Todesstrafe gegen Öcalan bis zu einer Entscheidung in Straßburg. "Wenn die Türkei die Todesstrafe gänzlich abschafft, wird der Weg in die EU noch schneller geebnet". In den nächsten Wochen soll zwischen der EU und der Türkei ein Plan zur Demokratisierung des Landes ausgearbeitet werden. (ÖP, 17.1.00; ÖP u. Hürriyet, 18.1.00; ÖP, 3.2.00) Cohn-Bendit darf Leyla Zana nicht besuchen Dem Europaabgeordneten und Präsidenten einer gemischten Abgeordneten-Kommission, die zwischen dem EP und dem türkischen Parlament Verbindung hält, wurde für seine Februar-Visite der Besuch bei der seit über 5 Jahren inhaftierten ehemaligen Parlamentsabgeordneten Leyla Zana verweigert. Daniel Cohn-Bendit hat daraufhin seinen Besuch in der Türkei abgesagt. Die Türkei verweigert seit der Unterzeichnung des Zollunion-Vertrages 1996 allen Mitgliedern des Europaparlaments Besuche bei Leyla Zana. Angeblich sollen sich die Haftbedingungen für sie und ihre Kollegen wesentlich verschlechtert haben. Die türkische Regierung plant anscheinend die Gefangenen in dezentrale Gefängnisse zu verlegen, um so die Isolierung weiter zu verschärfen. (CILDEKT Nr. 160 v.15.2.00) 85% der Bevölkerung polizeilich vorgemerkt und fast 20.000 unaufgeklärte Morde Der ehemalige für Menschenrechtsfragen zuständige Staatsminister Algan Hacaloglu (CHP) und der Abgeordnete der ANAP aus Mardin, Ömer Ertas, erklärten, dass 85% der kurdischen Bevölkerung polizeilich registriert sind. Dies sei nach Lust und Laune der Beamten erfolgt und gesetzwidrig. Die Registrierten dürften nicht einmal bei den Regierungsparteien arbeiten. Bei einer Amnestie müssten auch die Registrierungen gelöschtwerden. Unterdessen wurden bis heute insgesamt 19.692 Morde durch "unbekannte Täter" nicht aufgeklärt. Alleine im Raum Diyarbakir warten 13.500 Morde vor dem Staatssicherheitsgericht vergeblich auf Aufklärung. Und die Aufklärungsquote gehtständig zurück. Von 10,3 Prozent im Jahre 1992 fiel sie im vergangenen Jahr auf unter zwei Prozent. Damit hat sich die Türkei als "Land der unaufgeklärten Morde" einen zweifelhaften Ruhm erworben. Die jüngsten Leichenfunde der von der Hisbollah getöteten Menschen seien nur die Spitze des Eisbergs. (taz, 21.10.99; FR, H, ÖP, Milli Gazete (MG), 22.10.99; H, ÖP u. MG, 23. u. 24.10.99; FR, 26.10.99; MG, 28.10.99; ÖP 13. u. 22.1.00) Bilanz des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist inzwischen völlig überlastet. 1999 wurden 8.396 neue Klagen registriert, rund 2.400 mehr als 1998. Hingegen konnten 1999 nur 4.427 Fälle abgeschlossen werden. Insgesamt lagern in Straßburg inzwischen 12.635 Klagen. In 120 Fällen stellten die Richter einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention fest. Die Türkei wurde 18 mal gerügt. Das Straßburger Gericht, das, wenn es sein muss, in der Türkei selbst recherchiert, arbeitet streng an der Sache und damit ohne die sonst oft übliche politische Rücksichtnahme. Wenn es in der Türkei Fortschritte in Sachen Menschenrechte gibt, hängt das nicht zuletzt mit den Aktivitäten des Europäischen Gerichtshofs zusammen. Derzeit lagern beim Menschenrechtsgerichtshof noch 655 Fälle aus der Türkei, darunter die Klage des PKK-Vorsitzenden Abdullah Öcalan. (ÖP, 11.12.99; Badische Zeitung, 8.1.00; FR, 25.1.00; Stuttgarter Zeitung, 26.1.00; Das Parlament, 4.2.00) Entschädigung wegen ÖZDEP-Verbots Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat der vor 6 Jahren verbotenen pro-kurdischen Partei der Freiheit und Demokratie (ÖZDEP) eine Entschädigung in Höhe von 9.000 DM zugesprochen. Sie gehört zu den 16 Parteien, die nach dem offiziellen Ende der türkischen Militärdiktatur 1983 vom türkischen Verfassungsgericht verboten wurde und existierte nur für kurze Zeit. (FR, 10.12.99) ai zu Menschenrechten in der Türkei Nach Angaben der Türkei-Expertin beim Generalsekretariat von amnesty international in London, Heidi Wedel, ist in der Türkei selbst die Einhaltung von ganz einfachen Normen nicht gewährleistet. So wäre schon die standardgerechte Buchführung der Personen in Polizeigewahrsam ein wichtiger Schritt gegen den Machtmissbrauch. Im März des vergangenen Jahres hat eine Untersuchungskommission des türkischen Parlaments Haftanstalten im Südosten des Landes untersucht. Die Kommissionstellte fest, dass in dieser Region unter Notstandsgesetzgebung Folter zur gängigen Praxis gehörte. Der Bericht wurde bis jetzt nicht öffentlich gemacht. Begründung: Die Regierung hält ihn für "schädlich für das Ansehen des Staates". Viele Journalisten und Autoren sind immer noch unter Anklage, weil sie gegen die Meinungsfreiheit einschränkende Gesetze verstoßen haben. Wer die Wörter "kurdisches Volk" oder "Kurdistan" verwendet, wird wegen "Erschaffung einer Minorität" angezeigt. Wer Staat, Armee, Regierung, kemalistische Prinzipien oder das "Türkentum" nicht respektvoll beschreibt, verstößt gegen das Strafgesetz. (Der Standard, 8.1.00) Kurdischer Dolmetscher in Prozess gegen gefolterte Kurdin zugelassen Erst nachdem Polizisten nicht nur sie selbst, sondern auch ihren damals erst zweieinhalb Jahre alten Sohn Azad vor ihren Augen auf brutalste Weise folterten, hat die Kurdin Fatma Tokmak vor 3 Jahren für alles, was ihr vorgeworfen wurde, dieVerantwortung übernommen, obwohl sie kein Wort dessen verstand. Sie konnte nämlich kein Wort Türkisch. Der Junge wurde nach 12 Tagen freigelassen und von einer Kommission der Ärztekammer Istanbul untersucht, die die Folterspuren in einem Gutachten dokumentierte. Später war er ein Fallbeispiel bei einem Kongress in den USA über die Situation gefolterter Kinder. Seine Mutter erstattete Strafanzeige gegen die folternden Polizisten und bemühte sich 3 Jahre lang vergeblich, ihre Aussage vor dem Staatssicherheitsgericht auf Kurdisch machen zu können. Nachdem der Fall international bekannt wurde, wurde ihr Sohn im Januar 2000 für ein neues medizinisches Gutachten in die Gerichtsmedizin bestellt. Seiner Mutter wurde beim letzten Prozesstermin am 14.1.00 ein Dolmetscher vom Kurdischen Institut zur Verfügung gestellt. Nach drei Jahren hat Fatma Tokmat mit Hilfe des Dolmetschers Mülazim Özcan ausgesagt. Genützt hat es ihr nicht, sie musste zurück ins Gefängnis. (ÖP, 13. u. 15.1.00) Die Türkei kann anscheinend nicht über ihren rassistischen Schatten springen Am 4.2.00 verlangte die Staatsanwaltschaft 7,5 Jahre Haft für den kurdischen Sänger Ahmet Kaya wegen "Separatismus-Propaganda" und "Aufforderung zum Rassenhass". Kaya hatte am 10.2.99 den Preis der "Magazine Journalists Association" empfangen. Während der Verleihung hatte er seine kurdische Identität bekräftigt und seinen Wunsch, in kurdischer Sprache zu singen, zum Ausdruck gebracht. (CILDEKT Nr. 160 v. 15.2.00) Der Initiator des `Freiheit der Gedanken`-Projekts, der Komponist Sanar Yurdatapan und der Journalist Nevzat Onaran von der Association of Contempory Journalists wurden zu zwei Monaten Haft verurteilt, weil sie Unterstützer des Kriegsdienstverweigerers Osman Murat Ülke unterstützt hatten. (CILDEKT Nr. 159 v. 4.2.00) Birdal-Attentäter verurteilt Das Staatssicherheitsgericht in Ankara hat am 29.12.99 elf Angeklagte im Zusammenhang mit dem Mordanschlag auf den Menschenrechtler Akin Birdal zu Haftstrafen von zehn Monaten bis 19 Jahren verurteilt. Sie wurden der Bildung einer bewaffneten Vereinigung und des Mordversuchs für schuldig befunden. Sechs weitere Angeklagte wurden freigesprochen. In der Urteilsbegründung wurden die Attentäter als Mitglieder der Türkischen Rachebrigade bezeichnet, einer rechtsgerichteten nationalistischen Gruppierung, die sich dem Aufruf Birdals nach Frieden zwischen den kurdischen Rebellen und den türkischen Truppen widersetzt habe. Hierbei handelt es sich um eine mutmaßlich von staatlichen Geheimkreisen gegründete "Organisation". Das Urteil wurde vom Kassationshof bestätigt und ist nun rechtskräftig. Der heute 50-jährige Birdal wurde bei dem Anschlag im Mai 1998 von 13 Kugeln getroffen. Obwohl Birdal auf eine Behandlung in Europa angewiesen ist, darf er weiterhin das Land nicht verlassen. (FR, 30.12.99, ÖP u. Hürriyet, 4.2.00) Rückkehr der Muttersprache "Ein kurdischer Intellektueller sieht eine wichtige Umwälzung seiner Gesellschaft durch das Satellitenfernsehen. In den frühen achtziger Jahren, als die Dörfer im Südosten der Türkei ans Stromnetz angeschlossen wurden, sei mit dem Radio und Fernsehen erstmals das Türkische in die kurdischen Haushalte vorgedrungen. Nun sei dank Satellitenempfang - die weissen Schüsseln sind in Südostanatolien sowohl auf Wohnblöcken wie auch auf den Dächern der einstöckigen Lehmhäuser allgegenwärtig - eine Rückkehr der Muttersprache möglich", schrieb die NZZ am 16.12.99. Dies war nur möglich, weil Kurden seit 1995 zuerst MED-TV und später, nachdem MED-TV dank einer Zusammenarbeit mehrerer europäischer Regierungen mit dertürkischen Regierung verboten wurde, MEDYA TV ans Netz gebracht haben und über Satellit senden. (NZZ, 16.12.99) Vertreter der 223 Organisationen wandten sich an Demirel Wir hatten in der Ausgabe 3/99 der Nützlichen Nachrichten darüber berichtet, dass 223 Nichtregierungsorganisationen (NGO) aus 19 kurdischen Provinzen durch eine "Deklaration zu Demokratie und Frieden" den Willen der kurdischen Bevölkerung nach einer friedlichen Lösung der Kurdenfrage zum Ausdruck brachten. Nachdem Staatspräsident Demirel im Sommer des letzten Jahres eine Delegation der HADEP-geführten kurdischen Kommunen empfangen hatte, sprach er nun Ende Dezember 1999 mit einer Delegation der 223 NGOs in Ankara. Die Initiative, die sich "Plattform für Demokratie und Menschenrechte" nennt, forderte vom Staatspräsidenten eine schnellstmögliche Generalamnestie, dass die kulturellen und ethnischen Unterschiede als ein Reichtum der Türkei angesehen und akzeptiert und dementsprechend gehandelt werden, dass der Ausnahmezustand aufgehoben und das Dorfschützersystem aufgelöst wird und schließlich die Abschaffung der Todesstrafe. Daraufhin sagte Demirel, dass die Türkei nicht den ethnischen Gruppen wie Kurden, Lasen oder Tscherkessen gehöre, sondern der türkischen Nation. "Keiner wird wegen seiner Abstammung anders behandelt. Ich kann die Forderungen der einzelnen Bürger akzeptieren, aber nicht als Gruppe, da die Türkei ein unitaristischer Staat ist", fügte er hinzu und wies die Forderungen nach kultureller Anerkennung der Kurden zurück. (ÖP, 27.12.99) Stimmen für eine neue Kurdenpolitik werden immer lauter Nachdem Vertreter der Staats- und Regierungsspitze nach und nach in die kurdischen Gebiete fuhren, startete auch die Republikanische Volkspartei (CHP), die bei der letzten Parlamentswahl die 10%-Hürde nicht schaffte und deshalb nicht im Parlament vertreten ist, eine Reise durchs "wilde Kurdistan". Sie beauftragte parallel dazu eine Kommission unter der Leitung des ehemaligen für Menschenrechtsfragen zuständigen Staatsministers Algan Hacaloglu, einen Bericht über die Lösungsmodalitäten der Kurdenfrage vorzulegen. Dieser wertete die schon vorliegenden Berichte seiner Partei für einen Vorschlagskatalog aus. In der 15-seitigen Studie "Grundsätze zur Demokratisierung und zur Entwicklung Ost- und Südostanatoliens" werden die Probleme der Demokratisierung, die mit der ungelösten Kurdenfrage und mit dem Krieg eng verbunden seien, erörtert und eine Bilanz des Krieges gezogen. Algan Hacaloglu fordert eine "demokratische Lösung, die auf der Anerkennung der ethnischen Unterschiede basiert". Neben der Stärkung der Kompetenzen und Zuständigkeiten der Kommunen gehört dazu auch die Anerkennung der Muttersprachen im öffentlichen Leben parallel zur offiziellen Sprache. Das Vorstandsmitglied der Partei Veli Yildirim forderte darüber hinaus Minderheitenrechte für Kurden: "Kurden haben nach der Pariser Charta und den Kopenhagener Kriterien ein Recht darauf, diese Rechte zu fordern." Der Vorsitzende der Anwaltskammer der Türkei, Eralp Özgen, veröffentlichte ebenfalls nach einer Reise durch die kurdischen Gebiete einenBericht. Özgen sagte, dass der Staat die kurdischen Bürger als potentielle Gefahr sehe und ihnen nicht vertraue. "Dies muss überwunden werden", fügte er hinzu. Er forderte eine neue demokratische Verfassung und sagte, dass alle Bürger das Recht haben, in ihrer Muttersprache zu senden, zu lernen und ihre Meinung zu verbreiten. Die Gewerkschaft der öffentlichen Dienste (KESK) legte ebenfalls einen Bericht zur Kurdenfrage vor. Der Jurist Prof. Dr. Bakir Caglar, der jahrelang die Türkei vor dem Europäischen Gerichtshof verteidigte und später sein Mandat niederlegte, weil keine Fortschritte bei den Menschenrechten erzielt worden seien, erklärte: "obwohl es sehr schwierig ist, muss die Türkei dazu bewegt werden, diekurdische Identität endlich anzuerkennen. Dies ist auch eine Voraussetzung für Aufnahme in die EU". (H und ÖP, 12.12.99; Roja teze, 17.12.99; ÖP, 20.12.99; ÖP, 8., 16., 20. u. 31.1.00) Tüsiad legt einen Fortschrittsbericht zur Demokratisierung vor Genau 2 Jahre nach dem Tüsiad-Bericht "Perspektiven zur Demokratisierung der Türkei", den der Dialog-Kreis unter dem Titel "Wirtschaft contra Militär" verbreitete, hat der Unternehmerverband im Januar 2000 einen Fortschrittsbericht vorgelegt. Er besteht aus zwei umfangreichen Tabellen, in denen erstens die von der Gesetzgebung akzeptierten Änderungsvorschläge des ersten TÜSIAD-Berichts und zweitens die Vorschläge, die im Parlament erörtert wurden, verzeichnet sind. Der Bericht endet mit einer 10-Punkte-Liste vordringlicher Forderungen, die sich auf notwendige und mögliche Initiativen für die Demokratisierung der Türkei beziehen. Die Vorschläge sind vorwiegend auf Parteien und Parlamentsarbeit, Freiheitsrechte, schulische Bildung, die Todesstrafe und Ausweitung der Rechtsstaatlichkeit konzentriert. Dennoch hat auch dieser Teil für Diskussionen gesorgt. Tüsiad fordert keine an Hunderten Stellen ausgebesserte, sondern eine neue Verfassung. Zusammen mit den fortschrittlichen Kräften, Menschenrechtlern und der Intelligenz verlangen sie die Abschaffung der Todesstrafe, und nicht zuletzt treten sie für die volle Durchsetzung der Kopenhagener Kriterien und die Herabsetzung der10%-Klausel auf 3% ein. In gesonderten Teilen unterbreiteten sie der Regierung auch ihre Änderungswünsche im wirtschaftlichen und politischen Leben des Landes. (ÖP, 9.12.99; H, M und ÖP, 15.1.00) Diskussionen um eine neue Verfassung nehmen zu Der Durchbruch kam mit der Rede des Vorsitzenden des Kassationsgerichtshofes, Dr. Sami Selcuk, im September 1999, als dieser wörtlich sagte, dass die Legitimität der türkischen Verfassung "gegen null" tendiere und die Türkei zwar eine Verfassung habe, aber trotzdem kein Verfassungsstaat sei. Selcuk wurde nach dieser aufsehenerregenden Rede von Kemalisten und nationalistischen und pro-faschistischen Kreisen angegriffen, aber von einer breiten Schicht der Gesellschaft unterstützt, selbst von islamischen Kreisen, da er den Laizismus der Türkei unter die Lupe genommen hatte und sagte, dass der Staat selbst Religion unter diesem Deckmantel für seine eigenen Zwecke missbrauche. Bei etlichen Seminaren und Forenerläuterte er seine Gedanken. Zweigstellen der Anwaltskammer organisierten überall im Lande Veranstaltungen, so auch in Diyarbakir. Hier hat er auf Einladung des Vorsitzenden der Anwaltskammer und Mitglieds der Demokratischen Plattform in Diyarbakir, Rechtsanwalt Mehmet Özer, an einer Podiumsdiskussion teilgenommen und erstmals erlebt, dass zu einer politischen Saalveranstaltung über 2.000 Menschen gekommen waren. Dies war nach Einschätzung der Diskutanten gerade deshalb in Diyarbakir möglich, weil sich die Menschen dort, die seit über zwei Jahrzehnten keinen Tag unter einer rechtsstaatlichen Verwaltung erlebt haben, nach Gerechtigkeit sehnen. Selcuk fühlte sich in seiner Forderung nach einer neuen Verfassung und nach Abschaffung der Todesstrafe bestätigt und erklärte: "Die Freiheiten bilden zwischen dem Staat und dem Bürger den größten und wichtigsten Streitpunkt. Einer verbietet und schränkt die Freiheiten ein, einer will noch mehr Freiheiten.Keine Meinung darf verboten werden". Neben dem Gastgeber und Selcuk saßen auf dem Podium Prof. Dr. Mehmet Altan, der auch schon einmal Gast des Dialog-Kreises in Deutschland war, sowie ein führendes Mitglied einer sozialdemokratischen Stiftung, Prof. Dr. Zafer Üskül, der danach erklärte: "als der Vorsitzende der ANAP, Mesut Yilmaz, in Diyarbakir sagte, dass der Weg in die EU über Diyarbakir führe, habe ich gesagt, dass er damit Propaganda betreibt. Aber, als ich diese Teilnahme und dieses Interesse hier sah und erlebte, habe ich gesagt, ja es ist richtig, der Weg in die EU führt über Diyarbakir". Ende Dezember 1999 legten 128 Nichtregierungsorganisationen die ersten Ergebnisse der 5-monatigen Diskussionen übereine neue Verfassung vor. Einen Monat später verkündeten 300 namhafte Intellektuelle des Landes, dass sie eine Initiative für eine neue Verfassung gestartet haben. (ÖP, 24., 26. u. 30.12.99, 22.1.00; S, 30.1.00; H, 3.-5.2.00) Hunderttausende gegen die Todesstrafe Im Juni 1999 hat der Menschenrechtsverein IHD eine Unterschriftenkampagne für die Abschaffung der Todesstrafe gestartet und versuchte mit vielen unterschiedlichen Aktionen im Lande das Interesse der Öffentlichkeit auf die Todesstrafe zu lenken. Im Westen des Landes war es schwierig Unterschriften zu sammeln und Veranstaltungen zu organisieren, da überall staatlich geschützte Gegenaktionen für die Beibehaltung der Todesstrafe liefen, die durch mindestens eine der Regierungsparteien (MHP) gelenkt waren. Trotzdem hat der IHD über 539.000 Unterschriften zusammen bekommen und dem Präsidenten des türkischen Parlamentes überreicht. (ÖP, 18.12.99) Demokratiebewegung im Entstehen Die Initiative "Demokratiebewegung", über die wir im letzten Heft der Nützlichen Nachrichten berichteten, beabsichtigt, sich in eine vereinigte Partei der außerparlamentarischen Opposition umzuwandeln und türkeiweit zu agieren. Einer der Sprecher der Initiative, in der sich Menschen aus allen Teilen der Gesellschaft mit unterschiedlicher ethnischer, religiöser und politischer Herkunft engagieren und die zur Zeit im ganzen Land lokale Initiativen gründet, ist der ehemalige Vorsitzende des Menschenrechtsverein Akin Birdal. Die Initiatoren haben erste Gespräche mit den demokratischen, fortschrittlichen Parteien geführt. Als erstes waren sie zu Gast bei HADEP, dann bei ÖDP (Freiheit- und Solidaritätspartei), EMEP (Partei der Werktätigen), SIP (Partei der sozialistischen Macht) und DBP (Demokratie- und Friedenspartei). Akin Birdal zum Zweck der Bewegung: "Unser Ziel ist die Einheit der oppositionellen Kräfte herbeizuführen. Wir haben vor, die unglückselige Geschichte der Türkei zu verändern. Alle, die sich um Demokratie, Frieden und Freiheit bemühen, sollen unter einem Dach zusammenkommen." (ÖP, 2., 29., 30.1.00) 7. Außerordentlicher Parteikongress der PKK Vom 2.-23. Januar 2000 wurde von 386Delegierten, davon 120 Frauen, der außerordentliche 7. Parteikongress der PKK abgehalten. Hierbei wurden ein neues Parteiprogramm und eine neue Satzung verabschiedet, die Umstrukturierung einiger Organisationen, darunter der Nationalen Befreiungsarmee ARGK und der Nationalen Befreiungsfront ERNK, beschlossen und die Führungsgremien der Partei neugewählt. Zum 41-köpfigen Parteivorstand gehören nun 12 Frauen, im 9-köpfigen Präsidialrat sitzen 2 Frauen. In einer am 9.2.00 vom Kurdistan Informations-Zentrum KIZ verbreiteten Erklärung der PKK wird erklärt, der Kongress habe analysiert, welche Rolle und Position die PKK künftig beim unabdingbaren demokratischen Wandel der Türkei und der gleichzeitig anzustrebenden Lösung der kurdischen Nationalfrage einnehmen wolle, und dafür ein neues Programm erstellt. Die Entscheidung der Parteiführung zur Beendigung des bewaffneten Kampfes, der "in der national-demokratischen Entwicklung seine Rolle zum größten Teil gespielt" habe, sei bestätigt und "der demokratisch-politische Kampf, der eine zwingende Notwendigkeit der inneren und äusseren Entwicklungen ist" als "grundlegende Auseinandersetzungsform der neuen Parteistrategie" akzeptiert worden. Die ARGK als Organisation für den bewaffneten Kampf sei "in Form von Volksverteidigungskräften" zu reorganisieren. Auf dem Kongress habe man auch selbstkritisch verurteilt, dass es während des Kriegsverlaufs durch "Banden, die sich aus der Struktur der feudalistischen Stämme herausgebildet hatten, (...) vereinzelt zu Vorfällen gekommen ist, die sich außerhalb der Kriegskonventionen bewegten und Schaden verursachten" und die PKK bedauere, dass sie diese in ihrem Namen begangenenVorfälle nicht habe verhindern können. Ferner sei entschieden worden, "organisatorische Strukturen, die mit der neuen politischen Strategie im Widerspruch stehen, aufzulösen". Zur Neustrukturierung der Partei gehöre auch die Auflösung der ERNK und an ihrer Stelle legale "demokratische Volkseinheiten" für den demokratisch-politischen Kampf zu entwickeln. Des weiteren sei ein aus sieben Teilen bestehendes umfassendes und detailliertes Friedensprojekt ausgearbeitet und die Bereitschaft bekräftigt worden, "mit Jedem im Rahmen von gerechten und effektiven Projekten, mit dem Ziel der Verwirklichung einer friedlichen und demokratischen Lösung, zusammen zu arbeiten." Das Friedensprojekt sehe auch die Beendigung der Auseinandersetzungen zwischen den nationalen kurdischen Kräften, z.B. zwischen der PKK und der KDP, vor. Notwendig seien eine nationale Einheit aller nationalen kurdischen Kräfte, demokratische Beziehungen untereinander und die Entwicklung einer kurdischen Demokratie. Dies und die friedliche und demokratische Lösung der kurdischen Frage in der Türkei läge im Interesse aller Völker im Mittleren Osten und der internationalen Gemeinschaft, welche aufgerufen wird, sich daran zu beteiligen, diese Ziele zu erreichen. (PM von KIZ vom 9.2.00; ÖP, 9.-14.2.00; H, 10.-12.2.00;FR, 10. u. 11.2.00; taz, 10.2.00) "Das Jahr 2000 wird zum Jahr der Rückkehr werden" Der Vorstand des Vereins der Vertriebenen Göc-Der, der sich umdie sozialen und kulturellen Belange der Binnenflüchtlinge kümmert, unternahm eine Inspektionsreise u.a. nach Amed (Diyarbakir), Van, Batman und Siirt. Der HADEP-Vorsitzende der Provinz Siirt teilte mit, in den letzten drei Monaten seien bereits rund eintausend Familien nach Siirt zurückgekehrt. Der Sprecher der Migranten, A. Kerim Baran, beklagte jedoch, dass die Umgebung ihrer Dörfer vermint sei. Zuerst müssten die Minen weggeräumt und Schadenersatz (für Zerstörungen) bezahlt werden. Auch verlangten sie Garantien, dass ihre Dörfer nicht erneut durch Panzer und Kanonen beschossen und sie vertrieben würden. An den Menschenrechtsverein IHD in Van haben sich Tausende von Dorfbewohnern mit Fragen nach Rückkehrmöglichkeiten gewandt. Unter geeigneten Voraussetzungen seien massive Rückkehrbewegungen im kommenden Sommer zu erwarten. Viele Organisationen seien darauf vorbereitet, dabei zu helfen. Unterdessen gab Göc-Der bekannt, dass sie am 23.11.99 dem Parlamentspräsidenten zu den bereits früher an das Parlament weitergeleiteten ca. 4.000 Anträgen weitere 3.500 übergeben haben. Danach hätten sie weitere 3.020 Anträge betroffener Familien erhalten. Das für Vertriebenenfragen zuständige Vorstandsmitglied der HADEP, Eyüp Karageci, sagte, dass seine Partei über 10.000 Anträge zur Rückkehr erhalten habe. In Diyarbakir hat HADEP Anträge von 4.000 Familien in Empfang genommen. Auch in Izmir meldeten sich 1.000 rückkehrwillige kurdische Familien und verlangten hierfür finanzielle Unterstützung. Göc-Der wird die Finanzierungs-Voranschläge an die staatlichen Stellen weiterleiten. Die Regierung habe Mittel bereitzustellen, um die Dörfer wieder aufzubauen und die Rückkehr in die Heimatdörfer zu beschleunigen. Pläne der Regierung zur Errichtung von in übersichtlichen Ebenen gelegenen und von den Sicherheitskräften gut zu überwachenden "Strategischen Wehrdörfern" müssten fallengelassen werden. (ÖP, 16. u. 23.12.99, 16., 17., 20., 26.1.00 u. 5.2.00) Die kurdischen Flüchtlinge in Irakisch-Kurdistan möchten zurück Die mehr als zehntausend kurdischen Flüchtlinge aus der Türkei, die sich seit Jahren mit Unterstützung des UNHCR im Lager Maxmuran in der Nähe von Mossul in Irakisch-Kurdistan aufhalten, wollen unter dem Schutz der Vereinten Nationen in ihre Heimat zurückkehren. Die BewohnerInnen des Lagers Maxmuran haben sich am 6. Dezember an die UN-Flüchtlingskommission, die UN-Menschenrechtskommission und an die UN-Vertretung im Irak gewandt. Nachdem vor rund sechs Jahren türkische Soldaten ihre Häuser und Dörfer niedergebrannt hätten, seien sie zur Flucht gezwungen worden. Auch danach hätten die Repressalien nicht aufgehört, und sie seien achtmal in andere Lager verlegt worden. Jetzt wünschten sie unter internationalem Schutz in ihre Dörfer zurückzukehren, um dort in ihrer eigenen Kultur unter demokratischen Bedingungen leben zu können und ihre Kinder in ihrer Sprache erziehen zu können. (ÖP, 9.12.99) Kurdische Dorfschützer fragen: "Was wird mit uns geschehen?" Der ehemalige für die GAP-Region zuständige Staatsminister Salih Yildirim von der Mutterlandspartei ANAP hat einen Planzur Auflösung des Dorfschützersystems ausgearbeitet und an das Innenministerium weitergeleitet. Nach seinen Feststellungen sind insgesamt 95.000 Dorfschützer unter Waffen, davon 63.000 mit staatlichen Verträgen und weitere 32.000, die als "vorübergehend" deklariert gelten, ohne einen Vertrag und ohne irgendeine soziale Sicherung. Sein Plan sieht 2 Phasen von 5 und 10 Jahren vor. Die über 55 Jahre alten Dorfschützer sollen in Rente gehen. Diejenigen, die jünger als 22 Jahre sind, sollen zum Militärdienst eingezogen werden. Ein Teil der 22- bis 55-jährigen soll in staatlichen Behörden und Ämtern als Wachpersonal eingestellt werden. Den übrigen sollen Land und günstige Kredite angeboten werden. In einigen Gegenden geben ehemalige Dorfschützer heute von sich aus die Waffen ab und mancherorts werden sie ohne irgendeine soziale Sicherheit entlassen. Zu Recht fragen sich viele: "Der Staat hat uns benutzt und jetzt will er uns wieder ohne eine Gegenleistung los werden. Was sollen wir nun tun, was soll mit uns geschehen?" (ÖP, 26.12.99; H, 3.1.00; ÖP, 25.1.00) Schicksalsbilder kurdischer Flüchtlinge Zwei Fälle, zwei Tote Zwei Bilder in einer Zeitung. Auf einem sind zwei Kinder zu sehen, die ein Bild des Vaters in der Hand halten. Unten ein weiteres Bild einer weinenden Frau. Es sind Schicksalsbilder kurdischer Flüchtlinge, nicht in den Bergen Kurdistans oder in einer abgelegenen Region in der Türkei, sondern mitten in Deutschland: zwei von der Abschiebung betroffene junge Menschen haben den Tod als Rettung gewählt. Einer in Böblingen und der andere in Esslingen, beide in Baden-Württemberg. Sie sind Opfer eines Krieges, die sich vom Ort des Geschehens retten konnten. Wie die meisten Flüchtlinge waren sie wochenlang unterwegs, in einem LKW, einem Container oder einem kaum fahrtüchtigen Fischerboot. Sie haben für diese Flucht ihr ganzes Vermögen ausgegeben. Nachdem sie sich gerettet glaubten,gerieten sie diesmal in die Zange der Ausländerbehörden. Als sie keinen Weg mehr sahen, der Abschiebung zu entgehen, wählten 2 junge Männer den Tod. Am 28. Januar verbrannte sich Sahin Coban aus Elbistan. Zwei Tage später erhängte sich deraus Cizre stammende Murat Islek, und zog damit den Tod einer Abschiebung vor. Nun sind zwei in Deutschland geborene Kinder von Murat Islek vaterlos geworden, und die Mutter ist hilflos den Behörden ausgeliefert. Ein Opfer der Altfallregelung der rot-grünen Bundesregierung. Murat Islek wollte die Altfallregelung in Anspruch nehmen, 3 Wochen später kam die negative Antwort der Behörden. Am gleichen Tag wählte er den Tod, als Rettung vor der Abschiebung und vielleicht auch aus Scham vor seiner Familie. Keine Zeile darüber in den deutschen überregionalen Medien. Über diese Fälle berichtete die in Neu-Isenburg erscheinende pro-kurdische Tageszeitung Özgür Politika, die selber Opfer einer Zusammenarbeit der deutschen und türkischen Sicherheitsapparate ist und sich ständig mit dem Vorwurf einer parteiischen Berichterstattung konfrontiert sieht. Aber wie, bitte schön, berichtet man "unparteiisch" über zwei abgelehnte Asylbewerber, die in ihrer Verzweiflung in den Tod gegangen sind? Dritter Fall: erneut Folter nach Abschiebung aus Deutschland Hüseyin Ayhanci stammt aus Mardin. Er musste mit seinen 7 Kindern im Jahre 1993 seine Heimat verlassen, weil er der Unterstützung der PKK bezichtigt wurde, und kam nach Deutschland. Sein Asylantrag wurde abgelehnt und er wurde am 24.11.99 in die Türkei abgeschoben. 7 Tage wurde er in Istanbul festgehalten, beschimpft und bedroht, danach aber freigelassen. Am 28.01.00 wurde er von Beamten einer Anti-Terror-Einheit in Izmir erneut mitgenommen und schwer gefoltert. Heute befindet er sich in Therapie beim Behandlungszentrum für Folteropfer der Menschenrechtsstiftung (TIHV) in Izmir. Er ist traumatisiert und die Familie auseinandergerissen; 7 Kinder und seine Frau leben hier und er physisch krank in der Türkei. Nach Auskunft des Menschenrechtsvereins IHD wurden die Foltervorwürfe kürzlich in einem von der Staatsanwaltschaft Izmir in Auftrag gegebenen Gutachtenbestätigt. Pro Asyl und der Niedersächsische Flüchtlingsrat forderten in einer Presseerklärung von der Bundesregierung, Abschiebungen von KurdInnen unverzüglich auszusetzen. (ÖP, 2. u. 4.2.00; PE Pro Asyl u. Nds. Flüchtlingsrat v. 8.2.00; FR 9.2.00) Vierter Fall: 100 Flüchtlinge mit einer Sondermaschine abgeschoben Bei den Kurden, die Aufnahme im Wanderkirchenasyl fanden, geht die Angst um. Anfang Januar wurde Yusuf Demir bei einer Ausweiskontrolle im Dortmunder Hauptbahnhof festgenommen und in die Türkei abgeschoben. Er lebte im Wanderkirchenasyl in Bielefeld, wollte einen Freund besuchen, deshalb brauchte er die Fahrkarte. Nach der Festnahme und kurzer Abschiebehaft wurde Demir am 11. Januar 2000 zusammen mit weiteren 99 kurdischen Flüchtlingen aus Düsseldorf, der Hauptstadt des rot-grün regierten NRW, mit einem rumänischen Charterflugzeug nach Istanbul gebracht, hier festgesetzt und verhört. Die deutschen Behörden entschieden sich trotz eines anhängigen Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht zur schnellen Abschiebung. Andrea Genten, Flüchtlingsbeauftragte des Bistums Aachen, Anna Kranz, Koordinatorin des Wanderkirchenasyls, Herman-Josef Diepers von der Kampagne "Kein Mensch ist illegal" und die Sprecher der Flüchtlinge Fatma Campinari und Hüseyin Calhan zeigten sich bestürzt über die neue Politik des Landes: "Innenminister Behrens scheint seine Drohung wahr zu machen, Einzelfallprüfungen für die Flüchtlinge im Kirchenasyl lehnt er ab." Vor zwei Jahren gründete sich landesweit (NRW) das Wanderkirchenasyl. Nahezu 400 Flüchtlinge, zumeist Kurden aus der Türkei, sind in kirchlichen Einrichtungen beider Konfessionen untergebracht. Im Bereich des Bistums Aachen versorgen die beiden Kirchen etwa 40 Flüchtlinge, die nun noch mehr Angst vor bundesdeutschen Repressalien haben. Aus der Haft konnte sich der 21-jährige Yusuf Demir freikaufen, seitdem lebt er in der Türkei illegal, immer in der Angst vor Verhaftung und Folter. Weitere Infos über Internetadresse des Wanderkirchenasyls: www.stadtrevue.de/kmii/ (ÖP, 12., 17., 23.1.00; Aachener Nachrichten, 21.1.00) 113 Tote vor den Grenzen der Bundesrepublik Beim Versuch, illegal nach Deutschland einzureisen, sind in den vergangenen sechs Jahren nach Angaben der Antirassistischen Initiative Berlin 113 Menschen ums Leben gekommen. Weitere 267 Flüchtlinge seien zwischen dem 1. Januar 1993 und dem 31. Dezember 1999 beimillegalen Grenzübertritt verletzt worden. Zudem hätten sich aus Angst vor einer Abschiebung in diesem Zeitraum 78 Menschen selbst getötet, 185 unternahmen einen Selbstmordversuch. Die in diesen Tagen herausgegebene Neuauflage der Broschüre"Bundesdeutsche Flüchtlingspolitik und ihre tödlichen Folgen" dokumentiert nach Angaben der Initiative 1.185 Einzelschicksale von Flüchtlingen. In den letzten sechs Jahren seien durch staatliche Maßnahmen in Deutschland mehr Flüchtlinge ums Leben gekommen als durch rassistische Übergriffe. (taz Berlin, 1.2.00) 290.000 Flüchtlinge wurden seit 1990 ausgewiesen Von 1990 bis 1998 sind rund 290.000 Ausländer aus Deutschland abgeschoben worden. Das geht aus einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der PDS hervor. Die Regierung erklärte, zu dem weiteren Schicksal der Abgeschobenen wisse sie in der Regel nichts. Es sei nicht Aufgabe deutscher Behörden, dem Verbleib abgeschobener Menschen in ihrem Heimatland"routinemäßig nachzugehen". Würden aber nach einer Abschiebung konkrete Menschenrechtsverletzungen bekannt, gehe das Auswärtige Amt dem nach. (taz, 8.1.00) Datenaustausch mit Türkei kann zu Asyl führen Die zwischen Deutschland und der Türkei vereinbarte Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung kann zur Anerkennung von Asylbewerbern führen. Das geht aus einem am 14.12.99 bekannt gegebenen Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Kassel hervor. Nicht zuletzt wegen des so genannten "Strafnachrichtenaustausches" sei davon auszugehen, dass politisch motivierte Straftaten von Anhängern der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) den türkischen Sicherheitsbehörden bekannt seien, heißt es darin. Bei einer Rückkehr in die Türkei drohe daher politische Verfolgung. Mit seinem Urteil sprach der VGH einem in Deutschland straffällig gewordenen Kurden das Recht auf Asyl zu. Der 32-jährige Mann war vom Landgericht Limburg zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden, weil er im März 1994 an einer Autobahnblockade teilgenommen und sich dabei mit Benzin übergossen hatte. Darin sahen die Kasseler Richter jedoch keine terroristische Tat, da sie weder geplant noch gezielt gegen Unbeteiligte gerichtet gewesen sei. (AZ: 12 UE 2984/97.A) (AFP, 14.12.99, Berliner Zeitung und FR, 15.12.99) OVG Münster: "Kurden in der Türkei werden nicht verfolgt" Kurden werden nach Auffassung des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) in der Türkei nach wie vor nicht als Volksgruppe verfolgt und haben deshalb nicht generell Anspruch auf politisches Asyl in Deutschland. Wie das Gericht in Münster mitteilte, entschied der achte Senat am 25.1.2000, an dieser Einschätzung habe sich auch nach Eintreten der Rechtskraft des in der Türkei verhängten Todesurteils gegen den Vorsitzenden der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK), Abdullah Öcalan, "nichts Entscheidungserhebliches geändert". Die türkischen Sicherheitskräfte interessierten sich "in asylrelevanter Weise" nur für Kurden, die als Unterstützer der PKK oder sonstiger "separatistischer Aktivität" verdächtigt würden, erklärte das Gericht. Abgelehnte Asylbewerber, auf die das nicht zutreffe, seien bei Rückkehr in die Türkei nicht gefährdet. Ein Verfolgungsrisiko bestehe allerdings, wenn ein Kurde sich exilpolitisch betätigt habe, erklärte das OVG. (Tagesspiegel, 27.1.00) Pro Asyl übt scharfe Kritik an EU-Asylpolitik Bei einem Treffen zwischen Bundesinnenminister Otto Schily und seinem französischen Amtskollegen Jean-Pierre ChevŠnement am 1. Februar in Berlin vereinbarten die beiden Politiker eine EU-Initiative für eine gemeinsame Praxis zur Abschiebung abgelehnter Asylbewerber innerhalb der EU. Für die Einwanderungspolitik nannten beide Politiker drei Prinzipien: Der Wanderungsdruck aus bestimmten Ländern solle mit einer entsprechenden Wirtschafts- und Entwicklungspolitik gegenüber diesen Ländern gemildert werden. Illegale Einwanderung sei durch engere Zusammenarbeit zu unterbinden. Zuwanderer in den Ländern sollten besser integriert werden. Diesen Absichtserklärungen hat der Sprecher von Pro Asyl, Heiko Kauffmann entgegen gehalten, eine einheitliche Asylpolitik für Europa müsse (...) als erstes die uneingeschränkte Geltung der Genfer Flüchtlingskonvention in Deutschland und Europa zum Ziel haben. (FR und Tagesspiegel, 2.2.00, PE von Pro Asyl vom 2.2.00) Gesundheit ist nicht teilbar In Niedersachsen wollen Flüchtlingsinitiativen und Ärzteorganisationen bei der Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen künftig eng zusammen arbeiten. Bei einem Kongress Ende Januar in Hannover äußerten sich Vertreter der Ärztekammer, der "Demokratischen Ärztinnen und Ärzte", der Ärztevereinigung zur Verhütung des Atomkriegs (IPPNW) sowie des Niedersächsischen Flüchtlingsrates "besorgt" über die bestehenden Schwierigkeiten bei der medizinischen Betreuung von Asylbewerbern. Durch das 1993 in Kraft getretene und seitdem mehrfach verschärfte Asylbewerberleistungsgesetz ist die medizinische Versorgung von Flüchtlingen drastisch eingeschränkt worden. Die betroffenen Flüchtlinge haben nur noch bei akuten oder schmerzhaften Erkrankungen einen Rechtsanspruch auf Behandlung. Überdies werden Ermessensspielräume statt durch medizinisch fachkundiges Personal häufig durch Sachbearbeiter in den Sozialämtern definiert. Heftige Kritik übten die Ärzte und Flüchtlingsorganisationen auch an der Abschiebung von erkrankten Flüchtlingen. In vielen Fällen seien Asylbewerber abgeschoben worden, obwohl ärztliche Gutachter davon abgeraten hätten, sagte Kai Weber von Niedersächsischen Flüchtlingsrat. (Junge Welt, 2.2.00) Ev. Akademie Bad Boll: Regierung in Ankara soll Friedensprozess bekräftigen Einen Abschiebestopp für politisch verfolgte und traumatisierte kurdische Flüchtlinge forderten die TeilnehmerInnen einer Tagung vom 10.-12.12.99 in der Evangelischen Akademie Bad Boll. Damit wandten sie sich gegen einen Vorschlag des baden-württembergischen Innenministers Thomas Schäuble, der Mitglieder und Unterstützer der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) auch ohne eine rechtskräftige Verurteilung ausweisen will. Dieser Abschiebestopp müsse gelten, bis in der Türkei konkrete Verbesserungen der Menschenrechtssituation erkennbar und wirksam geworden seien. Prof. Andreas Buro, Koordinator des Dialog-Kreises, befürwortete auf der Tagung ein Amnestiegesetz für die Beteiligten am kurdischen Widerstand. Nach der einseitig von der PKK erklärten Beendigung der Kämpfe sei die Regierung in Ankara am Zug, die kurdischen Friedensschritte zu erwidern. Auch in den EU-Ländern sollten noch bestehende Betätigungsverbote für die PKK aufgehoben werden, um zur Förderung des Friedensprozesses alle kurdischen Gruppierungen in den politischen Dialog einzubeziehen. Positiv beurteilten die Teilnehmenden der Tagung eine Aufnahme der Türkei in den Kreis der EU-Beitrittskandidaten. Entscheidendes Kriterium sei dafür allerdings die Einhaltung der Menschenrechte gegenüber allen Bevölkerungsgruppen, selbstverständlich auch gegenüber den Kurden als größter ethnischer Gruppe in der Türkei. (PM der Ev. Akademie Bad Boll vom 12.12.99) Migrationsbericht 1999 - Ist das Boot wirklich voll? Aus dem "Migrationsbericht 99" der Ausländerbeauftragten der Bundesregierung geht "eine Beruhigung des Migrationsgeschehens" hervor: So sind 1998 genau 605.500 Ausländer nach Deutschland zugezogen, aber im selben Zeitraum haben 638.955 das Land verlassen. (FR, 18.12.99) Durchsuchungen bei Özgür Politika Am 12. Januar 2000 wurden die Redaktionsbüros der pro-kurdischen Tageszeitung "Özgür Politika" in Berlin, Düsseldorf und Neu-Isenburg und die Wohnungen von 3 Journalisten unter dem Vorwurf eines Verstoßes gegen das Vereinsgesetz polizeilich durchsucht und dabei mehrere Dokumente beschlagnahmt. Die Zeitung wird beschuldigt, durch das Abdrucken von Verlautbarungen der Führungsgremien der PKK und ihres Vorsitzenden Abdullah Öcalan für eine in Deutschland verbotene Organisation zu werben. Obwohl der Durchsuchungsbefehl bereits vom 29.9.99 datierte, fand die Aktion ausgerechnet an dem Tag statt, an dem die türkische Regierungskoalition über das weitere Schicksal von PKK-Chef Öcalan entschied, was nach Ansichtder Föderation Kurdischer Vereine in Deutschland YEK-KOM von Kurden als besonders schwere Provokation empfunden wurde. Die Informationsstelle Kurdistan (isku) schrieb: "Özgür Politika leistet mit ihrer Berichterstattung (...) über die Entwicklung des von der PKK eingeleiteten Friedens- und Demokratisierungsprozesses einen wichtigen Beitrag für eine positive Veränderung in der Türkei". Sie fordert in diesem Zusammenhang erneut eine Aufhebung des PKK-Verbots, damit der kurdischen Bevölkerung und ihren politischen Organisationen in Deutschland die politische Betätigung wieder ermöglicht werde. (FR, 13.1.00; PE von YEK-KOM, KIZ und isku vom 12.1.00) Polizeieinsätze gegen Kurden und Deutsche aus der Solidaritätsarbeit Die Aktivitäten der deutschen Polizei gegen Einrichtungen, Vereine und Wohnungen von Kurden nehmen tagtäglich zu, obwohl sie sich im Rahmen der Gesetze der Bundesrepublik bewegen. Zu einem aktuellen Fall schreibt das Kurdistan Informations-Zentrum KIZ am 26. Januar: "Nachdem am 12. Januar 2000, am Tag der Entscheidung der Parteivorsitzenden der (türkischen) Regierungskoalition über die Hinrichtung Abdullah Öcalans die Büros der prokurdischen Tageszeitung Özgür Politikain mehreren deutschen Städten durchsucht wurden, hat am gestrigen Tag auf Ersuchen der deutschen Bundesanwaltschaft die belgische Polizei acht Deutsche wegen angeblichen Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung vorübergehendfestgenommen. Parallel hierzu wurden in Köln, Hamburg, Kiel und Mainz Privatwohnungen und Büros durchsucht und Arbeitsmaterial beschlagnahmt." Das KIZ erinnert daran, dass durch die einseitige Beendigung des bewaffneten Kampfes und den Abzug der kurdischen Guerilla aus der Türkei die politischen Entwicklungen in der Türkei und Kurdistan neue friedliche Dimensionen angenommen hätten und dass die PKK unmissverständlich erklärt habe, in Zukunft ihre Arbeit in einem legalen Rahmen zu führen. Weiter heißt es in der PE: "Anstelle in dieser schwierigen und kritischen Situation die Kräfte zu unterstützen, die sich für eine friedliche Lösung einsetzen und hierfür mutige Schritte unternehmen, bevorzugt es die Bundesregierung mit Abschiebungen in die Türkei und mit Festnahmen und Razzien gegen Kurden in der Bundesrepublik das längst überholte PKK-Verbot zu festigen." Anfang Februar wurden erneut in mehreren Städten, so in Braunschweig und Hannover, Vereinsräume kurdischer Organisationen durchsucht und Anwesende vorübergehend festgenommen. Überall im Bundesgebiet versuchen ausserdem Geheimdienstler, KurdInnen einzuschüchtern und als Spitzel zu gewinnen. Im Gegenzug für gewünschte Informationen winken gesicherte Aufenthaltserlaubnisse und finanzielle Vorteile. Das letzte Beispiel ist Hanifi Akyildiz aus Stuttgart. Bei ihm hat man es erfolglos versucht. Er ging an die Öffentlichkeit, um seine Landsleute zu warnen. Weitere Informationen beim Rechtshilfeverein Azadi e.V., Lindenthalgürtel 102, 50935 Köln, Tel: 0221-923 44 97, Fax: 923 44 99. (ÖP, 23.1.00; PE von KIZ, 26.1.00; yahoo, 25. 1.00; taz und Hamburger Morgenpost 26.1.00; ÖP, 27.-29.1.00; AP, 8.2.00) Klageauf Zulassung als Übersetzer für Kurdisch Vor dem Hamburger Verwaltungsgericht prozessiert der Kurde Hüseyin Dozen um seine Zulassung als erster vereidigter Dolmetscher und Übersetzer für Kurdisch in der Hansestadt. Zwar darf er seit vielen Jahren sogar bei Gerichtsverhandlungen als Dolmetscher fungieren, muss aber vor jedem Prozess erneut schwören, übersetzen zu können und dies auch gewissenhaft zu tun. "Übersetzer" nennen und somit in eine offizielle Liste der Sprachmittler, denen eine solche Prozedur erspart bleibt, aufnehmen lassen darf er sich nicht, da das Hamburgische Dolmetschergesetz eine allgemeine Vereidigung nur in Kombination Dolmetscher und Übersetzer vorsieht. Nach Ansicht der Hamburger Innenbehörde ist Kurdisch aber eine ausschließlich gesprochene, hingegen keine amtliche Schriftsprache, weshalb man die kurdische Sprache zwar dolmetschen, aber nicht übersetzen könne. Seine Anwältin legte dem Verwaltungsgericht dar, dass Kurdischsehr wohl auch Schriftsprache ist und verwies auf die Existenz kurdischsprachiger Druckerzeugnisse sowie auf die mittlerweile über 100 Gesetze auf Kurdisch im Irakisch-Kurdistan. In Niedersachsen und Hessen werden Dolmetscher für die kurdische Sprache allgemein vereidigt werden. Dort hat Dozen die Zulassung, die ihm in Hamburg bisher versagt blieb. (taz, 17.1.00) Hermes-Bürgschaft für den Ilisu-Staudamm ? Mit internationaler Beteiligung plant die türkische Regierung ihr derzeit größtes Wasserkraftwerk: den Ilisu-Staudamm in Südostanatolien. Als Folge sind zunehmende Spannungen mit den Nachbarstaaten sowie schwere Nachteile für den Großteil der ansässigen Bevölkerung zu befürchten. Der Ilisu-Staudamm soll den Tigris kurz vor der Grenze zu Syrien und dem Irak aufstauen. Mit einer durchschnittlichen Reservekapazität von 3 Mrd. m3 bietet er der Türkei die Möglichkeit, den Weiterfluss des Tigris in die beiden Länder für mehrere Monate zu unterbrechen. Dadurch erhält die türkische Regierung ein Erpressungspotential, das die Spannungen in der bisher schon konfliktreichen Region weiter verschärfen kann. Für den Ilisu-Stausee müssen schätzungsweise 25.000 Personen ihr Land verlassen, deren Dörfer, teilweise historische Ortschaften, überflutet werden sollen. Darunter befindet sich Hasankeyf, die einzige Stadt, die vollständig aus dem Mittelalter erhalten geblieben ist und ein einzigartiges Kulturdenkmal darstellt. Nach Informationen von WEED gibt es derzeit Überlegungen der Bundesregierung, eine mögliche Bürgschaft für den Ilisu-Staudamm zu bewilligen. Großprojekte wie Ilisu, die zur unfreiwilligen Umsiedlung von Zehntausenden und zur Verschärfung internationaler Konflikte führen können, müssen auf jeden Fall einer intensiven Einzelfallprüfung unterzogen werden. Ist es der Regierung ernst mit einer neuen Politik der Krisenprävention und der nachhaltigen Entwicklung, muss sie die Beteiligung an dem Ilisu-Damm ablehnen und sich bei den internationalen Abstimmungen dafür einsetzen, diesen zukünftigen Konfliktherd von vornherein zu verhindern. Der Bundesregierung liegt seit längerem ein Antrag auf Gewährung einer Hermes-Bürgschaftfür das Projekt vor, über den demnächst auf Ministerebene entschieden werden soll. Die Entscheidung stellt einen deutlichen Gradmesser sowohl für die Pläne der rot-grünen Regierung, endlich eine Hermes-Reform unter ökologischen und sozialen Gesichtspunkten durchzuführen, als auch für ihr politisches Gesamtkonzept für den Nahen Osten dar. Weitere Informationen: WEED - Weltwirtschaft, Ökologie und Entwicklung e.V., Bertha-von-Suttner-Platz 13, 53111 Bonn, Tel. 0228 - 766 13-0 Kampagnen zum Erlernen der kurdischen Sprache Nachdem sich der Vorsitzende der PKK Abdullah Öcalan aus Imrali öffentlich zum Erlernen der kurdischen Sprache geäußert hat, haben die Kampagnen sowohl in Kurdistan und der Türkei, als auch in Europa zugenommen. Das Kurdische Institut in Istanbul, HADEP und viele Vereine und Institutionen schlossen sich diesem Vorschlag an und starteten kleine Initiativen zum Erlernen der kurdischen Sprache. Als erstes wurden in den kleinen Ortschaften Leseräume eingerichtet, wo den Kindern Kurdisch beigebracht wird. Parallel zu diesen Initiativen wurde auch in Europa eine Kampagne durch den National-Kongress Kurdistan gestartet, der sich die Dachorganisationen Kon-Kurd und YEK-KOM anschlossen, die ihre Vereinsräume für Kurdisch-Kurse zur Verfügung stellten. (ÖP, 6. u. 24.1.00) Kurdische Plattform Köln fordert vom WDR kurdische Sendungen Mit einem Brief vom 26. Januar 2000 wandte sich die in Köln seit 2 Jahren existierende Kurdische Plattform, ein Bündnis von 9 lokalen Vereinen, an den Westdeutschen Rundfunk und verlangte kurdischsprachige Sendungen: "Zum Kulturkreis (der Kurden) gehören schätzungsweise 35 Mio. Menschen im Nahen Osten, deren Heimat von den Staaten Türkei, Iran, Irak und Syrien aufgeteilt ist. Das Volk der Kurden ist einer unvorstellbaren Assimilationspolitik ausgesetzt. Nach Angaben der Bundesbehörden leben hier in Deutschland weit über 600.000 KurdInnen aus allen vier Teilen Kurdistans, ca. 30-40 Tausend alleine in Köln. Die kulturelle Unterdrückung des kurdischen Volkes ist im NATO-Mitgliedsland Türkei grausam. Kurdisch wird weiterhin verboten und der Gebrauch dieser Sprache im öffentlichen Leben endet mit Folter, Misshandlung und Gefängnisstrafen. Obwohl die Türkei auf dem Wege zur Mitgliedschaft in der Europäischen Union ist, gibt es immer noch kein Zeichen dort, dass die kurdische Sprache und Kultur sich frei entfalten können. Diskriminierung und Unterdrückung der kurdischen Sprache sowie die Benachteiligung der Kurden werden nicht nur in den Herkunftsländern der Kurden praktiziert, sondern auch in Europa. Erinnert wird hier nur an die Benachteiligung im Bereich derRundfunksendungen in der Sprache der Migranten. Obwohl auch KurdInnen Rundfunkgebühren und Steuern zahlen, wird nicht täglich, wie in anderen Sprachen, sondern nur einmal in der Woche Kurdisch gesendet. (...) Aus diesem Grunde möchten wir Sie bitten, dieser ungleichen Behandlung ein Ende zu setzen und ihre Sendungen, die wir sehr nützlich und positiv finden, mit kurdischen Beiträgen zu bereichern." Menschenrechtsbibliothek in Istanbul Der Menschenrechtsverein Istanbul hatin einem eigens zu diesem Zweck gekauften Haus mit dem Aufbau einer Menschenrechtsbibliothek begonnen. Die Hälfte des benötigten Geldes wurde in der Türkei zusammengebracht. Für den Rest setzt sich vor allem die IPPNW ein. Der AK Süd/Nord hat als erstes 1.000 DM gespendet und sucht Mitglieder für die geplante Bibliothek mit einem Mitgliedsbeitrag in Höhe von 20 Dollar im Jahr. Spenden werden erbeten auf das IPPNW-Konto Nr. 50000918 bei der Sparkasse Gaggenau, BLZ 665 512 90,unter dem Stichwort "Menschenrechtsbibliothek". (Für weitere Fragen und Infos: IPPNW-Geschäftsstelle, Körtestr. 10, 10967 Berlin oder Dr. Gisela Penteker, Tel: 0171-770 16 13) "Kurdische Identität und politische Bewegungen im Exil" Unter diesem Titel plant das Institut für Iranistik an der FU Berlin eine Wochenendtagung vom 23.-25.09.2000. (Weitere Infos bei: Institut für Iranistik an der Freien Universität Berlin, Projekt "Kurdische Identität und politische Bewegungen imExil", Thielallee 52, 14195 Berlin, e-mail: sukria@zedat.fu-berlin.de) E-Mail: dialogkreis@t-online.de |
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